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Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird 

Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensstandard dazu. Es ist nahezu selbstverständlich, zu Hause per Festnetz und unterwegs per Mobilfunk erreichbar zu sein und bereits im Kindergarten, spätestens aber in der Schule sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Computer.

 

Nun kann es aber durchaus vorkommen, dass die finanziellen Mittel sehr begrenzt sind und das Telefonieren dadurch zum teuren, mitunter sogar unbezahlbaren Luxus wird. In diesem Fall kann der Sozialtarif der Telekom möglicherweise eine Lösung sein. Allerdings wird dieser spezielle Tarif nur bestimmten Personengruppen gewährt und muss außerdem zusammen mit entsprechenden Nachweisen gesondert beantragt werden. 

 

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

Die Telekom ist bislang der einzige Telekommunikationsanbieter in Deutschland, der auf freiwilliger Basis einen Sozialtarif anbietet. Vorgesehen ist dieser spezielle Tarif für Kunden, die

·         wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einem geringen Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

·         eine schulische Ausbildung absolvieren und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, also BAföG, beziehen.

·         eine Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung haben und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Der Sozialtarif wird auch dann gewährt, wenn ein Angehöriger, der die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllt, im Haushalt des Anschlussinhabers wohnt.  

 

Sozialtarif der Telekom - wie er funktioniert

Im Rahmen des Sozialtarifs erhalten Kunden ein Gesprächsguthaben, das mit den Gebühren für die geführten Telefonate verrechnet wird. Dabei gibt es das monatliche Gesprächsguthaben in zwei verschiedenen Höhen. Diejenigen, die keinen oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, erhalten ein Gesprächsguthaben von 6,94 Euro.

Hierzu gehören unter anderem Empfänger von Sozialhilfe, von Grundsicherung im Alter, von Grundsicherung bei Erwerbsminderung, von Sozialgeld und von Arbeitslosengeld II. Schüler und Studenten, die BAföG beziehen, bekommen ebenfalls 6,94 Euro als monatliches Gesprächsguthaben. Bei blinden, gehörlosen und sprachbehinderten Personen beträgt die monatliche Gutschrift 8,72 Euro.

Das gewährte Guthaben gilt immer für einen Abrechnungszeitraum. Verbraucht ein Kunde sein Gesprächsguthaben in einem Monat nicht, wird es also nicht auf den nächsten Monat übertragen.  

Die Gutschrift wird dabei aber nicht vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen. Stattdessen wird das monatliche Gesprächsguthaben auf Standardverbindungen im Inland und ins Ausland angerechnet, die über das Netz der Telekom geführt werden. Außerdem werden Gespräche berücksichtigt, wenn die nationale Teilnehmerrufnummer die Vorwahl 032 hat.

Diese Rufnummern existieren seit 2005 und werden als ortsunabhängige Festnetznummern vergeben. Auf Verbindungen in Mobilfunknetze und zu Sonderrufnummern wird das Gesprächsguthaben jedoch nicht angerechnet. Gleiches gilt für die Grundgebühr und für Verbindungen, die im Rahmen von Call-by-Call oder Preselection über andere Anbieter geführt werden.

Zudem kann der Sozialtarif nicht gewährt werden, wenn der Kunde eine Flatrate vereinbart hat, ein Komplettpaket nutzt oder bereits anderweitige Vergünstigungen in Anspruch nimmt.  

 

Sozialtarif der Telekom - wie er beantragt wird

Verfügt ein Kunde über einen Festnetzanschluss bei der Telekom oder möchte er einen solchen beantragen und erfüllt er die Voraussetzungen für den Sozialtarif, kann er einen Antrag stellen. Hierfür gibt es ein Formular, das beispielsweise als PDF-Datei auf der Internetseite der Telekom hinterlegt ist.

Dieses Formular reicht der Kunde dann ausgefüllt und unterschrieben bei der Telekom Deutschland GmbH ein. Dem Antrag muss er entsprechende Nachweise beilegen, beispielsweise den BAföG-Bescheid, die Bescheinigung über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder den Schwerbehindertenausweis in Kopie. Empfänger für BAföG können den Sozialtarif über einen Zeitraum von jeweils einem Jahr in Anspruch nehmen, bei allen anderen Kunden kann er für maximal drei Jahre bewilligt werden.

Ist ein Bewilligungszeitraum abgelaufen und sind die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Andersherum ist der Kunde dazu verpflichtet, die Telekom unverzüglich zu informieren, wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen.    

 

Der Sozialtarif der Telekom - für wen er sich rechnet

Auch wenn der Sozialtarif dabei helfen kann, die Telefonkosten zu senken, ist er nicht immer die beste Lösung. Kunden, die tatsächlich nur einen Festnetzanschluss nutzen, keine Flatrate für Telefonate vereinbart haben und überwiegend innerhalb des Festnetzes telefonieren, profitieren sicherlich von dem monatlichen Gesprächsguthaben.

Auf Anrufe ins Mobilfunknetz und auf Verbindungen ins Internet wird das Guthaben jedoch nicht angerechnet und auch mit Flatrates kann der Sozialtarif nicht kombiniert werden. Gerade Familien entscheiden sich jedoch häufig für Komplettpakete, vor allem wenn sich die Familienmitglieder den Anschluss teilen und sowohl für Telefonate als auch fürs Internet nutzen.

Für sie ist der Sozialtarif deshalb letztlich keine Option, zumal die Konkurrenz im Bereich der Telekommunikation groß ist und es zahlreiche, deutlich kostengünstigere Tarife als Komplettlösungen gibt. Gleiches gilt für Studenten und Azubis, die auch bei anderen Anbietern mitunter recht attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

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