Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?

Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?

 

Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im stationären Handel, hat das Online-Shopping auch einige Vorteile. So ist die Auswahl im Internet deutlich größer und die Preise sind viel einfacher und besser miteinander vergleichbar.

Außerdem kann der Internetnutzer ganz bequem von zu Hause aus auf Einkaufstour gehen. Er muss nicht auf Öffnungszeiten achten, spart sich den Weg ins Geschäft und die Suche nach einem Parkplatz und auch das lästige Anstehen an der Kasse entfällt. Die Ware wird bis an die Haustür geliefert und wenn der Nutzer von einem Produkt nicht überzeugt ist, kann er es problemlos wieder zurückschicken.

Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis klappt das virtuelle Einkaufen nicht immer ganz reibungslos. Bestellt der Nutzer etwas im Internet, verlässt er sich auf den Liefertermin, den der Händler angibt. Doch was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Kann der Händler den Liefertermin nicht einhalten, hat der Nutzer vier Möglichkeiten:

 

1. Warten.

Grundsätzlich ist der Liefertermin Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen. Wenn der Online-Händler ein konkretes Datum oder einen bestimmten Zeitraum nennt, bis wann er die bestellte Ware liefert, muss er diese Zusage auch einhalten. Allerdings kann es eben passieren, dass sich die Lieferung verzögert. Möglich ist das zum Beispiel, wenn mehr Bestellungen eingehen, als der Händler im Lagerbestand hat und selbst nachordern muss. Oder wenn saisonbedingt die Einkäufe stark ansteigen und der Händler mit dem Abarbeiten der Aufträge kaum nachkommt.

Natürlich mag es ärgerlich sein, wenn der Nutzer länger auf seine Bestellung warten muss, als gedacht. Andererseits ist es die einfachste Lösung, tatsächlich abzuwarten, bis der Händler (wieder) liefern kann. 

 

2. Eine Frist für die Lieferung setzen.

Möchte der Nutzer nicht tatenlos abwarten, kann er dem Online-Händler schriftlich eine angemessene Frist für die Lieferung setzen. Als angemessen gilt im Allgemeinen ein Zeitraum von 14 Tagen.

Die Aufforderung, die Online-Bestellung bis zu einem bestimmten Stichtag zu liefern, lässt der Nutzer dem Händler am besten per Brief zukommen, den er per Einschreiben verschickt. Ein Fax mit einem qualifizierten Sendebericht kann eine Alternative sein. Durch diese Versandarten kann der Nutzer im Zweifel belegen, dass er eine Lieferfrist gesetzt hat und der Händler davon wusste.

Verstreicht die Frist, ohne dass die Lieferung erfolgt ist, kann der Nutzer seine Bestellung stornieren und vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Zuge muss ihm der Händler das Geld erstatten, wenn der Nutzer die Ware bereits bezahlt hatte. Bei einem wirksamen Rücktritt ist der Kaufvertrag Geschichte.

 

3. Den Kaufvertrag widerrufen.

Anders als bei einem Kauf im Laden vor Ort ist bei einem Kaufvertrag, den der Nutzer online geschlossen hat, grundsätzlich auch ein Widerruf möglich. Nur sehr wenige Online-Verträge sind von einem Widerruf ausgeschlossen. Das ist zum Beispiel bei Waren der Fall, die eigens für den Nutzer angefertigt werden. Für den Widerruf hat der Nutzer ab dem Erhalt der Bestellung 14 Tage Zeit.

Liefert der Händler die Online-Bestellung nicht pünktlich und möchte sich der Nutzer so schnell wie möglich vom Kaufvertrag lösen, ist ein Widerruf oft sinnvoller als ein Rücktritt. Solange der Händler die Ware noch nicht losgeschickt hat, genügt es für den Widerruf, wenn der Nutzer den Händler darüber informiert, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Die meisten Händler stellen dafür sogar ein Formular zur Verfügung, das der Nutzer lediglich ausfüllen muss.

Ist die Ware bereits unterwegs, möchte sie der Nutzer wegen der verspäteten Lieferung aber nicht mehr haben, kann er die Bestellung trotzdem widerrufen. Dazu muss er zum einen den Widerruf erklären und zum anderen die Ware zurückschicken. Je nach Warenwert und vertraglichen Vereinbarungen ist allerdings möglich, dass der Nutzer die Kosten für die Rücksendung übernehmen muss.

Möchte der Nutzer die Ware nach wie vor haben und bei diesem Händler bleiben, sollte er mit einem Widerruf warten. Besser ist, wenn er dem Händler zunächst eine Frist für die Lieferung setzt. Erst wenn sich nach Ablauf der Frist nichts getan hat und der Nutzer dann nicht mehr länger warten möchte, kann er vom Vertrag zurücktreten oder ihn widerrufen.

 

4. Schadensersatz verlangen.

Weil der Liefertermin ein Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, kann der Nutzer unter Umständen Schadensersatz vom Händler verlangen. Dazu muss er dem Händler aber zunächst eine angemessene Lieferfrist setzen. Verstreicht diese Frist ohne Lieferung, kann der Nutzer das bestellte Produkt woanders kaufen. Muss er dort mehr bezahlen, kann er die Differenz als Schadensersatz von dem Online-Händler verlangen, bei dem er das Produkt ursprünglich bestellt hatte.


Allerdings ist dabei etwas Vorsicht geboten. So kann der Nutzer die Ware nicht einfach irgendwo zu einem völlig überzogenen Preis bestellen und dann fordern, dass der Händler die Mehrkosten übernimmt. Denn auch der Nutzer ist dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Bevor er Forderungen stellt, sollte er deshalb nach einem Angebot zu einem angemessenen Preis suchen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

Anzeige

Teilen

Bookmark and Share

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Hintergrundwissen zum Stichwort Cybermobbing
Hintergrundwissen zum Stichwort Cybermobbing Eine junge Frau surft, wie Millionen anderer Nutzer auch, regelmäßig im Internet....
Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co.
Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Wie jedes Jahr bringt auch 2017 ein paar Neuerungen mit sich. Und was sich bei...
Bluetooth als Ergaenzung zum WLan
Bluetooth als Ergänzung zu WLAN Trotz großer Fortschritte im Bereich des WLANs haben die WLANs nach dem a- und b-Standard nach wi...
Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten
Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten “Not Found. The requested URL/name.htm was not found on this server.&rdq...
Tipps - wenn Kinder im Internet surfen
Die wichtigsten Infos und Tipps, wenn Kinder im Internet surfen Immer wieder ist von Abzockfallen im Internet zu lesen, von schwarzen Schaf...

mehr Artikel

5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen 5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen   Jetzt etwas bestellen und die Ware erst später bezahlen: Solche Käufe werden durch die „Buy now, pay later“-Zahlweise möglich. Dabei ist dieses Modell gar nicht so neu. Vor allem der Kauf auf Rechnung, teilweise mit einer verlängerten Zahlungsfrist, ist bei Online-Bestellungen seit jeher sehr beliebt. Doch während bislang meist der Händler die Zahlung abgewickelt hat, übernehmen nun immer öfter Bezahldienste diese Aufgabe.  Ganzen Artikel...

Die Risiken beim Single-Sign-On Die Risiken beim Single-Sign-On   Beim Stöbern im Internet taucht ein interessantes Angebot auf. Um vollen Zugriff auf die Seite zu haben, sich einzelne Inhalte genauer anzuschauen oder eine Bestellung aufzugeben, ist aber zunächst eine Registrierung mit den persönlichen Daten notwendig. Da erscheint es natürlich praktisch und bequem, wenn der Seitenbetreiber ermöglicht, ein anderes, bereits bestehendes Konto zum Einloggen zu verwenden. Das kann zum Beispiel ein Social-Media-Account, das Google-Profil oder das Benutzerkonto bei einem Online-Kaufhaus oder -Bezahldienst sein. Mitunter kann dieses Konto dann auch gleich verwendet werden, um den Einkauf zu bezahlen.  Ganzen Artikel...

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug   Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.  Ganzen Artikel...

Die interessantesten Fakten zum Telefon Die interessantesten Fakten zum Telefon in der Übersicht Heute ist es für die meisten selbstverständlich, ihren eigenen Telefonanschluss zu haben und auch das Handy ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor allem für die jüngeren Generationen ist es völlig normal, überall und zu jeder Zeit telefonieren zu können. Dies war allerdings nicht immer so und ähnlich wie bei vielen anderen technischen Errungenschaften, beispielsweise dem Internet samt WLan, war auch das Telefon eine kleine Sensation, die sich jedoch verhältnismäßig schnell und überaus erfolgreich verbreiten sollte.    Ganzen Artikel...



Peer-to-Peer WLan Infos zum Peer-to-Peer WLan Ein WLan-Netzwerk kann in unterschiedlichen Betriebsmodi betrieben werden. In den meisten Fällen wird der Infrastruktur-Modus gewählt, bei dem die Kommunikation der WLan-Komponenten durch einen Access Point als zentrale Vermittlungsstelle verwaltet und gesteuert wird. Für den Infrastruktur-Modus, der auch als Basic Service Set bezeichnet wird, werden neben dem Access Point mindestens zwei WLan-Endgeräte benötigt. Eine Alternative hierzu stellt der Peer-to-Peer-Modus dar, der ohne einen Access Point auskommt.   Ganzen Artikel...