Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
Jobverlust durch Künstliche Intelligenz In den vergangenen Jahren hat die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI)...
Künftig freie Wahl beim Internetrouter
Künftig freie Wahl beim Internetrouter Bislang mussten Verbraucher an ihrem Breitbandanschluss oft den Router ihres Netzbetreibers verw...
Wie funktioniert das mPayment?
Wie funktioniert das mPayment? Für viele ist das Smartphone inzwischen zum unverzichtbaren Alltagsbegleiter geworden. Und auch das barg...
Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss
Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht Bisher kam...
5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen
5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen Jetzt etwas bestellen und die Ware erst später bezah...

mehr Artikel

Online-Shopping: Lohnen sich Versand-Flatrates? Online-Shopping: Lohnen sich Versand-Flatrates? Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Statt durch die Fußgängerzonen zu bummeln oder mehrere große und kleine Geschäfte aufzusuchen, gehen immer mehr Kunden ganz bequem vom heimischen Sofa aus auf virtuelle Einkaufstour. Schließlich ist das Angebot im Internet riesig, die Geschäfte haben rund um die Uhr geöffnet und die Ware wird bis an die Haustür geliefert. Ganzen Artikel...

Was bringen Hirntraining-Apps wirklich? Was bringen Hirntraining-Apps wirklich? Bestimmte Computerspiele sollen die Intelligenzleistung verbessern, die Denkgeschwindigkeit erhöhen, das Gedächtnis trainieren und sogar Demenz entgegenwirken. Damit wäre das stundenlange Daddeln ab sofort nicht mehr nur ein netter Zeitvertreib, sondern richtig gut fürs Gehirn. Nur: Ist an den Versprechen etwas dran? Was bringen Hirntraining-Apps wirklich?   Ganzen Artikel...

NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen Einige Kunden suchen in aller Ruhe nach passendem Kleingeld. Andere Kunden brauchen ewig, bis sie ihre Karte aus dem Geldbeutel gekramt, ins Terminal gesteckt und die PIN eingetippt haben. Und in der Zwischenzeit wird die Schlange an der Supermarktkasse immer länger. - In einer solchen Situation würde sich manch einer wünschen, dass zumindest der Bezahlvorgang beschleunigt werden könnte.    Ganzen Artikel...

Fachinformationen zu WPA2 Fachinformationen zu WPA2 Das Kürzel WPA2 steht für Wi-Fi Protected Access 2 und bezeichnet ein Verschlüsselungsverfahren für Funknetzwerke nach den WLan-Standards IEEE 802.11a, b, g und n. WPA2 basiert auf dem Advanced Encryption Standard, kurz AES, erfüllt die wesentlichen Funktionen des neuen Sicherheitsstandards IEEE 802.11i und ist der Nachfolger von WPA.   Ganzen Artikel...



Interessantes und Wissenswertes über Emoticons Interessantes und Wissenswertes über Emoticons  “Punkt, Punkt, Komma, Strich - fertig ist das Mondgesicht.” Was die meisten noch aus ihren Kindertagen kennen und einst liebevoll mit dem Stift auf Papier gemalt haben, hat längst auch in die digitale Welt Einzug gehalten. Die kleinen Gesichter, die sich aus Satzzeichen zusammensetzen, heißen hier Emoticons und sind die Zeichen, durch die in E-Mails, SMS oder beim Chatten Gefühle ausgedrückt werden.    Ganzen Artikel...