Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Was bringt Surfen im Inkognito-Modus?
Was bringt Surfen im Inkognito-Modus? Beim Surfen im Internet speichert der Browser standardmäßig verschiedene Daten und Info...
Wie funktioniert Cell Broadcast?
Wie funktioniert Cell Broadcast? Wie werden Menschen vor Gefahren wie Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen gewarnt, wenn sie k...
Infos und Tipps zu LTE
Die wichtigsten Infos und Tipps zu LTE Dank LTE wird es möglich sein, bald in ganz Deutschland im Internet zu surfen und auch das Surf...
Uebersicht zu WLan-Komponenten
Übersicht zu WLan-Komponenten Während das drahtlose Surfen vor wenigen Jahren noch recht exotisch anmutete und bestenfalls unter C...
Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?
Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im station&au...

mehr Artikel

Peer-to-Peer WLan Infos zum Peer-to-Peer WLan Ein WLan-Netzwerk kann in unterschiedlichen Betriebsmodi betrieben werden. In den meisten Fällen wird der Infrastruktur-Modus gewählt, bei dem die Kommunikation der WLan-Komponenten durch einen Access Point als zentrale Vermittlungsstelle verwaltet und gesteuert wird. Für den Infrastruktur-Modus, der auch als Basic Service Set bezeichnet wird, werden neben dem Access Point mindestens zwei WLan-Endgeräte benötigt. Eine Alternative hierzu stellt der Peer-to-Peer-Modus dar, der ohne einen Access Point auskommt.   Ganzen Artikel...

Infos und Fakten zum WLan Zertifikat Alle Infos und Fakten zum WLan Zertifikat Zertifikate werden verwendet, um eine rechnergestützte Kommunikation abzusichern. Dabei handelt es sich bei einem WLan Zertifikat um strukturierte Daten, die Personen, Objekte und deren Eigenschaften bestätigen sowie deren Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität mithilfe von kryptografischen Verfahren überprüfen. Während WLan-Netzwerke im Privatbereich meist ohne Zertifikate auskommen, sind WLan-Netzwerke bei beispielsweise Unternehmen oder an Universitäten häufig so eingerichtet, dass die Autorisierung über Zertifikate, einen Benutzernamen und ein Passwort erfolgt.    Ganzen Artikel...

Netiquette: Die wichtigsten Regeln für die Kommunikation im Netz Netiquette: Die wichtigsten Regeln für die Kommunikation im Netz   Die Netiquette beschreibt die Verhaltensregeln für die Kommunikation im Netz. Sie nennt die Spielregeln, die für einen fairen und respektvollen Umgang in der virtuellen Welt sorgen sollen. Es gibt zwar keine rechtliche Verpflichtung, die Regeln einzuhalten. Doch es sollte allein die Höflichkeit gebieten, den Empfehlungen zu folgen.  Ganzen Artikel...

Wissenswertes zum "Single-Sign-On" Wissenswertes zum "Single-Sign-On" Auf vielen Plattformen und in zahlreichen Internetshops ist es möglich, sich mit einem anderen, bereits vorhandenen Benutzerkonto einzuloggen. Dadurch entfällt die mitunter umständliche Registrierung. Allerdings kann diese komfortable Lösung auch ihre Schattenseiten haben.   Ganzen Artikel...



Einrichten von Wireless Lan Tipps zum Einrichten von Wireless Lan WLAN erfreut sich stetig zunehmender Beliebtheit und so stellt sich früher oder später sicherlich auch die Frage, wie WLAN eigentlich installiert wird. Vorab sei gesagt, dass für die Einrichtung eines solchen Netzwerkes zwar grundlegende Computerkenntnisse unumgänglich sind, die Einrichtung insgesamt aber weniger kompliziert ist als häufig angenommen.  Ganzen Artikel...