Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil Per Vorkasse, über einen Online-Bezahldienst o...
9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil
9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil Bei Anwendungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, dem Machine Learning oder Robotern tauch...
Infos zum WLan-USB-Stick
Infos zum WLan-USB-Stick Prinzipiell wird bei WLAN zwischen Ad-Hoc- und Infrastruktur-Netzwerken unterschieden. Während mit einem Ad-Ho...
Was sind Social Bots?
Was sind Social Bots? Wenn es um neue Begrifflichkeiten geht, ist US-Präsident Donald Trump oft nicht weit. Und auch wenn er den Begrif...
Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen
Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen Vermutlich jeder Internetnutzer hat in seinem virtuellen Briefkasten schon einmal eine...

mehr Artikel

7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G 7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G   Im Zusammenhang mit dem Mobilfunk führt schon seit einiger Zeit kein Weg mehr am sogenannten 5G vorbei. Doch wofür steht die Abkürzung? Wie verbreitet ist der Mobilfunkstandard in Deutschland? Welche Vorteile bietet er? Und wer kann 5G nutzen? Wir beantworten sieben Fragen zum Mobilfunkstandard 5G!   1. Was genau ist 5G? Momentan erfolgt die beste Datenübertragung in Deutschland noch im Bereich 4G, auch bekannt als LTE. Doch die Zukunft liegt im Mobilfunkstandard 5G. Er ist seit Juli 2019 in mehreren deutschen Städten verfügbar und wird seitdem konstant ausgebaut. Das Ziel ist, dass bis 2025 99 Prozent der Fläche mit 5G versorgt werden sollen.  Ganzen Artikel...

Aenderungen - Medien und Telekommunikation ab 2012 Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 Wie nahezu jedes Jahr wird auch das Jahr 2012 einige Veränderungen für Verbraucher mit sich bringen. Im Bereich Medien und Telekommunikation ergeben sich die Änderungen dabei in erster Linie durch das novellierte Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, auch wenn das konkrete Datum, an dem das TKG in Kraft tritt, noch nicht endgültig feststeht.    Ganzen Artikel...

Geplante Drosselung des Internetzugangs Geplante Drosselung des Internetzugangs - die wichtigsten Fragen und Antworten dazu Anfang Mai teilte die Telekom mit, dass die Bandbreite des Internetzugangs bei Neukunden eingeschränkt wird, wenn ein bestimmtes Datenvolumen aufgebraucht ist. Was im Mobilfunk schon seit längerem gängige Praxis ist, soll nun also auch beim heimischen Internetanschluss Anwendung finden. Aber was bedeutet die geplante Drosselung des Internetzugangs eigentlich genau?   Ganzen Artikel...

5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen 5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen   Jetzt etwas bestellen und die Ware erst später bezahlen: Solche Käufe werden durch die „Buy now, pay later“-Zahlweise möglich. Dabei ist dieses Modell gar nicht so neu. Vor allem der Kauf auf Rechnung, teilweise mit einer verlängerten Zahlungsfrist, ist bei Online-Bestellungen seit jeher sehr beliebt. Doch während bislang meist der Händler die Zahlung abgewickelt hat, übernehmen nun immer öfter Bezahldienste diese Aufgabe.  Ganzen Artikel...



Was bringt Surfen im Inkognito-Modus? Was bringt Surfen im Inkognito-Modus?   Beim Surfen im Internet speichert der Browser standardmäßig verschiedene Daten und Informationen. Dadurch kann der Nutzer zum Beispiel im Browserverlauf nachschauen, welche Webseiten er angesteuert hatte. Das ist praktisch, um Seiten wiederzufinden. Ruft der Nutzer bestimmte Seiten häufiger auf, speichern Cookies außerdem die Einstellungen. Deshalb kann der Nutzer etwa in einem Online-Shop auch Tage später noch die Artikel in seiner Merkliste oder im Warenkorb sehen. Und wenn er seine Daten in Online-Formulare eingibt, muss er nicht jedes Mal alles neu tippen, sondern kann sie per Klick aus der angezeigten Auswahlliste einfügen. Allerdings möchte nicht jeder Nutzer, dass solche Daten im Browser gespeichert werden. Um Abhilfe zu schaffen und anonymer zu surfen, schaltet er deshalb in den privaten Modus. Der private Modus wird auch Inkognito-Modus genannt. Aber was bringt Surfen im Inkognito-Modus wirklich?  Ganzen Artikel...