Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 

Allzu viel tut sich in Sachen Internet und Fernsehen im Jahr 2018 zwar nicht. Zwei Neuerungen gibt es dann aber doch. So wird es ab dem Frühjahr möglich sein, kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland zu nutzen. Außerdem geht die Umstellung auf DVBT-2 weiter. Was das konkret bedeutet, erklären wir im Folgenden.

 

 

Kein Geoblocking beim kostenpflichtigen Streamen

Ob Filme und Serien, Sport, Musik, Videospiele oder eBooks: Ab dem 20. März können kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland abgerufen werden. Bislang ist eine solche Nutzung durch Ländersperren blockiert. Allerdings können die Online-Abodienste nur bei vorübergehenden Aufenthalten genutzt werden. Und der Anbieter des Streaming-Dienstes muss im Vorfeld überprüfen, in welchem Land der Nutzer seinen Wohnsitz hat.

Wenn der Nutzer im Urlaub ist und dort seine Lieblingsserie, einen Film oder eine Sportübertragung über einen kostenpflichtigen Streaming-Dienst anschauen möchte, erscheint oft die Meldung “Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!” Hintergrund hierzu ist, dass im Urheberrecht das Territorialitätsprinzip gilt. Damit der Streaming-Dienst die Medieninhalte nutzen kann, muss er sich deshalb bei den Rechteinhabern Lizenzen für jedes einzelne Land einholen.

Wo sich der Nutzer aufhält, kann der Anbieter des Streaming-Dienstes anhand der IP-Adresse nachvollziehen. Und wenn der Nutzer nun im Ausland Urlaub macht und an seinem Urlaubsort ein Angebot abruft, das nur für den deutschen Markt lizenziert ist, greift die Ländersperre. Diese Technik wird auch Geoblocking genannt und verhindert, dass Medieninhalte in einem Land, für das der Anbieter des Abodienstes keine Lizenz hat, abgerufen werden können.

Damit soll ab dem 20. März 2018 Schluss sein.Schon im Mai 2017 hatte das Europäische Parlament eine sogenannte Portabilitätsverordnung verabschiedet. Damit wurde zwar das Urheberrecht nicht abgeändert. Aber im Rahmen der Verordnung wurde festgelegt, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Nutzung von kostenpflichtigen Streaming-Diensten wie eine Nutzung im Wohnsitzland behandelt wird. Der Anbieter muss dem Nutzer dadurch das gleiche Angebot zur Verfügung stellen, das der Nutzer auch zu Hause, in seinem Heimatland abrufen könnte. Eine konkrete Definition davon, was als vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist, enthält die Verordnung nicht.

Bei einem normalen Urlaub oder einem mehrwöchigen Auslandaufenthalt aus schulischen oder beruflichen Gründen sollte es aber keine Probleme geben. Damit der Anbieter des Streaming-Dienstes überprüfen kann, wo der Nutzer wohnt und wo er sich aufhält, kann der Anbieter beim Vertragsabschluss und bei einer Vertragsverlängerung Angaben wie den Wohnsitz, die Kreditkartennummer und die IP-Adressen von Geräten, über die die Dienste abgerufen werden, abfragen. Klare Regelungen gibt es außerdem, was die Kosten angeht. So darf der Anbieter für die Nutzung des Streaming-Dienstes im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung stellen.

Aber: Die Neuregelungen beziehen sich ausschließlich auf kostenpflichtige Medieninhalte. Für Inhalte, die wie beispielsweise die Mediatheken von Fernseh- und Rundfunksendern kostenlos im Internet abgerufen werden können, gilt die EU-Verordnung nicht.      

 

Die Umstellung auf DVB-T2 geht weiter

Beim Fernsehempfang per Antenne wurde bereits mit der Umstellung auf die Technik DVB-T2 begonnen. Und im Jahr 2018 sind weitere Sendegebiete an der Reihe. Durch die Umstellung auf die neue Technik soll zum einen die Anpassung an moderne, große Flachbildfernseher und eine Bildqualität in HD erreicht werden. Zum anderen soll ein neues Kompressionsverfahren namens HEVC dazu führen, dass mehr Programme empfangen werden können.

Abhängig vom Standort des Senders werden nach der Umstellung über DVB-T2 entweder nur die öffentlich-rechtlichen Sender oder ein Komplettpaket aus den öffentlich-rechtlichen Sendern und den verschlüsselten, kostenpflichtigen Privatsendern ausgestrahlt. Der Vorläufer der Technik, das DVB-T, wird gleichzeitig abgeschaltet. Einen parallelen Betrieb von beiden Techniken wird es nicht geben. Wenn der Nutzer per Antenne Fernsehen schaut, muss er sich also neue Empfangstechnik zulegen. Andernfalls bleibt der Fernsehbildschirm schwarz.

Bis zum Frühjahr 2019 soll die Umstellung auf DVB-T2 abgeschlossen sein. Der Vorgänger DVB-T ist dann Geschichte. Allerdings gibt es einige Regionen in Deutschland, in denen zwar die Abschaltung des alten DVB-T-Signals, aber gar keine Umstellung auf DVB-T2 erfolgt. Dort ist dann gar kein Fernsehempfang per Antenne mehr möglich. Ein Software-Update, durch das der bisherige DVB-T-Empfänger nach der Umstellung auf DVB-T2 auch weiterhin genutzt werden kann, gibt es nicht. Stattdessen muss sich der Nutzer neue Empfangsgeräte besorgen.

Eine Möglichkeit hierbei ist eine einfache DVB-T2 Set-Top-Box. Sie ist kostengünstig erhältlich und es fallen nur einmalig die Anschaffungskosten an. Allerdings können damit nur die unverschlüsselten, öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden. Möchte der Nutzer auch die Privatsender sehen, braucht er eine Set-Top-Box mit einem eingebauten Entschlüsselungsmodul. Eine solche Box ist mit dem Logo “freenet-TV” gekennzeichnet und schlägt pro Gerät und Jahr mit etwa 70 Euro zu Buche.

Hat der Nutzer einen Flachbildfernseher oder eine Set-Top-Box, die das Logo “DVB-T2-HD” tragen, kann er damit die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls empfangen. Damit er auch die Privatsender schauen kann, braucht er als Ergänzung dann aber noch ein Modul namens CI+. Dieses Modul kostet um die 80 Euro.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Die neuen Regelungen zur Störerhaftung
  • Die größten Meilensteine in der Geschichte der Browser
  • Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten
  • Keine Pop-Up-Werbung auf dem Smartphone - so geht's
  • Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen?
  • Wissenswertes zum "Single-Sign-On"
  • Aktuelle Tipps zum Kauf von Spielekonsolen
  • Thema: Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Stolperfallen beim Online-Shopping im Ausland
    Die 3 größten Stolperfallen beim Online-Shopping im Ausland Im Internet auf Shopping-Tour zu gehen, bietet unbestritten eine ganz...
    Wie funktioniert das mPayment?
    Wie funktioniert das mPayment? Für viele ist das Smartphone inzwischen zum unverzichtbaren Alltagsbegleiter geworden. Und auch das barg...
    Infos rund um Webcrawler, Teil 2
    Infos rund um Webcrawler, Teil 2 In der Informatik spielen Webcrawler eine wichtige Rolle. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht,...
    Grundwissen zum Stichwort Virtuelle Welten
    Grundwissen zum Stichwort Virtuelle Welten Virtuelle Welten bringen die meisten mit Computernetzwerken und modernen Computerspielen in 3D...
    Natürliche Links aufbauen - Infos und Tipps
    Natürliche Links aufbauen - Infos und Tipps Wie erfolgreich eine Webseite ist, hängt nicht nur von ihren Inhalten ab. Auch das...

    mehr Artikel

    Was bedeutet Flex-Office? Was bedeutet Flex-Office?   Corona führte dazu, dass auf einmal etliche Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten mussten. Zwar gab es einige Mitarbeiter, die mit dem Home-Office bereits vertraut waren, wenn auch nicht in diesem Umfang. Doch für die große Mehrheit war es eine riesige Umstellung. Ohne große Vorbereitung einen Arbeitsplatz in der Wohnung einzurichten, der ungestörtes Arbeiten ermöglichte,  erwies sich mitunter als ganz schön schwierig.  Ganzen Artikel...

    Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 1. Teil Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 1. Teil   Viele Dinge, die es heute gibt, sind nicht unbedingt lebensnotwendig, machen das alltägliche Leben aber ein ganzes Stück einfacher. So ist es auch mit dem Smart Home. Natürlich lässt sich das Haus genauso gut mit einem herkömmlichen Schlüssel öffnen und schließen. Doch es ist sehr bequem, wenn ein elektronisches Türschloss reagiert, sobald sich der Bewohner nähert. Schaltet sich eine intelligente Beleuchtung an und aus und simuliert dadurch, dass jemand zu Hause ist, können Einbrecher abgeschreckt werden. Und wenn die Heizung, die Lüftung und die Jalousien miteinander kommunizieren, kann das Energie einsparen und damit langfristig die Kosten senken.  Ganzen Artikel...

    Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?   Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im stationären Handel, hat das Online-Shopping auch einige Vorteile. So ist die Auswahl im Internet deutlich größer und die Preise sind viel einfacher und besser miteinander vergleichbar.  Ganzen Artikel...

    Die interessantesten Fakten zum Telefon Die interessantesten Fakten zum Telefon in der Übersicht Heute ist es für die meisten selbstverständlich, ihren eigenen Telefonanschluss zu haben und auch das Handy ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor allem für die jüngeren Generationen ist es völlig normal, überall und zu jeder Zeit telefonieren zu können. Dies war allerdings nicht immer so und ähnlich wie bei vielen anderen technischen Errungenschaften, beispielsweise dem Internet samt WLan, war auch das Telefon eine kleine Sensation, die sich jedoch verhältnismäßig schnell und überaus erfolgreich verbreiten sollte.    Ganzen Artikel...



    Tipps zur Handy- und mobilen Internetnutzung im Ausland Infos und Tipps zur Handy- und mobilen Internetnutzung im Ausland Mittlerweile ist es kein Problem mehr, im Ausland mit seinem Handy zu telefonieren und mit seinem mobilen Endgerät im Internet zu surfen. Die technische Grundlage hierfür schafft das sogenannte International Roaming.    Ganzen Artikel...