Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co.

Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. 

Wie jedes Jahr bringt auch 2017 ein paar Neuerungen mit sich. Und was sich bei TV, Telefon & Co. ändert, erklärt die folgende Übersicht.

 

 

Roaming-Aufschläge innerhalb der EU fallen weg.

In den vergangenen Jahren sind die sogenannten Roaming-Gebühren, die beim Telefonieren und Surfen im EU-Ausland anfallen, immer weiter gesunken. Ab dem 15. Juni 2017 sind die Aufschläge Geschichte, denn zu diesem Stichtag werden die Roaming-Gebühren endgültig abgeschafft. Für den Verbraucher heißt das, dass er bei einem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat genauso viel bezahlt, wie wenn er zu Hause telefoniert, Kurznachrichten verschickt oder im Internet surft.

Ruft der Verbraucher von einem EU-Land aus in Deutschland an, darf sein Anbieter derzeit einen Aufschlag von 6 Cent pro Minute berechnen. Bei Kurznachrichten können 2 Cent pro Nachricht dazukommen. Wird der Verbraucher angerufen, können Zusatzkosten von 1,2 Cent pro Minute entstehen. Surft der Verbraucher im Internet, darf jedes Megabyte Datenvolumen mit bis zu 6 Cent zusätzlich abgerechnet werden. Mit diesen Roaming-Aufschlägen, die in dieser Höhe seit April 2016 gelten, soll ab Mitte Juni 2017 also endgültig Schluss sein.

Allerdings wird es wohl eine Sonderregelung geben, die dann greift, wenn ein Verbraucher das Roaming zweckwidrig oder missbräuchlich nutzt. Die EU arbeitet dazu an einer Lösung, durch die die Mobilfunkanbieter abschätzen können sollen, ob eine vertragswidrige Nutzung durch einen Kunden vorliegt. Ein erster Lösungsansatz in diesem Zusammenhang sah vor, dass es beim Roaming eine Beschränkung auf Basis vom Zeit- und Datenvolumen geben sollte. Nach massiver Kritik wurde diese Idee aber wieder verworfen.  

 

Beim Rundfunkbeitrag ist eine rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung möglich.

Erfüllt ein Verbraucher die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder zumindest für eine Ermäßigung, kann er den entsprechenden Antrag nun auch rückwirkend stellen. Die Frist beläuft sich dabei auf drei Jahre. Stellt der Verbraucher seinen Antrag also beispielsweise im Januar 2017, kann er rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 von der Beitragszahlung befreit werden. Voraussetzung ist aber natürlich, dass der Verbraucher in diesen drei Jahren die Bedingungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt hat.

Möglich wird die rückwirkende Antragsstellung durch eine Änderung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Konkret geht es dabei um § 4 Abs. 4. Vor allem Verbraucher, die sich bisher nicht oder nur unregelmäßig um eine Befreiung oder Ermäßigung gekümmert haben, profitieren von der neuen Regelung. Denn durch einen rückwirkenden Antrag lässt sich vermeiden, dass hohe Rückstände zusammenkommen, die viele Betroffene oft nicht ausgleichen konnten. 

Auf der anderen Seite können die Landesrundfunkanstalten ab 2017 schneller Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bisher war es so, dass die Hoheit für die Beitreibung von offenen Rundfunkbeiträgen bei den zuständigen Behörden lag. Meist waren dies die Stadt- oder Gemeindekassen. Durch eine Änderung der Beitragssatzungen können die Rundfunkanstalten nun auch Inkassounternehmen einschalten, wenn vorhergehende Mahnungen erfolglos geblieben sind.  

 

DVB-T2 wird zum neuen Standard beim Fernsehen per Antenne.

Empfängt ein Verbraucher sein Fernsehen mittels Antenne, kommt schon bald eine neue Empfangstechnik auf ihn zu. Denn Ende März 2017 wird in den Ballungsgebieten auf den Standard DVB-T2 umgestellt. Durch diesen neuen Standard soll die Empfangsqualität auf große Flachbildfernseher angepasst werden. Dazu werden die Programme hochauflösend in HD übermittelt. Ein neues Kompressionsverfahren namens HEVC sorgt außerdem dafür, dass der Verbraucher mehr Programme empfängt.

Die bisherigen DVB-T-Empfänger lassen sich allerdings nicht so auf- oder umrüsten, dass sie auch DVB-T2 empfangen können. Für den Verbraucher heißt das, dass er sich ein neues Empfangsgerät zulegen muss. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Verbraucher noch einen alten Röhrenfernseher oder schon einen modernen Flachbildfernseher mit integriertem DVB-T-Empfänger hat. In beiden Fällen wird der Verbraucher nicht darum herumkommen, sich einen DVB-T2-Reciever als externe Set-Top-Box zuzulegen.

Und dabei gibt es drei Möglichkeiten:

1.       Möchte der Verbraucher nur die unverschlüsselten öffentlich-rechtlichen Sender empfangen und verzichtet er auf die Privatsender, die HD nur verschlüsselt ausstrahlen, genügt eine einfache DVB-T2 Set-Top-Box. Eine solche Box ist kostengünstig erhältlich und weitere Folgekosten fallen nicht an.

2.       Möchte der Verbraucher nicht auf die verschlüsselten Privatsender verzichten, braucht er eine Set-Top-Box mit einem integrierten Entschlüsselungsmodul. Auf der Box steht dann die Kennzeichnung „freenet-TV“. Eine andere Möglichkeit ist, einen Flachbildfernseher oder eine einfache Box zu nutzen, die DVB-T2-HD-fähig sind. In diesem Fall braucht der Verbraucher nur ein sogenanntes CI+ -Modul für die Entschlüsselung. Für eine Box muss der Verbraucher mit etwa 70 Euro pro Jahr rechnen, ein Entschlüsselungsmodul schlägt mit rund 80 Euro zu Buche.

3.       Schon seit längerer Zeit werden Fachbildfernseher verkauft, in die ein DVB-T2-Empfänger integriert ist. Hat der Verbraucher einen solchen Fernseher, kann er ihn nutzen, wenn das Gerät den Kompressionsstandard HEVC verwendet. Arbeitet der Fernseher hingegen mit dem Kompressionsstandard MPEG, klappt der Empfang mittels DVB-T2 in Deutschland damit nicht. Einige öffentlich-rechtliche Sender haben angekündigt, ihre Programme nach der Umstellung Ende März kurzzeitig noch im alten und im neuen Standard auszustrahlen. Nach dieser Übergangszeit wird die DVB-T-Übertragung in den Ballungsräumen aber endgültig eingestellt. Und bis Mitte 2019 soll dann nach und nach auch in anderen Regionen auf DVB-T2 umgestellt werden.

Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

  • Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil
  • Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 1. Teil
  • Infos und Tipps zu Software-Updates
  • Künftig freie Wahl beim Internetrouter
  • Infos und Tipps zum Streaming
  • WLan und Mobilfunk im Flieger - Infos und Tipps
  • Thema: Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co.

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Aspekte fuer guenstiges Surfen
    Die zwei grundlegenden Aspekte für günstiges Surfen Insgesamt ist das Surfen im Internet mittlerweile deutlich kostengünstige...
    10 Tipps zur Datensicherheit unterwegs
    10 Tipps zur Datensicherheit unterwegs Wenn es auf die Reise geht, egal ob privat oder geschäftlich, nehmen viele Laptop, Notebook oder...
    10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil
    10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil Immer mehr Produkte brauchen eine Verbindung zum Internet. Und weil viele von ihn...
    Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 1. Teil
    Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 1. Teil Das Internet ist längst zu einem festen, fast schon selbstverstä...
    7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G
    7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G Im Zusammenhang mit dem Mobilfunk führt schon seit einiger Zeit kein Weg mehr am sogenannten 5G v...

    mehr Artikel

    Was bringen Hirntraining-Apps wirklich? Was bringen Hirntraining-Apps wirklich? Bestimmte Computerspiele sollen die Intelligenzleistung verbessern, die Denkgeschwindigkeit erhöhen, das Gedächtnis trainieren und sogar Demenz entgegenwirken. Damit wäre das stundenlange Daddeln ab sofort nicht mehr nur ein netter Zeitvertreib, sondern richtig gut fürs Gehirn. Nur: Ist an den Versprechen etwas dran? Was bringen Hirntraining-Apps wirklich?   Ganzen Artikel...

    Was ist eigentlich ein Webserver? 1. Teil Was ist eigentlich ein Webserver? 1. Teil   Damit moderne Kommunikation und der Austausch von Informationen funktionieren, spielt der Webserver in der Informatikwelt eine zentrale Rolle. Und im Zusammenhang mit dem Internet dürfte jeder den Begriff schon einmal gehört haben. Doch was ist eigentlich ein Webserver? Wofür wird er benötigt? Wie funktioniert er? Und wie wird ein Webserver erstellt und eingerichtet? Diese und weitere Fragen beantworten wir in einem zweiteiligen Beitrag!    Ganzen Artikel...

    Tipps - wenn Kinder im Internet surfen Die wichtigsten Infos und Tipps, wenn Kinder im Internet surfen  Immer wieder ist von Abzockfallen im Internet zu lesen, von schwarzen Schafen, die sich durch dubiose Angebote eine goldene Nase verdienen, von regelrechten Abmahnwellen für Downloads und auch von perversen Kriminellen, die gezielt Kinder und Jugendliche kontaktieren. Dem gegenüber steht das Internet als fast schon alltägliche Errungenschaft, die vieles einfacher und komfortabler macht.    Ganzen Artikel...

    Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug   Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.  Ganzen Artikel...



    Wie sicher ist mobiles Bezahlen? Wie sicher ist mobiles Bezahlen?   Das Bezahlen mit dem Smartphone, das sogenannte Mobile Payment, ist auf dem Vormarsch. In den USA und in China ist es längst Alltag. Schweden und andere Länder in Skandinavien möchten, dass Bargeld schon bald komplett von der Bildfläche verschwindet. Dort laufen sogar die Opfergaben, die beim Sonntagsgottesdienst in den Klingelbeutel wandern, übers Smartphone. In Deutschland hingegen stehen viele Verbraucher dem mobilen Bezahlen eher skeptisch gegenüber. Grund genug, sich die Technik einmal näher anzuschauen.   Wo ist mobiles Bezahlen möglich?  Ganzen Artikel...