Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Bluetooth als Ergaenzung zum WLan
Bluetooth als Ergänzung zu WLAN Trotz großer Fortschritte im Bereich des WLANs haben die WLANs nach dem a- und b-Standard nach wi...
Home-Office, Home-Schooling: Warum fällt vielen das so schwer?
Home-Office, Home-Schooling: Warum fällt vielen das so schwer? Seit März 2020 erleben die Gesellschaft und die Wirtschaft eine...
Als digitaler Nomade arbeiten
Als digitaler Nomade arbeiten Das Leben genießen, die Welt bereisen und gleichzeitig Geld verdienen: Dank Digitalisierung ist gena...
Kostenfallen bei WLan im Ausland
Kostenfallen bei WLan im Ausland Wer verreist, nimmt sein Smartphone, den Laptop oder ein anderes mobiles Endgerät meist mit. Und vermu...
10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil I
10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil I Anders als die meisten Erwachsenen kennen viele Kinder und Jugendliche ein Le...

mehr Artikel

Wichtige Aspekte bei mobilen Webseiten Wichtige Aspekte bei mobilen Webseiten Es ist noch gar nicht so lange her, als Webdesigner sowohl die technische als auch die optische Größe ihrer Internetseiten stets im Blick behalten mussten. Viele Server arbeiteten mit der Bildschirmauflösung 800 x 600. Dadurch war die Seitenbreite letztlich vorgegeben, denn andernfalls wurde die Seite nicht richtig angezeigt.    Ganzen Artikel...

Die Vor- und Nachteile vom IP-basierten Anschluss, 1. Teil Die Vor- und Nachteile vom IP-basierten Anschluss, 1. Teil   In der Form, in der das Festnetz einst gestartet ist, wird es schon bald Geschichte sein. Die Telefonleitung bleibt zwar erhalten. Aber ihr ursprünglicher Verwendungszweck - nämlich Sprache zu übertragen - spielt aus Sicht der Technik schon lange nur noch eine Nebenrolle. Bei vielen Kunden fließt die Telefonleitung bereits als digitaler VoIP-Datenstrom durch die Internetverbindung. Und in absehbarer Zukunft wird das in fast allen deutschen Haushalten der Fall sein. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis die alten Telefonanschlüsse auf IP-Anschlüsse umgestellt sind. Nur: Wie funktioniert die Technik eigentlich? Und was sind die Vor- und Nachteile von einem IP-basierten Anschluss? Diesen Fragen gehen wir in einem zweiteiligen Beitrag nach. Dabei schauen wir uns im 1. Teil die Technik etwas genauer an.  Ganzen Artikel...

Künftig freie Wahl beim Internetrouter Künftig freie Wahl beim Internetrouter Bislang mussten Verbraucher an ihrem Breitbandanschluss oft den Router ihres Netzbetreibers verwenden. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn eine gesetzliche Neuregelung sorgt dafür, dass künftig freie Wahl beim Internetrouter besteht.   Ganzen Artikel...

Aktuelle Infos und Tipps für den Fernsehkauf Aktuelle Infos und Tipps für den Fernsehkauf  Die Zeiten der guten alten Röhrenfernseher sind vorbei. Heute sind Fernseher groß, flach und bieten eine sehr gute Bildqualität. Zudem können moderne Fernseher weit mehr, als nur das Fernsehprogramm wiederzugeben. Als sogenannte Smart-TVs beispielsweise können sie per WLan oder Netzwerkkabel eine Internetverbindung aufbauen und allerlei Zusatzinfos zur laufenden Sendung liefern.   Ganzen Artikel...



Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Wie jedes Jahr bringt auch 2017 ein paar Neuerungen mit sich. Und was sich bei TV, Telefon & Co. ändert, erklärt die folgende Übersicht.   Ganzen Artikel...