Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Was ist eigentlich ein Webserver? 2. Teil
Was ist eigentlich ein Webserver? 2. Teil Beim Webserver handelt es sich um einen Rechner oder ein Computerprogramm, das Inhalte üb...
Moegliche WLan-Angriffsszenarien
Mögliche WLAN-Angriffsszenarien Im Zusammenhang mit den Minuspunkten von WLAN ist sicherlich die Sicherheit zu nennen, denn funkbasiert...
Uebersicht zum AD-hoc-Modus
Infos und Übersicht zum AD-hoc-Modus Prinzipiell gibt es für ein WLan-Netzwerk zwei Betriebsarten, nämlich einerseits den Inf...
6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält
6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält Kaum aufgeladen und schon wieder fast leer: Viele Smartphone-Nutzer wü...
3 gute Gründe für ein VPN
3 gute Gründe für ein VPN Ob es um die eigene Webseite, den heimischen Computer, den Laptop des Partners, das Tablet der Kinde...

mehr Artikel

Infos zu HIPERLAN Übersicht und Infos zu HIPERLAN HIPERLAN steht als Oberbegriff für die Standards HIPERLAN/1, HIPERLAN/2, HIPERACCESS und HIPERLINK. Diese Standards bauen als Weiterentwicklungen jeweils aufeinander auf. Die Abkürzung HIPERLAN steht für High Performance Radio Local Area Network und HIPERLAN steht für Standards zum Aufbau von Funknetzen zwischen Rechnern. Definiert wurden die Standards ab 1996 von der Arbeitsgruppe Broadband Radio Access Network, kurz BRAN, des European Telecommunication Standards Institute als alternative Technologie zum IEEE 802.11-Standard.    Ganzen Artikel...

Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone? Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone?   Viele Mobilfunkkunden wurden oder werden von ihrem Anbieter darüber informiert, dass das UMTS-Netz in Deutschland abgeschaltet wird. Gleichzeitig werden sie darauf hingewiesen, dass sie überprüfen sollen, ob ihr Handy oder Smartphone LTE unterstützt. Denn wenn das Endgerät oder der Vertrag die von Nutzung von LTE nicht ermöglicht, wird das mobile Internet künftig wesentlich langsamer. Doch was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone konkret? Und was sollten Mobilfunkkunden unternehmen? Wir klären auf!    Ganzen Artikel...

Übersicht: die größten Risiken für den PC Übersicht: die größten Risiken für den PC Inzwischen gibt es kaum noch Haushalte, in denen nicht mindestens ein Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone vorhanden ist. Doch das regelmäßige Surfen im Internet bringt so manches Risiko mit sich: Sensible Daten können ausgespäht werden, Schadsoftware kann das System lahmlegen, Internetkriminelle können die Identität eines Nutzers stehlen und für ihre Zwecke nutzen.    Ganzen Artikel...

Netiquette: Die wichtigsten Regeln für die Kommunikation im Netz Netiquette: Die wichtigsten Regeln für die Kommunikation im Netz   Die Netiquette beschreibt die Verhaltensregeln für die Kommunikation im Netz. Sie nennt die Spielregeln, die für einen fairen und respektvollen Umgang in der virtuellen Welt sorgen sollen. Es gibt zwar keine rechtliche Verpflichtung, die Regeln einzuhalten. Doch es sollte allein die Höflichkeit gebieten, den Empfehlungen zu folgen.  Ganzen Artikel...



Lan Anschluss Konfiguration Die Lan Anschluss Konfiguration Ganzen Artikel...