Wer sich mit den vielen „Gefahren“ des Wireless LAN, etwas verunsichert fühlt, kann einen Test durchführen und braucht aber nicht gleich zum nächsten IT-Techniker zu stürmen, sowie ein Heidengeld ausgeben. Mit einem Wireless LAN fähigen Netzwerk über einen Router kann man auch schon eine Menge ausrichten.
Dafür muss man sich zuerstmal einfach das eigene Netzwerk ansehen. Bei Windows Vista zum Beispiel findet man die nötigen Informationen unter „Netzwerk- und Freigabecenter“. Dabei werden die Clients (im Idealfall nur der eigene Rechner), die Netzwerke (fremde auch, falls vorhanden) und das Internet dargestellt. Die Clients werden als kleine PC`s dargestellt, die Netzwerke als kleine Häuser und das Internet als eine Erdkugel.
Der Netzwerk Test
Außerdem gibt es noch eine Auflistung der verfügbaren Netzwerke. Wenn da mehr stehen, als das eigene Netzwerk, dann hat wohl ein Nachbar sein Wireless LAN nicht besonders gut abgesichert. Ein deutlicher Hinweis dafür ist sicher auch, wenn man den Netzwerknamen (SSID) sehen kann.
Also heißt es dann für das eigene Netzwerk, SSID aus, Verschlüsselung an und Kommunikationspunkte (z.B. Accespoint des Internetanbieters) festlegen. Wenn sich mal zwei Nachbarn gegenseitig auf die Sicherheit überprüfen wollen, dann braucht man also keine besondere Software dazu. Allerdings sollte man bei so einem Test, die rechtliche Seite nicht vergessen.
Wireless Lan Sicherheitsüberprüfung
Es ist nämlich grundsätzlich verboten über Wireless LAN auf fremde Netzwerke zu zugreifen. Mit anderen Worten: Mal kurz das Office Programm vom Nachbarn durchblättern: IS NICHT! Das gibt mächtigen Ärger. Um sich aber gegenseitig auf Sicherheit zu testen, sollte es eben eine genaue Absprache geben.
Es gibt zwar „Bürokratiefetischisten“ die selbst dafür einen „Vertrag“ empfehlen, aber die abgesprochene private Sicherheitsüberprüfung ist gerade noch erlaubt. Auch wenn ein WarDriver nur darauf aus ist, eine kostenlose Internetleitung zu benutzen so ist es doch ein hohes Risiko für den „Eigentümer“ des Zugangs. Denn werden über diesen „Fremdzugang“ Straftaten verübt, so kann auch der Eigentümer des Zugangs haftbar gemacht werden.
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