Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Die Risiken beim Single-Sign-On
Die Risiken beim Single-Sign-On Beim Stöbern im Internet taucht ein interessantes Angebot auf. Um vollen Zugriff auf die Seite zu h...
Wie die WLan-Reichweite erhoehen?
Wie lässt sich die WLan-Reichweite erhöhen? Viele WLan-Nutzer stellen sich die Frage, wie sich die WLan-Reichweite erhöhen l&...
Wie gefaehrlich ist Elektrosmog wirklich?
WLan, Handy & Co. - wie gefährlich ist Elektrosmog wirklich? Nachdem Kopfschmerzen und Unwohlsein regelmäßig mit der kon...
Was tun, wenn das Smartphone kaputt ist?
Was tun, wenn das Smartphone kaputt ist? Wer unterwegs im Internet surfen, Nachrichtendienste nutzen und telefonieren möchte, greift...
Wireless-Lan Grafiken und Diagramme
Wireless-Lan Grafiken, Tabellen und Diagramme Hier finden Sie diverse Grafiken, Tabellen und Diagramme zum Thema Wireless-Lan (WLan) und Net...

mehr Artikel

Fakten und Infos zur Handystrahlung Die interessantesten Fakten und Infos zur Handystrahlung Während eine nahezu uneingeschränkte Erreichbarkeit vor wenigen Jahren noch wie weit entfernte Zukunftsmusik klang, sind Handys heute selbstverständlich und vor allem die jüngeren Generationen können sich oft kaum vorstellen, wie Zeiten ohne Mobilfunk und Internet funktioniert haben sollen. Mit der Verbreitung des Mobilfunks sind aber auch die Bedenken vor möglichen Schädigungen infolge des Handygebrauchs laut geworden.    Ganzen Artikel...

Die Risiken beim Single-Sign-On Die Risiken beim Single-Sign-On   Beim Stöbern im Internet taucht ein interessantes Angebot auf. Um vollen Zugriff auf die Seite zu haben, sich einzelne Inhalte genauer anzuschauen oder eine Bestellung aufzugeben, ist aber zunächst eine Registrierung mit den persönlichen Daten notwendig. Da erscheint es natürlich praktisch und bequem, wenn der Seitenbetreiber ermöglicht, ein anderes, bereits bestehendes Konto zum Einloggen zu verwenden. Das kann zum Beispiel ein Social-Media-Account, das Google-Profil oder das Benutzerkonto bei einem Online-Kaufhaus oder -Bezahldienst sein. Mitunter kann dieses Konto dann auch gleich verwendet werden, um den Einkauf zu bezahlen.  Ganzen Artikel...

Internetsucht Infos und Fakten Die wichtigsten Infos und Fakten zum Thema Internetsucht Das Internet ist längst zu einem festen Bestandteil des alltäglichen Lebens geworden und zweifelsohne hat das Internet vieles vereinfacht und eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich gebracht. Problematisch wird es aber dann, wenn das Internet zu dem Element wird, um das sich das ganze Leben und der gesamte Alltag drehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende September 2011 eine Studie veröffentlicht, die die Zahl der Internetsüchtigen in Deutschland auf über eine halbe Million beziffert.    Ganzen Artikel...

Infos zum WLan-USB-Stick Infos zum WLan-USB-Stick Prinzipiell wird bei WLAN zwischen Ad-Hoc- und Infrastruktur-Netzwerken unterschieden. Während mit einem Ad-Hoc-Netzwerk gemeint ist, dass zwei Computer miteinander verbunden werden, werden für kabellose Internetzugänge in aller Regel Infrastruktur-Netzwerke eingerichtet. Der Access-Point besteht in diesem Fall aus einem entsprechenden WLAN-Router und einem DSL-Modem und die jeweiligen Computer melden sich an dieser Basisstation an. Allerdings setzt eine Anmeldung voraus, dass entsprechende Funkmodule vorhanden sind und hierfür gibt es wiederum einerseits WLan-Karten und andererseits WLan-USB-Sticks.   Ganzen Artikel...



6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält 6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält   Kaum aufgeladen und schon wieder fast leer: Viele Smartphone-Nutzer würden sich wünschen, dass der Akku länger hält. Moderne Akkus sind zwar inzwischen deutlich leistungsfähiger geworden. Doch auf der anderen Seite haben sich auch die Smartphones zu echten High-Tech-Paketen weiterentwickelt. Was zum Beispiel den Prozessor, das Display oder den Arbeitsspeicher angeht, ist so manches Smartphone einem normalen Desktop-Computer längst überlegen.  Ganzen Artikel...