Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 2. Teil
Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 2. Teil Ein elektronisches Türschloss öffnet das Haus, sobald sich der Be...
Tipps zu WDS und Repeating
Infos und Tipps zu WDS und Repeating Das Kürzel WDS steht für Wireless Distribution oder Distributed System und meint ein Funknetz...
Was bedeutet Flex-Office?
Was bedeutet Flex-Office? Corona führte dazu, dass auf einmal etliche Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten mussten. Zwar gab es e...
Aspekte fuer guenstiges Surfen
Die zwei grundlegenden Aspekte für günstiges Surfen Insgesamt ist das Surfen im Internet mittlerweile deutlich kostengünstige...
Wireless Lan Blog
Der Wireless Lan Blog Neuigkeiten und Neuerscheinungen von WLan-Produkten, Installationen und Programmsoftware, im Wireless Lan Blog. Mehr &...

mehr Artikel

Umstrittene IT-Regelungen in Deutschland Übersicht über die umstrittensten IT-Regelungen in Deutschland  Teilweise ist es schon recht verwunderlich, auf welche kreativen Ideen der Gesetzgeber kommt, wenn es um Regelungen im Zusammenhang mit der Informationstechnik geht. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die es den Behörden ermöglichen, zu schnüffeln, zu sperren und Gebühren zu erheben. Unbestritten ist, dass die Internet-Kriminalität zunimmt und insofern nicht nur klare Regeln notwendig sind, sondern auch die Möglichkeit bestehen muss, Straftaten im virtuellen Raum zu verfolgen.    Ganzen Artikel...

Infos und Tipps zu Software-Updates Infos und Tipps zu Software-Updates Damit der Computer sicher und zuverlässig läuft, sollte die installierte Software regelmäßig aktualisiert werden. Hier sind Infos und Tipps zu wichtigen Software-Updates.   Ganzen Artikel...

Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten   “Not Found. The requested URL/name.htm was not found on this server.” Diese Zeile hat vermutlich jeder Nutzer schon gesehen. Denn sie erscheint als Standard, wenn der Internetnutzer eine Seite aufrufen will, die es inzwischen jedenfalls unter dieser Adresse nicht mehr gibt. Doch statt den Nutzer mit der Fehlermeldung alleine zu lassen, sollte der Betreiber der Webseite dem Nutzer besser eine Hilfestellung anbieten. Und das hat mehrere Gründe. Wir erklären, warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten.  Ganzen Artikel...

Online-Einkauf im Ausland - Zoll und Steuern Weltweit shoppen - die wichtigsten Infos über Zoll, Steuern und Bezahlmöglichkeiten beim Online-Einkauf im Ausland Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Schließlich ermöglicht das weltweite Netz, ganz bequem von zu Hause aus und mit dem heimischen Rechner auf virtuelle Shoppingtour zu gehen. Dabei steht nicht nur ein riesiges Warenangebot zur Verfügung und die Preise können bequem miteinander verglichen werden, sondern die Online-Shops haben auch rund um die Uhr geöffnet.    Ganzen Artikel...



5 Fragen zur Cyberversicherung 5 Fragen zur Cyberversicherung   Hackerangriffe können nicht nur einen großen finanziellen Schaden anrichten, sondern auch das Image nachhaltig beschädigen. Betreiber von Webseiten, Onlineshops und Unternehmen sollten sich deshalb mit einer Cyberversicherung befassen. Doch was leistet so eine Versicherung eigentlich? Was deckt sie nicht ab? Und wie teuer ist sie? Wir beantworten fünf Fragen zur Cyberversicherung!    Ganzen Artikel...