Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet

Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet

 

Plötzlich geht gar nichts mehr: Das Telefon ist tot, auf dem Computerbildschirm erscheinen anstelle von Internetseiten nur Fehlermeldungen und der per WLan verbundene Drucker gibt bestenfalls ein leises Piepsen von sich. Wer diese Situation schon einmal erlebt hat, kennt das unangenehme Gefühl der Ohnmacht, das sich dann einstellt. Mit etwas Glück hat sich nur irgendwo ein Kabel gelöst oder nach einem Neustart des Routers ist alles wieder in Ordnung. Doch was, wenn nicht? Was ist mit den Ausfallzeiten? Muss der Anbieter die Grundgebühr für die Zeiten ohne Gegenleistung erstatten? Besteht vielleicht ein Anspruch auf Schadensersatz?

Telekommunikationsanbieter hören solche Fragen natürlich ungern. Deshalb kann es durchaus passieren, dass die Mitarbeiter der Kundenhotline ausweichend antworten. Auch das Kleingedruckte liefert oft keine schlüssigen Antworten. Denn die Angaben sind so umständlich formuliert, dass sie für den Laien kaum verständlich sind. Aber Telefon- und Internetkunden haben ein Recht auf Entschädigung, das sie bei einer länger andauernden Störung geltend machen können.

 

Wann ist ein Anspruch auf Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet gegeben?

Ob und wann ein Anspruch auf Nutzungsausfall oder Schadensersatz besteht, ergibt sich aus dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG), das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist. Das Gesetz enthält nicht nur verschiedene Neuerungen und Anpassungen, sondern stärkt auch den Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation. Neben Regelungen zur Transparenz und der vereinfachten Kündigung von Verträgen regelt das Gesetz ebenso die Entschädigung bei einem Internetausfall.

Grundsätzlich haben Kunden gemäß § 58 TKG dann Anspruch auf einen angemessenen Schadensersatz, wenn der Internetzugang für eine längere Zeit unterbrochen war oder wenn die vertraglich vereinbarte Qualität nicht erreicht wurde. Der Anspruch greift aber nicht automatisch. Vielmehr muss der Kunde belegen können, dass ihm durch den Internetausfall tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Ein tatsächlicher Schaden wegen des Ausfalls von Telefon und Internet kann vor allem Freiberufler betreffen, die im Homeoffice arbeiten. Journalisten, Texter, Fotografen, Grafiker, Informatiker und andere Freiberufler stehen oft unter Zeitdruck und müssen Termine einhalten. Fällt dann die Internetverbindung für einen längeren Zeitraum aus, können sie ihre Leistungen nur mit deutlicher Verspätung oder gar nicht erbringen. Umsatzausfälle oder verlorene Aufträge verursachen einen Schaden, für den der Telekommunikationsanbieter ersatzpflichtig sein kann.

 

Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Ausfall von Telefon und Internet?

Für den Nutzungsausfall oder entstandene Schäden muss der Anbieter grundsätzlich nur dann aufkommen, wenn die Störung länger andauert. So gut wie alle Anbieter schränken die Verfügbarkeit ihrer Dienste im Verlauf eines Jahres auf 98 oder 99 Prozent ein. Solche Klauseln in den Vertragsbedingungen betreffen aber Störungen, die lediglich ein paar Minuten oder wenige Stunden andauern. Die Haftung für Ausfälle, die einen Tag oder länger anhalten, kann über die Vertragsklauseln nicht auf die Kunden abgewälzt werden.

Fallen Telefon und Internet kurzfristig aus, bleibt dem Kunden nichts anderes übrig, als den Anbieter schnellstmöglich darüber zu informieren und abzuwarten, bis die Störung behoben ist. Bei einem längeren Ausfall ist das anders. Für diesen Fall sieht das erneuerte Telekommunikationsgesetz vor, dass der Kunde Anspruch darauf hat, dass der Anbieter die Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt. Kann der Anbieter die Störung innerhalb eines Tages nicht beheben, gilt:

·Spätestens am Folgetag muss der Anbieter den Kunden darüber informieren, welche Maßnahmen zur Entstörung er eingeleitet hat und wann die Störung behoben sein wird.

·Wird die Störung innerhalb von zwei Kalendertagen nach der Störungsmeldung nicht beseitigt, kann der Kunde ab dem dritten Tag eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen. Am dritten und vierten Tag beträgt sie 5 Euro oder 10 Prozent der Monatsgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ab dem fünften Tag hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent der Monatsgebühr.

·10 Euro oder 20 Prozent Entschädigung stehen dem Kunden auch für jeden Kundendienst- oder Installationstermin zu, den der Anbieter versäumt.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist aber immer, dass der Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten hat und der Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung stellt. Außerdem darf es sich nicht um einen Fall höherer Gewalt handeln und die gekappte Leitung darf keine zulässige Maßnahme des Anbieters sein.

 

Wann kann der Kunde von einem Minderungsrecht oder einem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen?

Fällt das Internet regelmäßig aus oder ist die Verbindung instabil und viel zu langsam, räumt § 57 Abs. 4 TKG das Recht ein, die monatliche Rechnung zu mindern oder den Vertrag per Sonderkündigung zu beenden. Allerdings muss die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen.


Ob dieser Fall vorliegt, lässt sich durch eine Breitbandmessung mit der App der Bundesnetzagentur ermitteln. Die App misst über einen bestimmten Zeitraum, wie schnell das Internet ist. Nach der Messperiode bekommt der Kunde ein Protokoll und eine Auswertung, ob die Leistung vertragskonform ist oder nicht. Diese Analyse kann der Kunde als Nachweis beim Anbieter einreichen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Was bringen Hirntraining-Apps wirklich?
Was bringen Hirntraining-Apps wirklich? Bestimmte Computerspiele sollen die Intelligenzleistung verbessern, die Denkgeschwindigkeit erhö...
Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?
Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im station&au...
Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann
Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensst...
Die effektivsten IT-Sicherheitstipps fuer das Buero
Die effektivsten IT-Sicherheitstipps für das Büro Die IT-Sicherheit ist ein sehr wichtiges Thema, denn Datenspionage, Datenklau un...
Uebersicht - Wireless Lan Strahlungsleistung
Übersicht zur Wireless Lan Strahlungsleistung Auf freier Fläche erreicht die zulässige effektive Strahlungsleistung, kurz EIR...

mehr Artikel

9 aktuelle Fragen zu Chatbots, 1. Teil 9 Fragen zu Chatbots, 1. Teil   Sobald von Robotern, digitalisierten Abläufen und Künstlicher Intelligenz die Rede ist, dauert es oft nicht sehr lange, bis auch der Begriff Chatbot fällt.  Ganzen Artikel...

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 Allzu viel tut sich in Sachen Internet und Fernsehen im Jahr 2018 zwar nicht. Zwei Neuerungen gibt es dann aber doch. So wird es ab dem Frühjahr möglich sein, kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland zu nutzen. Außerdem geht die Umstellung auf DVBT-2 weiter. Was das konkret bedeutet, erklären wir im Folgenden.   Ganzen Artikel...

Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers Die wichtigsten Infos und Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers  Heute gibt es kaum noch einen Haushalt, in dem nicht mindestens ein Fernseher vorhanden ist und in etwa jedem zweiten deutschen Haushalt steht mittlerweile anstelle des guten alten Röhrenfernsehers ein schlankes Gerät mit flachem Bildschirm. Dabei haben sich die Geräte in den vergangenen Jahren konstant weiterentwickelt.   Ganzen Artikel...

Was macht ein Social-Media-Manager? Was macht ein Social-Media-Manager?   Früher war Social Media ein netter Zeitvertreib in der Freizeit. Doch das ist längst vorbei. Heute werden die Plattformen nicht mehr nur privat, sondern auch zu geschäftlichen Zwecken genutzt. Und so ist praktisch jedes Unternehmen neben der Online-Präsenz über die Homepage auch in den sozialen Medien aktiv. Eine Folge davon ist, dass regelmäßig weitere Arbeitsplätze entstehen. Sie finden sich teils im IT-Bereich, teils aber auch in der Marketing-Abteilung oder in anderen Unternehmensbereichen. Und es gibt sogar ganz neue Berufe. Einer davon ist der Social-Media-Manager.  Ganzen Artikel...



Die Geschichte von WLan Die Geschichte von Wireless Lan WLAN wird eigentlich erst seit wenigen Jahren in Privathaushalten genutzt, die Technik als solches blickt aber bereits auf eine verhältnismäßig lange Geschichte zurück. Im weitesten Sinne beginnt die Geschichte in den 1940er Jahren mit dem Patent für das Frequency Hopping. Hierbei handelte es sich um die Idee für einen funkgesteuerten Torpedo, der seine Frequenz so oft wechseln sollte, dass der Feind keine Möglichkeit haben sollte, den Torpedo abzuschießen, bevor dieser sein Ziel erreicht hat.   Ganzen Artikel...