Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Übersicht: die größten Risiken für den PC
Übersicht: die größten Risiken für den PC Inzwischen gibt es kaum noch Haushalte, in denen nicht mindestens ein Compute...
Uebersicht zum AD-hoc-Modus
Infos und Übersicht zum AD-hoc-Modus Prinzipiell gibt es für ein WLan-Netzwerk zwei Betriebsarten, nämlich einerseits den Inf...
7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G
7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G Im Zusammenhang mit dem Mobilfunk führt schon seit einiger Zeit kein Weg mehr am sogenannten 5G v...
Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 1. Teil
Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 1. Teil IT-Jobs sind sehr gefragt und haben echtes Zukunftspotenzial. Schließlich is...
Infos und Fakten zum WLan Zertifikat
Alle Infos und Fakten zum WLan Zertifikat Zertifikate werden verwendet, um eine rechnergestützte Kommunikation abzusichern. Dabei hande...

mehr Artikel

Aenderungen - Medien und Telekommunikation ab 2012 Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 Wie nahezu jedes Jahr wird auch das Jahr 2012 einige Veränderungen für Verbraucher mit sich bringen. Im Bereich Medien und Telekommunikation ergeben sich die Änderungen dabei in erster Linie durch das novellierte Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, auch wenn das konkrete Datum, an dem das TKG in Kraft tritt, noch nicht endgültig feststeht.    Ganzen Artikel...

Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Von dem Phänomen Cybermobbing sind immer mehr Menschen betroffen. Dieser Beitrag erklärt, was Cybermobbing genau ist, welche Varianten es gibt und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Während das Mobbing früher ein Problem war, das vor allem in der Schule und am Arbeitsplatz auftauchte, verlagert es sich nun zunehmend ins Internet. Immer häufiger geraten Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene in die Situation, dass sie im Internet gemobbt werden.   Ganzen Artikel...

Wie funktioniert Cell Broadcast? Wie funktioniert Cell Broadcast?   Wie werden Menschen vor Gefahren wie Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen gewarnt, wenn sie keine Warn-App nutzen, Radio oder Fernsehen nicht eingeschaltet haben und es in ihrer Umgebung auch keine Sirenen mehr gibt, die heulen können? Die Lösung soll Cell Broadcast sein. Durch diese Technik können Rettungsleitstellen Warnmeldungen an Mobilfunkgeräte in der betroffenen Region schicken, um so möglichst viele Menschen zu erreichen. In Deutschland ist die Warntechnik seit dem 23. Februar 2023 aktiv. Aber was genau ist Cell Broadcast und wie funktioniert die Warntechnik?    Ganzen Artikel...

Peer-to-Peer WLan Infos zum Peer-to-Peer WLan Ein WLan-Netzwerk kann in unterschiedlichen Betriebsmodi betrieben werden. In den meisten Fällen wird der Infrastruktur-Modus gewählt, bei dem die Kommunikation der WLan-Komponenten durch einen Access Point als zentrale Vermittlungsstelle verwaltet und gesteuert wird. Für den Infrastruktur-Modus, der auch als Basic Service Set bezeichnet wird, werden neben dem Access Point mindestens zwei WLan-Endgeräte benötigt. Eine Alternative hierzu stellt der Peer-to-Peer-Modus dar, der ohne einen Access Point auskommt.   Ganzen Artikel...



Uebersicht - Wireless Lan Strahlungsleistung Übersicht zur Wireless Lan Strahlungsleistung Auf freier Fläche erreicht die zulässige effektive Strahlungsleistung, kurz EIRP, von handelsüblichen 802.11-WLan-Endgeräten eine Reichweite zwischen 30 und 100 Metern. Sofern die WLan-Endgeräte den Anschluss einer externen Antenne ermöglichen, können bei Sichtkontakt im Freien durch externe Rundstrahlantennen zwischen 100 und 300 Meter überbrückt werden, in geschlossenen Räumen sind im günstigsten Fall bis zu 90 Meter möglich. Dabei wird die Reichweite jedoch immer von den vorhandenen Hindernissen sowie der Art und der Form der Bebauung beeinflusst.   Ganzen Artikel...