Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Aenderungen - Medien und Telekommunikation ab 2012

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 

Wie nahezu jedes Jahr wird auch das Jahr 2012 einige Veränderungen für Verbraucher mit sich bringen. Im Bereich Medien und Telekommunikation ergeben sich die Änderungen dabei in erster Linie durch das novellierte Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, auch wenn das konkrete Datum, an dem das TKG in Kraft tritt, noch nicht endgültig feststeht.

 

 

Hier nun aber die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 in der Übersicht:  

 

Das analoge Satellitenfernsehen wird abgeschaltet.

Die Fernsehprogramme der ARD, des ZDF und der Privatsender werden ab Mai per Satellit nur noch digital übertragen. Das bisherige analoge Satellitenfernsehen wird am 30. April 2012 um exakt 3 Uhr abgeschaltet. Um das Fernsehprogramm auch weiterhin sehen zu können, müssen diejenigen, die derzeit noch den analogen Satellitenempfang nutzen, mit einem digitaltaugliches Empfangsteil am LNB der Satellitenschüssel  und einem digitalen Satellitenreceiver nachrüsten.

Moderne Flachbildfernseher sind jedoch vielfach schon mit einem entsprechenden Empfangsmodul ausgestattet, wobei dies dann am DVB-S-Logo zu erkennen ist. Wer sich nicht sicher ist, wie er sein Fernsehprogramm empfängt, kann dies über den Videotext testen.

Auf nahezu allen Sendern, die umstellen werden, ist eine Videotextseite hinterlegt, mit der der derzeitige Empfang überprüft werden kann. Kabelkunden, die über die großen Netzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel Baden-Württemberg oder Unitymedia fernsehen, sind von der Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens nicht betroffen.

Kabelkunden, die einen Vertrag mit anderen Netzbetreibern abgeschlossen haben, sollten sich jedoch bei ihrem Anbieter erkundigen, ob sie mit Änderungen rechnen müssen.   

 

Warteschleifen werden kostenfrei und bei Call-by-Call-Gesprächen muss der Tarif angesagt werden.

Das überarbeitete TKG soll Endverbraucher künftig besser vor überteuerten Warteschleifen bei Hotlines schützen. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr nach Inkrafttreten des TKG dürfen solche Warteschleifen, in denen sich der Kunde befindet, ohne dass sein Anliegen zwischenzeitlich bearbeitet wird, nur noch in bestimmten Fällen eingesetzt werden.

Erlaubt bleiben Warteschleifen, wenn die Hotline über eine normale Ortsnetz- oder eine Mobilfunknummer angerufen oder das Telefongespräch pauschal abgerechnet wird. Ebenfalls erlaubt bleiben Warteschleifen bei kostenfreien Telefonnummern. Bei kostenpflichtigen Hotlines sind Warteschleifen nur dann zulässig, wenn die Wartezeit selbst kostenlos ist.

In einer dreimonatigen Übergangszeit dürfen die Betreiber die Zeit in der Warteschleife aber ab der dritten Minute noch in Rechnung stellen. Neu ist außerdem, dass der Anrufer bei Gesprächsbeginn per Ansage über die Gesprächsgebühren und die voraussichtliche Wartezeit informiert werden muss.

Auch bei Call-by-Call-Gesprächen ist künftig eine Tarifansage verpflichtend, bislang informieren Anbieter lediglich auf freiwilliger Basis über den Tarif. Die verpflichtende Tarifansage ist dabei sowohl für Call-by-Call-Gespräche per Telefon als auch bei Internet-by-Call-Verbindungen geplant.  

 

Bei einem Wechsel des Telefonanbieters entfallen lange Wartezeiten.

Möchte ein Kunde seinen Telefonanbieter wechseln, soll dies künftig schneller und reibungsloser möglich sein. So sieht das TKG vor, dass der Kunde erst dann vom Telefonnetz getrennt werden darf, wenn die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für eine Umschaltung sichergestellt sind. Die Aufnahme in das Netz des neuen Telefonanbieters muss dann innerhalb von einem Kalendertag erfolgen.

Treten bei der Umschaltung Schwierigkeiten auf, muss der bisherige Anbieter durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass der Kunde sein Telefon weiterhin nutzen kann. Diese Verpflichtung zu einer Wiederaufnahme des Kunden wird allerdings erst sechs Monate nach Inkrafttreten des TKG wirksam. Ein weitere Änderung ergibt sich, wenn ein Kunde umzieht und dabei seinen bisherigen Telefon- und Internetanschluss mitnehmen möchte.

In diesem Fall beginnt die Mindestlaufzeit der Verträge nicht wie bislang häufig von vorne, sondern die Vertragslaufzeit läuft weiter. Für den Umzug selbst darf der Anbieter höchstens Gebühren in der Höhe berechnen, die auch für einen neuen Anschluss fällig geworden wären.

Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarten Konditionen am neuen Wohnort nicht erbringen, kann der Kunde den Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung beenden.   

 

Kunden können Mobilfunknummern sperren lassen und ihre Nummer vorzeitig mitnehmen.

Mit Inkrafttreten des novellierten TKG können Kunden bestimmte Rufnummern, wie beispielsweise teure 0900-Nummern, sperren lassen. Der Mobilfunkanbieter muss die Sperrung auf Wunsch des Kunden kostenfrei durchführen.

Außerdem ist vorgesehen, dass Kunden auch die Möglichkeit haben sollen, die Bezahlfunktion ihres Handy sperren zu lassen. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Übernahme der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter. Anders als bisher können Handynutzer ihre Nummer künftig schon vor Ende des laufenden Vertrages zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

Der laufende Vertrag wird dadurch allerdings nicht beendet, sondern der Kunde muss die Gebühren für beide Verträge bezahlen. Nutzt der Kunde seine bisherige Nummer bereits beim neuen Anbieter, kann er sich von seinem alten Anbieter eine andere Rufnummer für die Restlaufzeit zuteilen lassen.   

 

Buttons sollen vor Abofallen im Internet schützen.

Immer wieder fallen Internetnutzer auf Webseiten herein, die scheinbar kostenlose Inhalte anbieten, hinter denen sich in Wirklichkeit aber überflüssige und mitunter teure Abofallen verstecken. Nicht selten landen dann schon kurze Zeit später Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben im Briefkasten.

Um Internetnutzer künftig besser vor solchen Abofallen zu schützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Verträge über kostenpflichtige Leistungen, die im Internet geschlossen wurden, nur dann wirksam sind, wenn der Internetnutzer über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie beispielsweise die Kosten informiert wurde.

Der Internetnutzer wiederum muss den Hinweis des Anbieters ausdrücklich bestätigen. Dies soll durch einen Button realisiert werden, der mit beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet ist und vom Internetnutzer angeklickt werden muss.

 

Weiterführende Ratgeber, Tipps und Anleitungen zu IT und WLan:

Tipps - wenn Kinder im Internet surfen
Die effektivsten IT-Sicherheitstipps fuer das Buero
Fachinformationen zu WPA2
Fakten und Infos zur Handystrahlung
Die wichtigsten Tipps für sicheres surfen in sozialen Netzwerken
Die wichtigsten Tipps für ein sicheres iPhone

Thema: Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil
9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil Bei Anwendungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, dem Machine Learning oder Robotern tauch...
Online-Shopping - die Bezahlmöglichkeiten
Online-Shopping - die Bezahlmöglichkeiten in der Übersicht Das Internet wird immer mehr zum bevorzugten Einkaufszentrum. Nirgendwo...
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office?
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office? Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unabhängigkeit. Das Home-Office scheint da e...
Änderungen Medien und Telekommunikation in 2013
Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation in 2013 Wie jedes Jahr bringt auch 2013 einige Änderungen und N...
Was ist eigentlich ein Webserver? 1. Teil
Was ist eigentlich ein Webserver? 1. Teil Damit moderne Kommunikation und der Austausch von Informationen funktionieren, spielt der Webs...

mehr Artikel

WLan Netzwerkaufbau Netzwerkaufbau für WLan Wenn von einem Netzwerk und Wlan gesprochen wird, denken sicher die meisten Menschen zuerst einmal an die kabellose Internetverbindung, mit der man von den verschiedensten Standpunkten aus arbeiten kann. Aber ein Netzwerk kann auch innerhalb eines Betriebes bzw. Büros mit Wlan zu einem „Intranet“ ausgebaut werden.  Ganzen Artikel...

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug   Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.  Ganzen Artikel...

9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil 9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil   Bei Anwendungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, dem Machine Learning oder Robotern tauchen immer öfter auch die sogenannten Chatbots auf. Und der Zuspruch ist erstaunlich groß. So können sich nicht nur viele Unternehmen und Privatpersonen vorstellen, auf Chatbots zurückzugreifen. Vielmehr haben sprachgesteuerte Bots längst Einzug in die Haushalte gefunden. Grund genug, sich die ganze Sache einmal näher anzuschauen. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir neun Fragen zu Chatbots. Dabei ging es im 1. Teil darum, was Chatbots überhaupt sind, was sie können, wo sie schon im Einsatz sind und was sie mit Künstlicher Intelligenz zu tun haben. Hier ist der 2. Teil!  Ganzen Artikel...

Wie sinnvoll ist eine Cyberversicherung für private Nutzer? Wie sinnvoll ist eine Cyberversicherung für private Nutzer?   Inzwischen werden immer öfter Cyberversicherungen angeboten, die sich an private Nutzer richten. Die Versicherungen regulieren Schäden, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Allerdings sind viele Leistungen schon durch andere Versicherungen abgedeckt, die im Haushalt bereits vorhanden sind. Damit stellt sich die Frage, wie sinnvoll eine Cyberversicherung für private Nutzer ist.    Ganzen Artikel...



7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G 7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G   Im Zusammenhang mit dem Mobilfunk führt schon seit einiger Zeit kein Weg mehr am sogenannten 5G vorbei. Doch wofür steht die Abkürzung? Wie verbreitet ist der Mobilfunkstandard in Deutschland? Welche Vorteile bietet er? Und wer kann 5G nutzen? Wir beantworten sieben Fragen zum Mobilfunkstandard 5G!   1. Was genau ist 5G? Momentan erfolgt die beste Datenübertragung in Deutschland noch im Bereich 4G, auch bekannt als LTE. Doch die Zukunft liegt im Mobilfunkstandard 5G. Er ist seit Juli 2019 in mehreren deutschen Städten verfügbar und wird seitdem konstant ausgebaut. Das Ziel ist, dass bis 2025 99 Prozent der Fläche mit 5G versorgt werden sollen.  Ganzen Artikel...