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Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten

Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten 

Unterwegs im Internet surfen, den Computer mittels Touchscreen steuern, über das Display von Tablet und Smartphone wischen: Was bis vor kurzem noch als moderne Technologien gefeiert wurde, ist inzwischen längst Standard.

 

 

Der neueste Trend sind smarte Geräte, die per Sprache gesteuert werden und als praktische Helfer das alltägliche Leben vereinfachen sollen. Doch die digitale Spracherkennung hat auch ihre Schattenseiten. Dieser Beitrag erklärt, was Nutzer bedenken sollten. 

 

Smarte Boxen reagieren auf Sprachbefehle

Digitale Assistenten erobern die Wohnungen. Dank Spracherkennung können die smarten Boxen den Rechner und das Smartphone steuern, die Heizung regeln, das Licht einschalten, die Liste für den nächsten Einkauf zusammenstellen, an Geburtstage und Termine erinnern oder den Nutzer darauf aufmerksam machen, dass der Hund Gassi geführt werden muss.

Die kleinen Wunderdinger haben also durchaus das Potenzial, den Alltag sehr viel einfacher und unkomplizierter zu gestalten. Dafür greifen die digitalen Helfer auf unzählige Apps zurück und vernetzten auf diese Weise das komplette digitale Dasein.

Doch auch wenn es völlig normal ist, sich im normalen Leben mit anderen zu unterhalten, sollte der Nutzer bei der Kommunikation mit seinem digitalen Helfer eines nicht vergessen: Spricht der Nutzer mit seiner smarten Box, gibt er Persönliches von sich preis. Denn alle Sprachbefehle werden zunächst auf die Server der Anbieter übertragen. Und für die Anbieter ist es ein Kinderspiel, die Sprachbefehle zu speichern und auszuwerten. Mithilfe dieser Informationen können sie dann ein umfassendes Personen- und Bewegungsprofil vom Nutzer erstellen.

Zudem stellt sich die Frage, wann die digitalen Assistenten eigentlich zuhören. Werden sie wirklich erst dann aktiviert, wenn der Nutzer ihren Namen oder ein anderes Schlüsselwort ausspricht? Oder spitzen sie nicht vielleicht die ganze Zeit über die virtuellen Ohren? Jedenfalls gab es schon den Fall, dass ein Anbieter seine Smart-TVs aus dem Verkehr ziehen musste, weil die Fernseher permanent alle Gespräche im Wohnzimmer mithörten, ohne dass die Besitzer davon wussten.  

 

Der Datenschutz ist ein wichtiges Thema

Ein Schlüsselwort in diesem Zusammenhang ist also der Datenschutz. In Deutschland ist der Nutzer zumindest theoretisch eigentlich recht gut geschützt. Denn bei jeder Spracheingabe werden personenbezogene Daten verarbeitet und eine solche Verarbeitung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Nutzers voraus. Sollen die Daten nicht nur für die Ausführung der entsprechenden Aktion verwendet, sondern darüber hinaus auch noch anderweitig genutzt werden, muss der Nutzer im Vorfeld darüber informiert werden, wann, wie, von wem und wofür die Daten verarbeitet werden. Und auch hier ist ein entsprechendes Einverständnis notwendig.

Allerdings sind die deutschen oder europäischen Datenschutzgesetze keine echte Hilfe, wenn der Anbieter in Asien oder den USA sitzt. Andererseits kann der Nutzer zumindest den großen Anbietern durchaus ein gewisses Vertrauen schenken. Denn die namhaften Anbieter können es sich nicht wirklich leisten, fahrlässig oder gar strafbar mit Nutzerdaten umzugehen. Vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation wäre der Imageschaden viel zu groß.

Der Knackpunkt dürften deshalb eher die Apps sein, die die digitalen Assistenten bei der Umsetzung der Sprachbefehle nutzen. Bei aller Begeisterung für die smarte Technik sollte der Nutzer daher immer genau überprüfen, welche Freigaben eine App verlangt. Je weniger nachvollziehbar ist, wofür eine App bestimmte Freigaben braucht, desto größer ist das Risiko, dass einfach nur Daten gesammelt werden sollen. Eine gesunde Skepsis gegenüber unbekannten Apps sollte allerdings für jeden, der ein mobiles Endgerät nutzt, selbstverständlich sein. Ob es sich bei diesem Gerät um eine smarte Box, ein Tablet oder ein Smartphone handelt, spielt letztlich keine Rolle.

Selbst unseriösen Anbietern geht es zwar am Ende gar nicht um den Nutzer als Person. Für sie sind die zusammengeführten Nutzerdaten interessant, denn das sogenannte Data-Mining ist äußerst lukrativ. Immerhin kann auf Basis der Daten ein Nutzerprofil erstellt werden, das wiederum maßgeschneiderte Werbung ermöglicht. Solche Werbung ist kein Drama und schlimmstenfalls nur nervig. Aber es erzeugt eben auch kein gutes Gefühl, wenn sich der Nutzer vor Augen führt, wie viel irgendwelche fremden Unternehmen eigentlich über ihn wissen. 

Wer den Gedanken weiterspinnt, dem wird noch mulmiger. Die Vorstellung, dass nicht nur in privaten Wohnräumen, sondern beispielsweise auch in Arztpraxen, in Geschäften, bei Banken, in Ämtern und in anderen Büros Gespräche mitgehört werden, ist alles andere als berauschend. Zumal sich dadurch sowohl für Hacker als auch für die staatlichen Organe ganz neue Zugriffsmöglichkeiten ergeben. Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis die ersten polizeilichen Überwachungsmaßnahmen mittels digitaler Spracherkennung publik werden. In den USA wird aktuell schon ein Prozess geführt, bei dem die Behörden zur Aufklärung eines Verbrechens auf die Aufnahmen, die eine smarte Box aufgezeichnet hatte, zurückgriffen. Die digitale Box hatte in der Wohnung gestanden, die zum Tatort wurde. 

 

Digitale Spracherkennung erobert auch die Kinderzimmer

Die digitale Sprachsteuerung ist längst keine technische Spielerei für Erwachsene mehr, sondern findet sich immer häufiger auch in den Kinderzimmern. So kam beispielsweise eine Puppe auf den Markt, die die Gespräche des Kindes aufzeichnete und an einen Server in den USA schickte.

Die Eltern erhielten einmal pro Woche einen Mitschnitt davon, worüber sich ihr Nachwuchs mit der Puppe ausgetauscht hatte. Ob die Eltern derart fragwürdig mit den Persönlichkeitsrechten ihres Kindes umgehen wollen, müssen sie selbst entscheiden. Eine andere Puppe wurde in Deutschland jedenfalls inzwischen verboten. Diese Puppe hatte die Kids ohne deren Wissen und auch ohne das Wissen der Eltern belauscht und die Daten per WLan an den Anbieter übermittelt. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe daraufhin als verbotene Abhöranlage ein und untersagte hierzulande den Verkauf. 

 

Bei Fehlbestellungen greift das Widerrufsrecht

Die smarten Helfer sind eine schöne Erfindung und können im Alltag zweifelsohne vieles einfacher und komfortabler machen. Allerdings sollte der Nutzer darauf achten, dass er nicht gegen Gesetze verstößt. So ist in Deutschland beispielsweise dann ein Straftatbestand erfüllt, wenn ein Gespräch, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, aufgezeichnet wird.

Wenn der Nutzer Besuch hat, muss er folglich sicherstellen, dass seine Gäste nicht ohne deren Wissen und ohne deren Zustimmung von einer smarten Box belauscht werden.

Bleibt noch eine Frage offen: Was ist eigentlich, wenn der digitale Assistent einen Sprachbefehl falsch versteht und beispielsweise 750 Flaschen Waschmittel bestellt statt einer Flasche mit 750 Milliliter Inhalt? An diesem Punkt kann sich der Nutzer ganz entspannt zurücklehnen. Denn hier greift das Widerrufsrecht. Der Nutzer kann also innerhalb von zwei Wochen von seinem Kauf zurücktreten. Für das Widerrufsrecht macht es nämlich keinen Unterschied, ob die Bestellung per Sprachsteuerung, automatisiert von einem Gerät oder durch eine manuelle Eingabe des Nutzers zustande kam.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

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