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Aktuelle Infos zum Roaming in der EU

Aktuelle Infos zum Roaming in der EU

 

Im EU-Ausland fallen für das Telefonieren, Simsen und Surfen grundsätzlich die gleichen Kosten an wie zu Hause. Grundsätzlich deshalb, weil es ein paar Ausnahmen gibt. So ist zum Beispiel möglich, dass nicht das volle Datenvolumen zur Verfügung steht. Daneben fallen Sonderrufnummern oft nicht unter die Roaming-Regelung. Möglich ist auch, dass der Anbieter noch nicht auf die Kosten-Obergrenzen umgestellt hat, die seit Mai 2019 gelten. Wir haben aktuelle Infos zum Roaming in der EU zusammengestellt und klären die wichtigsten Fragen!

 

“Roam like at home” - was ist damit gemeint?

Der Slogan bringt zum Ausdruck, dass das mobile Endgerät im EU-Ausland genauso genutzt werden kann wie zu Hause. Je nach Mobilfunkvertrag ist es also innerhalb der gesamten EU möglich, zum heimischen Tarif zu telefonieren, SMS zu verschicken und im Internet zu surfen. Zusätzliche Gebühren, die als Aufschläge für das Roaming berechnet wurden, sind durch eine EU-Verordnung seit dem 15. Juni 2017 weggefallen.  

Zu Hause meint in diesem Zusammenhang den Wohnsitz, an dem eine Person gemeldet ist und überwiegend lebt. Wer also zum Beispiel in Deutschland wohnt und in einem EU-Land Urlaub macht oder vorübergehend arbeitet, kann ohne Extrakosten telefonieren, SMS verschicken und online surfen.

 

In welchen Ländern gilt die EU-Roaming-Verordnung?

Die Verordnung zum kostenfreien Roaming gilt in den 28 Mitgliedsstaaten der EU. Außerdem ist sie auch in Island, Norwegen und Liechtenstein gültig.

Ausgenommen sind San Marino, Andorra, die Kanalinseln, die Isle of Man, Gibraltar, der Vatikan und europäische Überseegebiete. Einige Mobilfunkanbieter ordnen zwar auch diese Länder in die EU-Länderliste ein, andere Anbieter aber nicht. Deshalb sollte der Nutzer einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Vorsicht: In der Schweiz und in der Türkei greift die EU-Roaming-Verordnung nicht. Gleiches gilt für die Mobilfunknetze auf Schiffen und in Flugzeugen.

Sollte es zum Brexit kommen, fällt auch Großbritannien aus der EU-Länderliste heraus. Hier bleibt abzuwarten, welcher Zone die Anbieter das Land dann zuordnen werden.

 

Was muss der Nutzer tun, um kostenfreies Roaming zu erhalten?

Eigentlich sollten die Mobilfunkanbieter die EU-Regeln automatisch umsetzen. Daher sollten sich Roaming-Aufschläge seit Juli 2017 von selbst erledigt haben. Allerdings ist das nicht immer geschehen.

Ist sich der Nutzer unsicher, sollte er sicherheitshalber in seinen Tarifeinstellungen nachschauen oder beim Anbieter nachfragen. Stellt sich heraus, dass noch immer Zusatzgebühren im EU-Ausland vorgesehen sind, sollte der Nutzer den Wechsel zu den Roam like at home-Regeln veranlassen. Diese Umstellung muss der Anbieter innerhalb von einem Werktag kostenfrei durchführen.

 

Wie teuer dürfen Telefonate und SMS vom Inland in andere EU-Länder sein?

Seit dem 15. Mai 2019 gelten neue Preis-Obergrenzen für Telefonate und SMS vom Inland ins EU-Ausland. Demnach darf ein Telefonat maximal 19 Cent pro Minute und eine SMS höchstens sechs Cent kosten (plus Mehrwertsteuer). Ob Handy oder Festnetz spielt dabei keine Rolle.

Wenn der Nutzer also beispielsweise seinen in Deutschland geschlossenen Vertrag nutzt, um von Deutschland aus in einem EU-Land anzurufen oder eine SMS dorthin zu schicken, darf der Anbieter höchstens Kosten bis zu den neuen Preisobergrenzen in Rechnung stellen.

Die Regelung mit den Kostengrenzen bei Telefonaten und SMS vom Inland ins EU-Ausland wurde zunächst aber nur für rund fünf Jahre beschlossen. Und: Die Preisobergrenzen gelten nur dann, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig abgerechnet werden.

Mobilfunkanbieter können spezielle Tarife anbieten, bei denen sie die Preisobergrenzen nicht berücksichtigen müssen. Das betrifft zum Beispiel Tarife, bei denen die Gebühren für Telefonate und SMS sowohl innerhalb der EU als auch in Nicht-EU-Ländern einheitlich sind. Bei solchen Tarifen können die Anbieter selbst festlegen, wie hoch die Kosten sind.

Ähnlich sieht es bei Flatrates aus, die EU- und Nicht-EU-Länder einschließen. Auch hier müssen die Preisobergrenzen nicht eingehalten werden. Das ändert sich erst dann, wenn die Minuten- und/oder SMS-Pakete der Flatrate verbraucht sind. Ab diesem Moment dürfen für alle weiteren Einheiten nur noch die 19 Cent pro Gesprächsminute und sechs Cent pro SMS berechnet werden.

Bei solchen Sondertarifen gilt mitunter eine Übergangsfrist. Deshalb werden die neuen Regelungen teilweise erst zum 15. Juli 2019 wirksam. Der Nutzer kann aber schon vorher in einen Tarif wechseln, bei dem die Preisobergrenzen gelten. Möchte der Nutzer seinen Spezialtarif behalten, muss er das dem Anbieter mitteilen. Sonst erfolgt die Umstellung nach Fristablauf automatisch.

Generell sollte der Nutzer prüfen, womit er günstiger fährt. Denn es kann gut sein, dass ein Tarif mit einer Flatrate letztlich preiswerter ist, auch wenn hier die Preisobergrenzen nicht gelten.

 

Wie sieht es mit der Verwendung von mobilen Daten aus?

Sieht der Tarif vor, dass der Nutzer unbegrenzt Telefonieren und SMS verschicken kann, ändert sich daran auch beim Roaming nichts. Was das Datenvolumen angeht, kann es aber ein bisschen anders aussehen.

Generell kann der Nutzer seine mobilen Daten auch im EU-Ausland verwenden. Und der Anbieter muss den Nutzer darüber informieren, wie viel Datenvolumen beim Roaming zur Verfügung steht. Weißt der Anbieter nicht ausdrücklich auf ein Datenlimit beim Roaming hin, kann der Nutzer im EU-Ausland das volle Datenvolumen verbrauchen, das sein Tarif auch für zu Hause vorsieht.

Allerdings kann der Anbieter eben ein Limit für die Datenverwendung beim Roaming festlegen. Das passiert oft bei unbegrenzten oder sehr preiswerten Datentarifen. Gibt es eine solche Grenze, informiert der Anbieter den Nutzer im Vorfeld darüber. Außerdem schickt er eine Nachricht, wenn die Grenze erreicht ist. Der Nutzer kann danach auch weiterhin mobile Daten verwenden. Allerdings wird dafür ein Aufschlag berechnet. Dieser Aufschlag lag ab Juni 2017 bei 7,70 Euro pro GB. Seitdem sinkt er bis 2022 schrittweise, und zwar so:

·         4,50 Euro pro GB ab dem 01. Januar 2019

·         3,50 Euro pro GB ab dem 01. Januar 2020

·         3 Euro pro GB ab dem 01. Januar 2021

·         2,50 Euro pro GB ab dem 01. Januar 2022

 

Was gilt für Prepaid-Tarife?

Grundsätzlich ist es auch bei Prepaid-Karten so, dass das Telefonieren, SMS verschicken und Surfen im EU-Ausland genauso viel kostet wie zu Hause. Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn es sich um einen sehr kostengünstigen Tarif ohne Inklusivvolumen handelt. Ist der Preis für den Datenverbrauch hier niedriger als der Einkaufspreis, dann darf der Anbieter nämlich den Einkaufspreis in Rechnung stellen. Er beläuft sich im Jahr auf 4,50 Euro pro Gigabyte.

Oft ist auf den Prepaid-Karten das Roaming bereits aktiviert. Allerdings gibt es Anbieter, bei denen der Nutzer das Roaming erst freischalten lassen muss. Dieses Freischalten kann kostenpflichtig sein, vor allem dann, wenn es direkt nach der Aktivierung der Karte erfolgt. Das ist übrigens auch bei Tarifen mit monatlicher Grundgebühr manchmal so.


Außerdem gibt es Unterschiede, welche Möglichkeiten die Netzbetreiber beim Roaming anbieten. Deshalb sollte sich der Nutzer im Vorfeld erkundigen, ob er seinen Prepaid-Tarif im Urlaubsland überhaupt nutzen kann.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen: 

 

 
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