Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

E-Sport und seine Entwicklung
E-Sport und seine Entwicklung Hinter dem elektronischen Sport, kurz E-Sport, verbirgt sich eine Sportart, bei der Menschen mithilfe von Comp...
10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil II
10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil II Heutige Eltern und Großeltern erinnern sich noch an Zeiten, in denen e...
HotSpots sicher nutzen
Öffentliche HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots finden sich immer häufiger und es ist zweifelsohne sehr komfortabel f...
Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen
Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Von dem Phänomen Cybermobbing sind immer mehr Menschen betroffen. Dieser Beitrag erkl&au...
Daten in sozialen Netzwerken löschen - Infos und Tipps
Daten in sozialen Netzwerken löschen - Infos und Tipps Heutzutage ist es für viele völlig selbstverständlich, soziale Ne...

mehr Artikel

Wie sicher ist mobiles Bezahlen? Wie sicher ist mobiles Bezahlen?   Das Bezahlen mit dem Smartphone, das sogenannte Mobile Payment, ist auf dem Vormarsch. In den USA und in China ist es längst Alltag. Schweden und andere Länder in Skandinavien möchten, dass Bargeld schon bald komplett von der Bildfläche verschwindet. Dort laufen sogar die Opfergaben, die beim Sonntagsgottesdienst in den Klingelbeutel wandern, übers Smartphone. In Deutschland hingegen stehen viele Verbraucher dem mobilen Bezahlen eher skeptisch gegenüber. Grund genug, sich die Technik einmal näher anzuschauen.   Wo ist mobiles Bezahlen möglich?  Ganzen Artikel...

Tipps zur Wahl des besten Mobilfunknetzes Infos und Tipps zur Wahl des besten Mobilfunknetzes (fürs Telefonieren und fürs Internet) Bei einem Handyvertrag spielt ein geeigneter Tarif natürlich eine wesentliche Rolle. Wer mit seinem Handy, seinem Smartphone oder einem vergleichbaren Gerät telefonieren und im Internet surfen möchte, sollte aber genauso auch auf das Netz achten. Schließlich bringt ein günstiger Tarif letztlich nicht viel, wenn er in der Praxis kaum oder nicht wie gewünscht genutzt werden kann.   Ganzen Artikel...

Interessantes und Wissenswertes über Emoticons Interessantes und Wissenswertes über Emoticons  “Punkt, Punkt, Komma, Strich - fertig ist das Mondgesicht.” Was die meisten noch aus ihren Kindertagen kennen und einst liebevoll mit dem Stift auf Papier gemalt haben, hat längst auch in die digitale Welt Einzug gehalten. Die kleinen Gesichter, die sich aus Satzzeichen zusammensetzen, heißen hier Emoticons und sind die Zeichen, durch die in E-Mails, SMS oder beim Chatten Gefühle ausgedrückt werden.    Ganzen Artikel...

Online-Einkauf im Ausland - Zoll und Steuern Weltweit shoppen - die wichtigsten Infos über Zoll, Steuern und Bezahlmöglichkeiten beim Online-Einkauf im Ausland Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Schließlich ermöglicht das weltweite Netz, ganz bequem von zu Hause aus und mit dem heimischen Rechner auf virtuelle Shoppingtour zu gehen. Dabei steht nicht nur ein riesiges Warenangebot zur Verfügung und die Preise können bequem miteinander verglichen werden, sondern die Online-Shops haben auch rund um die Uhr geöffnet.    Ganzen Artikel...



Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen? Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen? Zum 1. Juni ist eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur in Kraft getreten. Sie verpflichtet Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen dazu, ein Produktinformationsblatt bereitzustellen. Darin muss auch die verfügbare Datenübertragungsrate aufgeführt sein.   Ganzen Artikel...