Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

5 Fragen zur Cyberversicherung
5 Fragen zur Cyberversicherung Hackerangriffe können nicht nur einen großen finanziellen Schaden anrichten, sondern auch das...
Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag Die Rundfunkgebühren, die die Gebühreneinzugszentrale, kur...
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil Per Vorkasse, über einen Online-Bezahldienst o...
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 2. Teil
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 2. Teil Online einzukaufen, gehört längst zum All...
Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
Jobverlust durch Künstliche Intelligenz In den vergangenen Jahren hat die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI)...

mehr Artikel

Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone? Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone?   Viele Mobilfunkkunden wurden oder werden von ihrem Anbieter darüber informiert, dass das UMTS-Netz in Deutschland abgeschaltet wird. Gleichzeitig werden sie darauf hingewiesen, dass sie überprüfen sollen, ob ihr Handy oder Smartphone LTE unterstützt. Denn wenn das Endgerät oder der Vertrag die von Nutzung von LTE nicht ermöglicht, wird das mobile Internet künftig wesentlich langsamer. Doch was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone konkret? Und was sollten Mobilfunkkunden unternehmen? Wir klären auf!    Ganzen Artikel...

Wie funktioniert das mPayment? Wie funktioniert das mPayment? Für viele ist das Smartphone inzwischen zum unverzichtbaren Alltagsbegleiter geworden. Und auch das bargeldlose Bezahlen wird gerne als praktische und bequeme Bezahlmöglichkeit genutzt. Insofern war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis eine Lösung gefunden wird, die beides miteinander verbindet.    Ganzen Artikel...

Was tun, wenn das Smartphone kaputt ist? Was tun, wenn das Smartphone kaputt ist?  Wer unterwegs im Internet surfen, Nachrichtendienste nutzen und telefonieren möchte, greift heutzutage zum Smartphone. Und das sind sehr, sehr viele Menschen. Schließlich ist das vergleichsweise kleine, kompakte Gerät ein echtes Multitalent, das Computer, Telefon, Kamera, Spielkonsole, Radio, Kalender und viele andere Dinge mehr in sich vereint. Allerdings ist ein Smartphone ein Gerät - und kann im täglichen Gebrauch schnell Schaden nehmen. Nur: Was tun, wenn das Smartphone kaputt ist? Wer ist der richtige Ansprechpartner?  Ganzen Artikel...

Tipps zur Handy- und mobilen Internetnutzung im Ausland Infos und Tipps zur Handy- und mobilen Internetnutzung im Ausland Mittlerweile ist es kein Problem mehr, im Ausland mit seinem Handy zu telefonieren und mit seinem mobilen Endgerät im Internet zu surfen. Die technische Grundlage hierfür schafft das sogenannte International Roaming.    Ganzen Artikel...



Wie nehmen wir Emojis wahr? Wie nehmen wir Emojis wahr? Egal ob im Privaten oder im Beruf: Wir kommunizieren immer öfter durch Chat-Nachrichten. Viele ergänzen den Text dabei mit fröhlichen, traurigen oder wütenden Emojis. Aber warum ist das eigentlich so? Wie nehmen wir Emojis wahr? Welches Emoji ist am beliebtesten? Wie eindeutig ist es, was die einzelnen Motive bedeuten? Und was hat Einfluss darauf, ob wir Emojis hinzufügen oder es bei reinem Text belassen? Emojis etablieren sich im AlltagEs ist Viertel nach drei. Eigentlich war ich um drei Uhr mit einer Freundin verabredet, aber sie ist immer noch nicht da. Im Prinzip macht mir das Warten nicht viel aus, denn ich kann die Zeit gut überbrücken.  Ganzen Artikel...