Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag

Die wichtigsten Fragen und Antworten

zum künftigen Rundfunkbeitrag 

Die Rundfunkgebühren, die die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Rechnung stellt, sind regelmäßig Stoff für hitzige Diskussionen.

Aber auch wenn sich viele darüber ärgern, muss zunächst einmal jeder, der einen Fernseher, ein Radio, ein Smartphone, einen internetfähigen Computer oder ein anderes Rundfunkgerät hat, Rundfunkgebühren bezahlen.

 

 

Wer dabei erwischt wird, dass er seine Geräte nicht angemeldet hat, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und muss nicht nur mit einer Nachzahlung der Gebühren, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann allerdings eine Befreiung von der Gebührenpflicht beantragt werden und in bestimmten Fällen kommt auch eine Abmeldung in Frage, wobei sich diese in der Praxis oft als recht schwierig erweist.

Nun steht aber eine Reform der Rundfunkgebühren an. Die derzeitigen Regelungen sind nur noch bis zum 31.12.2012 gültig. Ab Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitrag an die Stelle der bisherigen Rundfunkgebühren und bringt einige Änderungen mit sich.

 

Welche dies sind, erklärt die folgende Übersicht
mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag:
  
 

 

Was ist der größte Unterschied zwischen den bisherigen Rundfunkgebühren

und dem neuen Rundfunkbeitrag?

Bisher werden die Rundfunkgebühren geräteabhängig erhoben. Für ein Radio, ein Smartphone oder einen internetfähigen Computer wird bislang eine monatliche Grundgebühr von 5,76 Euro fällig. Wer ein Fernsehgerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Diese 17,98 Euro sind gleichzeitig aber auch der Höchstbeitrag. Selbst wenn neben dem Fernsehgerät noch andere Rundfunkgeräte vorhanden sind, bleibt es somit bei den 17,98 Euro als Monatsgebühr. Allerdings gilt diese Gebührenpflicht für jeden, der volljährig ist und ein eigenes Einkommen erzielt.

In Wohngemeinschaften, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Familien mit erwachsenen Kindern kommt es daher recht häufig zu Mehrfachbelastungen. Der neue Rundfunkbeitrag wird nun nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern ab 2013 wird für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt.

Diese 17,98 Euro werden unabhängig davon fällig, wie viele Personen in der Wohnung wohnen und welche Geräte in welcher Anzahl vorhanden sind. Das bedeutet, der neue Rundfunkbeitrag deckt alle Geräte in der Wohnung und in privat genutzten Fahrzeugen ab. Als Wohnung gilt dabei jede bewohnte oder bewohnbare Einheit mit eigenem Eingang. Neben der Hauptwohnung wird der Rundfunkbeitrag daher auch für eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung fällig, für Lauben in Kleingartenanlagen hingegen nicht.

Welche Vor- und Nachteile hat der neue Rundfunkbeitrag?

Der neue Rundfunkbeitrag versteht sich als eine Art Solidarmodell, durch das sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots beteiligen.

Der Rundfunkbeitrag wird somit für die Möglichkeit fällig, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu Informations-, Unterhaltungs- und Bildungszwecken nutzen zu können. Ob diese Möglichkeit aber auch tatsächlich genutzt wird und ob dies über ein Fernsehgerät, ein Radio, einen Computer, ein Smartphone oder ein anderes Gerät erfolgt, spielt dabei keine Rolle.

Für jede Wohnung wird dann einmal der monatliche Rundfunkbeitrag fällig. Dafür bezahlt ein Bewohner diesen Beitrag und damit sind die Gebühren für alle anderen Bewohner dieser Wohnung und alle vorhandenen Geräte abgegolten. Von dieser neuen Regelung profitieren vor allem Wohngemeinschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familien mit erwachsenen Kindern, denn Mehrfachbelastungen wird es nicht mehr geben.

Nachteilig ist diese Regelung allerdings für diejenigen, die gar keine Rundfunkgeräte besitzen oder nur über einen Computer oder ein Radio, aber nicht über einen Fernseher verfügen. Während sie nämlich bislang keine oder nur die geringere Grundgebühr bezahlten mussten, müssen sie ab 2013 wie alle anderen den pauschalen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Wohnung bezahlen.

Da der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung fällig wird, ist auch eine Abmeldung von der GEZ praktisch nicht mehr möglich. 

 

Welche Änderungen kommen auf Unternehmen und Institutionen zu?

Genauso wie in Privathaushalten werden auch bei Unternehmen und Institutionen künftig keine geräteabhängigen Rundfunkgebühren mehr erhoben.

Stattdessen wird der neue Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigen und der Fahrzeuge gestaffelt. Dadurch zahlen Kleinstunternehmen und kleine Betriebe niedrigere Beiträge als große Konzerne. Die Beitragshöhe staffelt sich dabei in zehn Stufen.

Während Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigen 5,99 Euro pro Monat bezahlen müssen, werden für Betriebe mit neun bis 19 Beschäftigen 17,98 Euro fällig. Der höchste Beitragssatz beträgt 3.236,40 Euro und wird ab 20.000 Beschäftigten erhoben.   

 

Wie erfolgt die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag?

Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass alle diejenigen, die bisher Rundfunkgebühren bezahlen, in Zukunft auch den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen werden. Aus diesem Grund werden die bisher erhobenen Rundfunkgebühren automatisch auf den neuen Rundfunkbeitrag umgestellt.

Diejenigen, die ab 2013 niedrigere Beiträge bezahlen müssen, müssen allerdings selbst aktiv werden und die GEZ entsprechend informieren. Wer also in einer WG, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder noch bei seinen Eltern wohnt, aber bereits ein eigenes Einkommen hat, und bislang separate Gebühren für seine Geräte bezahlt, muss der GEZ mitteilen, wer ab 2013 den Rundfunkbeitrag für die Wohnung entrichtet.

Unternehmen, Verbänden und Institutionen hingegen wird, sofern nicht schon geschehen, ein Fragebogen zugeschickt, auf dessen Grundlage die Beitragshöhe dann berechnet wird.  

 

Wer kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen?

Die Idee des neuen Gebührenmodells ist, dass sich alle unabhängig von ihrem konkreten Nutzungsverhalten an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots beteiligen. Allerdings ist es nach wie vor möglich, eine Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So können diejenigen eine Befreiung beantragen, die staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Außerdem können Studenten und Azubis, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, einen Antrag auf Befreiung stellen. Daneben kann eine Befreiung beantragt werden, wenn der Bezug von Sozialleistungen nicht bewilligt wird, weil das Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro übersteigt.

Für einen Antrag muss das Antragsformular der GEZ ausgefüllt und zusammen mit einem aktuellen Bescheid als Nachweis eingereicht werden. Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Anders als bislang müssen nämlich künftig auch behinderte Menschen unter Umständen den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Begründet wird dies damit, dass das barrierefreie Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender zunehmend ausgebaut wird, wovon eben insbesondere Menschen mit Behinderung profitieren. Durch ihren Beitrag sollen sich behinderte Menschen an diesem Ausbau beteiligen, wobei hierfür auf Antrag ein reduzierter Beitrag von 5,99 Euro pro Monat erhoben wird. Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Menschen mit Behinderung, die staatliche Sozialleistungen erhalten, können sich aber nach wie vor vollständig von der Beitragszahlung befreien lassen.

 

Mehr Tipps und Ratgeber zu WLan und Internet:

Thema: Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum künftigen Rundfunkbeitrag

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Online-Shopping: Lohnen sich Versand-Flatrates?
Online-Shopping: Lohnen sich Versand-Flatrates? Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Statt durch die...
Peer-to-Peer WLan
Infos zum Peer-to-Peer WLan Ein WLan-Netzwerk kann in unterschiedlichen Betriebsmodi betrieben werden. In den meisten Fällen wird der I...
Cookies verwalten - Infos und Tipps
Cookies verwalten - Infos und Tipps “Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Surferlebnis zu bieten.” Ein Hinw...
Die neuen Regelungen zur Störerhaftung
Die neuen Regelungen zur Störerhaftung Wer sein WLan anderen zur Verfügung stellt, muss grundsätzlich nicht mehr für Ur...
Natürliche Links aufbauen - Infos und Tipps
Natürliche Links aufbauen - Infos und Tipps Wie erfolgreich eine Webseite ist, hängt nicht nur von ihren Inhalten ab. Auch das...

mehr Artikel

Die interessantesten Fakten zum Telefon Die interessantesten Fakten zum Telefon in der Übersicht Heute ist es für die meisten selbstverständlich, ihren eigenen Telefonanschluss zu haben und auch das Handy ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor allem für die jüngeren Generationen ist es völlig normal, überall und zu jeder Zeit telefonieren zu können. Dies war allerdings nicht immer so und ähnlich wie bei vielen anderen technischen Errungenschaften, beispielsweise dem Internet samt WLan, war auch das Telefon eine kleine Sensation, die sich jedoch verhältnismäßig schnell und überaus erfolgreich verbreiten sollte.    Ganzen Artikel...

6 Fragen zum 5G-Netz 6 Fragen zum 5G-Netz   Seit einiger Zeit ist 5G in aller Munde. Doch was steckt eigentlich hinter dieser Abkürzung? Wie funktioniert das 5G-Netz, wann ist es verfügbar und was sind seine Vorteile? Wir beantworten sechs Fragen zum 5G-Netz!    Ganzen Artikel...

Frequenzen bei WLan Übersicht zu Frequenzen bei WLan Bei WLans handelt es sich grundsätzlich um Funknetzlösungen, die es ermöglichen, elektronische Geräte wie beispielsweise Computer, Notebooks, Server oder Drucker drahtlos miteinander zu vernetzen. Durch den Wegfall der Netzwerkkabel wird es dann nicht nur möglich, ein Netzwerk innerhalb seines direkten Umfeldes einzurichten, sondern beispielsweise seinen Laptop überall dort einzusetzen, wo ein drahtloser Netzzugang verfügbar ist. Die Standards, die derzeit zur Verfügung stehen, erlauben dabei Datenraten von bis zu 54 MBit/s. Diese WLan-Standards unterscheiden sich in erster Linie durch die Frequenzen, auf denen gefunkt wird.    Ganzen Artikel...

Infos rund um Webcrawler, Teil 2 Infos rund um Webcrawler, Teil 2   In der Informatik spielen Webcrawler eine wichtige Rolle. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht, Webinhalte systematisch und automatisiert zu erfassen. Der erste Webcrawler wurde 1993 von Matthew Gray entwickelt und hieß World Wide Web Wanderer. Seitdem hat sich natürlich viel getan. In einem zweiteiligen Beitrag schauen wir uns die Technologie genauer an. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was genau ein Webcrawler ist und wie er funktioniert, welchen Nutzen er hat und in welchen Bereichen er eingesetzt werden kann. Hier ist Teil 2!    Ganzen Artikel...



Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten   “Not Found. The requested URL/name.htm was not found on this server.” Diese Zeile hat vermutlich jeder Nutzer schon gesehen. Denn sie erscheint als Standard, wenn der Internetnutzer eine Seite aufrufen will, die es inzwischen jedenfalls unter dieser Adresse nicht mehr gibt. Doch statt den Nutzer mit der Fehlermeldung alleine zu lassen, sollte der Betreiber der Webseite dem Nutzer besser eine Hilfestellung anbieten. Und das hat mehrere Gründe. Wir erklären, warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten.  Ganzen Artikel...