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Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten

Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten 

Für viele sind Smartphone und Tablet längst zum treuen Alltagsbegleiter geworden, ein Verzicht auf die mobilen Endgeräte und die ständige Verfügbarkeit des Internets kaum denkbar. Vor allem die vielen, oft kostenfreien Apps sind beliebte kleine Helfer und ein netter Zeitvertreib für zwischendurch.

 

 

Allerdings können schnell hohe Kosten zusammenkommen. So kann schon ein unbedachter Klick auf eine Werbeanzeige ausreichen, um einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Der Nutzer bemerkt dies oft aber erst dann, wenn die Handyrechnung deutlich höher ausfällt als sonst. Doch wie kann sich der Nutzer vor solchen Fallen schützen? Und was kann er tun, um unberechtigte Forderungen abzuwehren?

Hier ein paar Infos und Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten!: 

 

Die Handyrechnung bringt die Kostenfalle ans Licht.

Bei Kindern und Jugendlichen geht heutzutage ohne Smartphone fast nichts mehr und auch viele Erwachsene können und wollen nicht mehr ohne ihr mobiles Endgerät. Immer und überall Zugriff auf das Internet zu haben, ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Doch gerade bei den so beliebten Apps lauern Risiken. So werden sehr viele Apps zwar als kostenfreie Versionen angeboten, dann aber teilweise mit eingeschränktem Funktionsumfang.

Möchte der Nutzer alle Funktionen verwenden können, muss er entweder die kostenpflichtige Variante kaufen oder innerhalb der App kostenpflichtig Zusatzfunktionen freischalten. Letzteres ist dann ein sogenannter In-App-Kauf. Während der Nutzer hier aber zumindest weiß, dass Kosten auf ihn zukommen, gehen dubiöse Anbieter sehr viel raffinierter vor. So verschicken sie beispielsweise Nachrichten, in denen auf neue Funktionen einer vertrauenswürdigen App hingewiesen wird.

In den Nachrichten ist auch gleich der Link eingebettet, der zu den vermeintlichen Features führt. Klickt der Nutzer den Link an, hat er mitunter direkt ein Abo erworben. Jedenfalls legt das der Anbieter so aus. Teilweise wird auch eine Werbeanzeige eingeblendet, während der Nutzer eine App verwendet. Ein unbedachter Klick auf eine solche Anzeige kann dem Nutzer ebenfalls einen teuren Abo-Vertrag einbringen. Das Ärgerliche an der Geschichte ist, dass der Nutzer oft überhaupt nicht bemerkt, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen ist.

Dass er in eine Kostenfalle getappt ist, stellt er häufig erst dann fest, wenn er seine nächste Handyrechnung sieht. Die Anbieter der fragwürdigen Angebote rechnen ihre Dienste nämlich über den Mobilfunkanbieter ab, der die Kosten dann im Rahmen der Handyrechnung ausweist und abbucht.   

 

Der Nutzer sollte sich der Kostenrisiken bewusst sein.

Das Internet, die Apps und mobile Endgeräte zu meiden, nur weil der Nutzer auf schwarze Schafe hereinfallen könnte, wäre zweifelsohne eine falsche und völlig überzogene Reaktion. Sogar Zahlungen über die Handyrechnung abzuwickeln, kann durchaus eine sinnvolle Bezahlmethode sein und Vorteile mit sich bringen. Entscheidend ist letztlich, dass der Nutzer die möglichen Risiken kennt.

Wenn der Nutzer nicht allzu vertrauensvoll jede interessant gestaltete Werbeanzeige anklickt, nicht unbedacht auf irgendwelche Banner tippt und Links erst auf ihre Herkunft prüft und im Zweifel ignoriert, haben Betrüger schon kein so leichtes Spiel mehr. Hat der Nutzer nichts angeklickt, kann ihm schließlich niemand einen angeblich geschlossenen Vertrag unterschieben.

Möchte der Nutzer kostenpflichtige Apps oder Zusatzfunktionen verwenden, sollte er sich im Vorfeld über die Kosten informieren und einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Ratsam ist außerdem, dass er sich einen bestimmten finanziellen Rahmen setzt. Auf diese Weise kann er verhindern, dass er sein Budget überstrapaziert.  

 

Strittige Posten auf der Handyrechnung sollte der Nutzer nicht bezahlen.

Ist der Nutzer in eine Kostenfalle getappt, wird er das spätestens dann bemerken, wenn er seine nächste Handyrechnung erhält und diese deutlich höher ausfällt als sonst. Tauchen in der Handyrechnung Positionen auf, die sich der Nutzer nicht erklären kann oder mit denen er nicht einverstanden ist, sollte er diesen Forderungen widersprechen.

Hierfür sollte er zwei Schreiben aufsetzen, nämlich eines an seinen Mobilfunkanbieter und eines an den Drittanbieter. Ratsam ist außerdem, die Widerrufsschreiben sendungsverfolgt zu verschicken. Im Zweifel hat der Nutzer so nämlich einen Beleg dafür, dass er der Rechnung widersprochen hat. Wichtig ist außerdem, dass der Nutzer die strittigen Rechnungsposten nicht bezahlt. In sehr vielen Fällen hat der Nutzer nämlich gar kein rechtswirksames Abo abgeschlossen.

Dies liegt daran, dass ein Klick auf eine Werbeanzeige oder einen Link noch kein Vertragsverhältnis begründet. Dieses kommt erst dann zustande, wenn der Nutzer auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde und den kostenpflichtigen Kauf durch den Klick auf einen entsprechend gekennzeichneten Button bestätigt hat. Welches Gerät der Nutzer dabei verwendet, spielt keine Rolle.

Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen kommt außerdem dazu, dass sie gar keine Verträge mit dauerhaften Zahlungsverpflichtungen eingehen können, wenn die Eltern dem vorher nicht zugestimmt haben. Hat der Mobilfunkanbieter die strittigen Beträge bereits abgebucht, sollte der Nutzer ihn dazu auffordern, die Entgelte innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuerstatten.

Alternativ kann er die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und den strittigen Betrag von der nächsten Handyrechnung abziehen. Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden oder beharrt der Drittanbieter auf seinem Vertrag, sollte sich der Nutzer an einen Rechtsanwalt wenden. Möchte sich der Nutzer vor unangenehmen Überraschungen schützen, kann er seinen Mobilfunkanbieter außerdem auffordern, eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten.

Eine solche Sperre muss der Netzbetreiber kostenfrei umsetzen. Der Nachteil einer Drittanbietersperre ist allerdings, dass dadurch nicht nur schwarze Schafe gesperrt sind, sondern der Nutzer auch bei seriösen Anbietern keine Zahlungen mehr über seine Handyrechnung abwickeln kann.

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