Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird 

Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensstandard dazu. Es ist nahezu selbstverständlich, zu Hause per Festnetz und unterwegs per Mobilfunk erreichbar zu sein und bereits im Kindergarten, spätestens aber in der Schule sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Computer.

 

Nun kann es aber durchaus vorkommen, dass die finanziellen Mittel sehr begrenzt sind und das Telefonieren dadurch zum teuren, mitunter sogar unbezahlbaren Luxus wird. In diesem Fall kann der Sozialtarif der Telekom möglicherweise eine Lösung sein. Allerdings wird dieser spezielle Tarif nur bestimmten Personengruppen gewährt und muss außerdem zusammen mit entsprechenden Nachweisen gesondert beantragt werden. 

 

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

Die Telekom ist bislang der einzige Telekommunikationsanbieter in Deutschland, der auf freiwilliger Basis einen Sozialtarif anbietet. Vorgesehen ist dieser spezielle Tarif für Kunden, die

·         wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einem geringen Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

·         eine schulische Ausbildung absolvieren und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, also BAföG, beziehen.

·         eine Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung haben und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Der Sozialtarif wird auch dann gewährt, wenn ein Angehöriger, der die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllt, im Haushalt des Anschlussinhabers wohnt.  

 

Sozialtarif der Telekom - wie er funktioniert

Im Rahmen des Sozialtarifs erhalten Kunden ein Gesprächsguthaben, das mit den Gebühren für die geführten Telefonate verrechnet wird. Dabei gibt es das monatliche Gesprächsguthaben in zwei verschiedenen Höhen. Diejenigen, die keinen oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, erhalten ein Gesprächsguthaben von 6,94 Euro.

Hierzu gehören unter anderem Empfänger von Sozialhilfe, von Grundsicherung im Alter, von Grundsicherung bei Erwerbsminderung, von Sozialgeld und von Arbeitslosengeld II. Schüler und Studenten, die BAföG beziehen, bekommen ebenfalls 6,94 Euro als monatliches Gesprächsguthaben. Bei blinden, gehörlosen und sprachbehinderten Personen beträgt die monatliche Gutschrift 8,72 Euro.

Das gewährte Guthaben gilt immer für einen Abrechnungszeitraum. Verbraucht ein Kunde sein Gesprächsguthaben in einem Monat nicht, wird es also nicht auf den nächsten Monat übertragen.  

Die Gutschrift wird dabei aber nicht vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen. Stattdessen wird das monatliche Gesprächsguthaben auf Standardverbindungen im Inland und ins Ausland angerechnet, die über das Netz der Telekom geführt werden. Außerdem werden Gespräche berücksichtigt, wenn die nationale Teilnehmerrufnummer die Vorwahl 032 hat.

Diese Rufnummern existieren seit 2005 und werden als ortsunabhängige Festnetznummern vergeben. Auf Verbindungen in Mobilfunknetze und zu Sonderrufnummern wird das Gesprächsguthaben jedoch nicht angerechnet. Gleiches gilt für die Grundgebühr und für Verbindungen, die im Rahmen von Call-by-Call oder Preselection über andere Anbieter geführt werden.

Zudem kann der Sozialtarif nicht gewährt werden, wenn der Kunde eine Flatrate vereinbart hat, ein Komplettpaket nutzt oder bereits anderweitige Vergünstigungen in Anspruch nimmt.  

 

Sozialtarif der Telekom - wie er beantragt wird

Verfügt ein Kunde über einen Festnetzanschluss bei der Telekom oder möchte er einen solchen beantragen und erfüllt er die Voraussetzungen für den Sozialtarif, kann er einen Antrag stellen. Hierfür gibt es ein Formular, das beispielsweise als PDF-Datei auf der Internetseite der Telekom hinterlegt ist.

Dieses Formular reicht der Kunde dann ausgefüllt und unterschrieben bei der Telekom Deutschland GmbH ein. Dem Antrag muss er entsprechende Nachweise beilegen, beispielsweise den BAföG-Bescheid, die Bescheinigung über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder den Schwerbehindertenausweis in Kopie. Empfänger für BAföG können den Sozialtarif über einen Zeitraum von jeweils einem Jahr in Anspruch nehmen, bei allen anderen Kunden kann er für maximal drei Jahre bewilligt werden.

Ist ein Bewilligungszeitraum abgelaufen und sind die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Andersherum ist der Kunde dazu verpflichtet, die Telekom unverzüglich zu informieren, wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen.    

 

Der Sozialtarif der Telekom - für wen er sich rechnet

Auch wenn der Sozialtarif dabei helfen kann, die Telefonkosten zu senken, ist er nicht immer die beste Lösung. Kunden, die tatsächlich nur einen Festnetzanschluss nutzen, keine Flatrate für Telefonate vereinbart haben und überwiegend innerhalb des Festnetzes telefonieren, profitieren sicherlich von dem monatlichen Gesprächsguthaben.

Auf Anrufe ins Mobilfunknetz und auf Verbindungen ins Internet wird das Guthaben jedoch nicht angerechnet und auch mit Flatrates kann der Sozialtarif nicht kombiniert werden. Gerade Familien entscheiden sich jedoch häufig für Komplettpakete, vor allem wenn sich die Familienmitglieder den Anschluss teilen und sowohl für Telefonate als auch fürs Internet nutzen.

Für sie ist der Sozialtarif deshalb letztlich keine Option, zumal die Konkurrenz im Bereich der Telekommunikation groß ist und es zahlreiche, deutlich kostengünstigere Tarife als Komplettlösungen gibt. Gleiches gilt für Studenten und Azubis, die auch bei anderen Anbietern mitunter recht attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Infos und Tipps zu eSports, Teil 2
Infos und Tipps zu eSports, Teil 2 ESports sind digitale Wettkämpfe, bei denen zwei oder mehr Spieler im Mehrspieler-Modus von Vide...
Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss
Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht Bisher kam...
Sicherheitstipps Wlan
Aktuelle Sicherheitstipps für WLanDer wesentliche Vorteil von WLAN liegt darin, dass ein Netzwerk mittels Funkübertragung verbunde...
Was sind Social Bots?
Was sind Social Bots? Wenn es um neue Begrifflichkeiten geht, ist US-Präsident Donald Trump oft nicht weit. Und auch wenn er den Begrif...
10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil
10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil Immer mehr Produkte brauchen eine Verbindung zum Internet. Und weil viele von ihn...

mehr Artikel

Infos und Fakten zu VoIP Alle wichtigen Infos und Fakten zu VoIP Das Kürzel VoIP steht für Voice over IP und meint das Telefonieren mithilfe des Internet Protokolls über Computernetzwerke. In Abhängigkeit davon, wo und auf welche Weise das Telefonieren erfolgt, wird von IP Telefonie, Internet Telefonie, LAN Telefonie oder auch von DSL Telefonie gesprochen, wobei die Technik an sich immer die gleiche ist. Der grundlegendste Unterschied zwischen dem normalen Telefonieren und VoIP ist, dass bei letzterem keine Leistungen geschaltet werden. Die Sprache wird in Pakete umgewandelt, jedes dieser Pakete einzeln übertragen und auf nicht festgelegten Wegen im Netzwerk zu ihrem Ziel gesendet.  Ganzen Artikel...

Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 2. Teil Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 2. Teil   Ein elektronisches Türschloss öffnet das Haus, sobald sich der Bewohner nähert. Die Heizung hatte sich vorher schon eingeschaltet und die Kaffeemaschine wartet mit frischem, warmem Kaffee. Die Lichter gehen an, die Jalousien fahren hoch und während der Einwohner seine Einkäufe verstaut, kann er per Sprachsteuerung entscheiden, welche Songs im Hintergrund laufen sollen. - Was für die einen nach viel Komfort im Alltag klingt, ist für die anderen unnötiger, technischer Schnickschnack.  Ganzen Artikel...

Checkliste für sichere Internetauktionen Checkliste für sichere Internetauktionen Auktionen erfreuen sich riesengroßer Beliebtheit. Während die einen darauf hoffen, ein echtes Schnäppchen zu machen, möchten die anderen einen Artikel ergattern, den sie woanders nicht bekommen. Wieder andere finden es schlichtweg aufregend und spannend, in Auktionen einzukaufen.    Ganzen Artikel...

Bluetooth als Ergaenzung zum WLan Bluetooth als Ergänzung zu WLAN Trotz großer Fortschritte im Bereich des WLANs haben die WLANs nach dem a- und b-Standard nach wie vor das Problem, dass sie keine Sprachdienste umsetzen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird versucht, verschiedene Funktechniken miteinander zu verbinden. Ein Beispiel hierfür ist Bluetooth.   Ganzen Artikel...



HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots finden sich immer häufiger und es ist zweifelsohne sehr komfortabel für den Nutzer, sich auch fernab vom eigenen Schreibtisch dank WLan-Verbindung ins Internet einwählen zu können. Allerdings sollte der Nutzer dabei im Hinterkopf behalten, dass er sich diesen Netzwerkzugang mit anderen Nutzern teilt und es damit für einen Dritten möglich wird, aus dem Internet oder dem lokalen Netzwerk heraus auf sein Notebook zuzugreifen. Um öffentliche HotSpots sicher nutzen zu können, ist es daher ratsam, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.   Ganzen Artikel...