Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

3 gute Gründe für ein VPN
3 gute Gründe für ein VPN Ob es um die eigene Webseite, den heimischen Computer, den Laptop des Partners, das Tablet der Kinde...
Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil
Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil Die Digitalisierung ist ein großes Thema unserer Zeit und Computer gehö...
Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug
Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kan...
Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen
Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen Kontaktdaten, Fotos, E-Mails, Chatverläufe, Passwörter, Zugangsdate...
Wireless-Lan Grafiken und Diagramme
Wireless-Lan Grafiken, Tabellen und Diagramme Hier finden Sie diverse Grafiken, Tabellen und Diagramme zum Thema Wireless-Lan (WLan) und Net...

mehr Artikel

10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil I 10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil I   Anders als die meisten Erwachsenen kennen viele Kinder und Jugendliche ein Leben ohne Internet nicht. Dass es Computer und Smartphones gibt, ist für sie völlig selbstverständlich. Sie können sich oft gar nicht vorstellen, dass es Zeiten gab, in denen das nicht so war. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass sich die Kids bei einem Besuch oder im Urlaub erst einmal nach WLan und dem Schlüssel dafür erkundigen. Dazu kommt, dass Kinder das Internet anders nutzen und anders erleben als Erwachsene. Die Folge sind Denkfehler und Halbwahrheiten. Einige davon malen Teufel an die Wand, wo es keine gibt. Andere schätzen die ganze Sache zu harmlos ein. Grund genug, zehn weit verbreitete Eltern-Mythen über Kinder und das Internet einmal näher zu betrachten und richtigzustellen.    Ganzen Artikel...

Vorteile und nachteile von WLan Vor- und Nachteile von WLAN WLAN erfreut sich konstant steigender Beliebtheit und findet sich längst nicht mehr nur in modernen Büros, sondern mittlerweile auch in zahlreichen Privathaushalten. Dies ist durchaus auch nachvollziehbar, denn WLAN bedeutet nicht nur, dass eine kabellose, schnelle Verbindung zum Internet möglich ist, sondern bietet darüber hinaus einige weitere wesentliche Vorteile.   Ganzen Artikel...

Wie funktioniert der Kauf von E-Books? Wie funktioniert der Kauf von E-Books? Viele lesen zwar gerne Bücher, aber nicht jeder hat Platz für eine große Bibliothek. Eine Alternative zu traditionellen, gedruckten Büchern können dann E-Books sein. E-Books sind Bücher im digitalen Format und auf einem Endgerät finden unzählige E-Books Platz. Inzwischen ist die Auswahl riesengroß.  Ganzen Artikel...

Infos und Fakten zum WLan Zertifikat Alle Infos und Fakten zum WLan Zertifikat Zertifikate werden verwendet, um eine rechnergestützte Kommunikation abzusichern. Dabei handelt es sich bei einem WLan Zertifikat um strukturierte Daten, die Personen, Objekte und deren Eigenschaften bestätigen sowie deren Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität mithilfe von kryptografischen Verfahren überprüfen. Während WLan-Netzwerke im Privatbereich meist ohne Zertifikate auskommen, sind WLan-Netzwerke bei beispielsweise Unternehmen oder an Universitäten häufig so eingerichtet, dass die Autorisierung über Zertifikate, einen Benutzernamen und ein Passwort erfolgt.    Ganzen Artikel...



Wie sinnvoll ist eine Cyberversicherung für private Nutzer? Wie sinnvoll ist eine Cyberversicherung für private Nutzer?   Inzwischen werden immer öfter Cyberversicherungen angeboten, die sich an private Nutzer richten. Die Versicherungen regulieren Schäden, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Allerdings sind viele Leistungen schon durch andere Versicherungen abgedeckt, die im Haushalt bereits vorhanden sind. Damit stellt sich die Frage, wie sinnvoll eine Cyberversicherung für private Nutzer ist.    Ganzen Artikel...