Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 

Allzu viel tut sich in Sachen Internet und Fernsehen im Jahr 2018 zwar nicht. Zwei Neuerungen gibt es dann aber doch. So wird es ab dem Frühjahr möglich sein, kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland zu nutzen. Außerdem geht die Umstellung auf DVBT-2 weiter. Was das konkret bedeutet, erklären wir im Folgenden.

 

 

Kein Geoblocking beim kostenpflichtigen Streamen

Ob Filme und Serien, Sport, Musik, Videospiele oder eBooks: Ab dem 20. März können kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland abgerufen werden. Bislang ist eine solche Nutzung durch Ländersperren blockiert. Allerdings können die Online-Abodienste nur bei vorübergehenden Aufenthalten genutzt werden. Und der Anbieter des Streaming-Dienstes muss im Vorfeld überprüfen, in welchem Land der Nutzer seinen Wohnsitz hat.

Wenn der Nutzer im Urlaub ist und dort seine Lieblingsserie, einen Film oder eine Sportübertragung über einen kostenpflichtigen Streaming-Dienst anschauen möchte, erscheint oft die Meldung “Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!” Hintergrund hierzu ist, dass im Urheberrecht das Territorialitätsprinzip gilt. Damit der Streaming-Dienst die Medieninhalte nutzen kann, muss er sich deshalb bei den Rechteinhabern Lizenzen für jedes einzelne Land einholen.

Wo sich der Nutzer aufhält, kann der Anbieter des Streaming-Dienstes anhand der IP-Adresse nachvollziehen. Und wenn der Nutzer nun im Ausland Urlaub macht und an seinem Urlaubsort ein Angebot abruft, das nur für den deutschen Markt lizenziert ist, greift die Ländersperre. Diese Technik wird auch Geoblocking genannt und verhindert, dass Medieninhalte in einem Land, für das der Anbieter des Abodienstes keine Lizenz hat, abgerufen werden können.

Damit soll ab dem 20. März 2018 Schluss sein.Schon im Mai 2017 hatte das Europäische Parlament eine sogenannte Portabilitätsverordnung verabschiedet. Damit wurde zwar das Urheberrecht nicht abgeändert. Aber im Rahmen der Verordnung wurde festgelegt, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Nutzung von kostenpflichtigen Streaming-Diensten wie eine Nutzung im Wohnsitzland behandelt wird. Der Anbieter muss dem Nutzer dadurch das gleiche Angebot zur Verfügung stellen, das der Nutzer auch zu Hause, in seinem Heimatland abrufen könnte. Eine konkrete Definition davon, was als vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist, enthält die Verordnung nicht.

Bei einem normalen Urlaub oder einem mehrwöchigen Auslandaufenthalt aus schulischen oder beruflichen Gründen sollte es aber keine Probleme geben. Damit der Anbieter des Streaming-Dienstes überprüfen kann, wo der Nutzer wohnt und wo er sich aufhält, kann der Anbieter beim Vertragsabschluss und bei einer Vertragsverlängerung Angaben wie den Wohnsitz, die Kreditkartennummer und die IP-Adressen von Geräten, über die die Dienste abgerufen werden, abfragen. Klare Regelungen gibt es außerdem, was die Kosten angeht. So darf der Anbieter für die Nutzung des Streaming-Dienstes im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung stellen.

Aber: Die Neuregelungen beziehen sich ausschließlich auf kostenpflichtige Medieninhalte. Für Inhalte, die wie beispielsweise die Mediatheken von Fernseh- und Rundfunksendern kostenlos im Internet abgerufen werden können, gilt die EU-Verordnung nicht.      

 

Die Umstellung auf DVB-T2 geht weiter

Beim Fernsehempfang per Antenne wurde bereits mit der Umstellung auf die Technik DVB-T2 begonnen. Und im Jahr 2018 sind weitere Sendegebiete an der Reihe. Durch die Umstellung auf die neue Technik soll zum einen die Anpassung an moderne, große Flachbildfernseher und eine Bildqualität in HD erreicht werden. Zum anderen soll ein neues Kompressionsverfahren namens HEVC dazu führen, dass mehr Programme empfangen werden können.

Abhängig vom Standort des Senders werden nach der Umstellung über DVB-T2 entweder nur die öffentlich-rechtlichen Sender oder ein Komplettpaket aus den öffentlich-rechtlichen Sendern und den verschlüsselten, kostenpflichtigen Privatsendern ausgestrahlt. Der Vorläufer der Technik, das DVB-T, wird gleichzeitig abgeschaltet. Einen parallelen Betrieb von beiden Techniken wird es nicht geben. Wenn der Nutzer per Antenne Fernsehen schaut, muss er sich also neue Empfangstechnik zulegen. Andernfalls bleibt der Fernsehbildschirm schwarz.

Bis zum Frühjahr 2019 soll die Umstellung auf DVB-T2 abgeschlossen sein. Der Vorgänger DVB-T ist dann Geschichte. Allerdings gibt es einige Regionen in Deutschland, in denen zwar die Abschaltung des alten DVB-T-Signals, aber gar keine Umstellung auf DVB-T2 erfolgt. Dort ist dann gar kein Fernsehempfang per Antenne mehr möglich. Ein Software-Update, durch das der bisherige DVB-T-Empfänger nach der Umstellung auf DVB-T2 auch weiterhin genutzt werden kann, gibt es nicht. Stattdessen muss sich der Nutzer neue Empfangsgeräte besorgen.

Eine Möglichkeit hierbei ist eine einfache DVB-T2 Set-Top-Box. Sie ist kostengünstig erhältlich und es fallen nur einmalig die Anschaffungskosten an. Allerdings können damit nur die unverschlüsselten, öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden. Möchte der Nutzer auch die Privatsender sehen, braucht er eine Set-Top-Box mit einem eingebauten Entschlüsselungsmodul. Eine solche Box ist mit dem Logo “freenet-TV” gekennzeichnet und schlägt pro Gerät und Jahr mit etwa 70 Euro zu Buche.

Hat der Nutzer einen Flachbildfernseher oder eine Set-Top-Box, die das Logo “DVB-T2-HD” tragen, kann er damit die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls empfangen. Damit er auch die Privatsender schauen kann, braucht er als Ergänzung dann aber noch ein Modul namens CI+. Dieses Modul kostet um die 80 Euro.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Die neuen Regelungen zur Störerhaftung
  • Die größten Meilensteine in der Geschichte der Browser
  • Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten
  • Keine Pop-Up-Werbung auf dem Smartphone - so geht's
  • Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen?
  • Wissenswertes zum "Single-Sign-On"
  • Aktuelle Tipps zum Kauf von Spielekonsolen
  • Thema: Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
    Jobverlust durch Künstliche Intelligenz In den vergangenen Jahren hat die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI)...
    Infos rund um Webcrawler, Teil 2
    Infos rund um Webcrawler, Teil 2 In der Informatik spielen Webcrawler eine wichtige Rolle. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht,...
    Anleitung PC und Handys als Hotspots
    Anleitung und Infos zu PC und Handys als Hotspots Ein Hotspot übernimmt die Aufgabe, Benutzern einen einfachen Zugang zum Internet zu e...
    Tipps zur Wahl des besten Mobilfunknetzes
    Infos und Tipps zur Wahl des besten Mobilfunknetzes (fürs Telefonieren und fürs Internet) Bei einem Handyvertrag spielt ein geeign...
    Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 3. Teil
    Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 3. Teil PHP, Java, C++, Python, HTML: Bei solchen kryptischen Bezeichnungen sollte ein Pro...

    mehr Artikel

    Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck? Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck?   Bei Facebook und Instagram gab es bislang einen Faktencheck, der auf grobe Falschaussagen aufmerksam machte. Zusätzlich dazu blockierten Content-Moderatoren massive Beleidigungen. Doch im Januar 2025 kündigte Facebook-Gründer und Meta-Chef Mark Zuckerberg an, dass sich das ändern soll. In Zukunft soll die Community selbst prüfen, ob Posts Falschinformationen enthalten. Aber was bedeutet das genau? Wie soll die Überprüfung funktionieren? Und welche Folgen könnte das haben?   Was hat es mit den Community Notes auf sich?  Ganzen Artikel...

    Fachinformationen zu WPA2 Fachinformationen zu WPA2 Das Kürzel WPA2 steht für Wi-Fi Protected Access 2 und bezeichnet ein Verschlüsselungsverfahren für Funknetzwerke nach den WLan-Standards IEEE 802.11a, b, g und n. WPA2 basiert auf dem Advanced Encryption Standard, kurz AES, erfüllt die wesentlichen Funktionen des neuen Sicherheitsstandards IEEE 802.11i und ist der Nachfolger von WPA.   Ganzen Artikel...

    Online-Shopping - die Bezahlmöglichkeiten Online-Shopping - die Bezahlmöglichkeiten in der Übersicht Das Internet wird immer mehr zum bevorzugten Einkaufszentrum. Nirgendwo sonst sind tatsächlich Waren aller Art zu haben, und das bei einer so großen Auswahl und so guten Vergleichsmöglichkeiten. Zudem ist das Online-Shopping überaus bequem. Schließlich kann die virtuelle Einkaufstour vom Schreitisch oder dem heimischen Sofa aus erfolgen und die Geschäfte haben rund um die Uhr geöffnet.   Ganzen Artikel...

    Einrichtung von WLan-Netzwerken Grundwissen zur Einrichtung von WLan-Netzwerken und dem Sinn eines WLan-Verstärkers Ob Computer, Notebook, Drucker, Faxgerät, Musikanlage oder Fernseher: Dank WLan können verschiedene Geräte miteinander verbunden werden, und dies nicht nur unabhängig von ihrem Standort, sondern vor allem wireless, also ohne lästiges Kabelgewirr.  Aber auch wenn es vergleichweise einfach ist, das heimische Netzwerk einzurichten, so sollte doch insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit die eine oder andere Vorsichtsmaßnahme eingeplant werden.   Ganzen Artikel...



    Übersicht: die größten Risiken für den PC Übersicht: die größten Risiken für den PC Inzwischen gibt es kaum noch Haushalte, in denen nicht mindestens ein Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone vorhanden ist. Doch das regelmäßige Surfen im Internet bringt so manches Risiko mit sich: Sensible Daten können ausgespäht werden, Schadsoftware kann das System lahmlegen, Internetkriminelle können die Identität eines Nutzers stehlen und für ihre Zwecke nutzen.    Ganzen Artikel...