Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil
Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil Die Digitalisierung ist ein großes Thema unserer Zeit und Computer gehö...
Umstrittene IT-Regelungen in Deutschland
Übersicht über die umstrittensten IT-Regelungen in Deutschland Teilweise ist es schon recht verwunderlich, auf welche kreativen I...
4 Punkte bei der Wahl des Webhostings
4 Punkte bei der Wahl des Webhostings Die Wahl des Webhostings ist eine sehr wichtige Entscheidung und sollte sorgfältig erfolgen....
App-Berechtigungen und ihre Bedeutung
Übersicht: App-Berechtigungen und ihre Bedeutung Für Smartphones und Tablets steht mittlerweile eine riesige Auswahl an unterschie...
Infos und Tipps zu eSports, Teil 2
Infos und Tipps zu eSports, Teil 2 ESports sind digitale Wettkämpfe, bei denen zwei oder mehr Spieler im Mehrspieler-Modus von Vide...

mehr Artikel

Die Geschichte von WLan Die Geschichte von Wireless Lan WLAN wird eigentlich erst seit wenigen Jahren in Privathaushalten genutzt, die Technik als solches blickt aber bereits auf eine verhältnismäßig lange Geschichte zurück. Im weitesten Sinne beginnt die Geschichte in den 1940er Jahren mit dem Patent für das Frequency Hopping. Hierbei handelte es sich um die Idee für einen funkgesteuerten Torpedo, der seine Frequenz so oft wechseln sollte, dass der Feind keine Möglichkeit haben sollte, den Torpedo abzuschießen, bevor dieser sein Ziel erreicht hat.   Ganzen Artikel...

10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil 10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil   Immer mehr Produkte brauchen eine Verbindung zum Internet. Und weil viele von ihnen im Betrieb personenbezogene Daten verarbeiten, können sie zu Einfallstoren für Cyber-Kriminelle werden. Wie sicher die Produkte sind, ist bei der Auswahl aber oft kaum zu erkennen. Abhilfe soll nun das neue IT-Sicherheitskennzeichen schaffen. Es soll auf einen Blick über die Sicherheitsmerkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung informieren. Doch was genau hat es mit dem IT-Sicherheitskennzeichen auf sich? Wer bekommt es? Wofür wird es von wem vergeben? Wir beantworten zehn Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen!  Ganzen Artikel...

In 10 Schritten zum WLan-Netz In 10 Schritten zum funktionierenden WLan-Netz Mittlerweile ist WLan auch in Privathaushalten weit verbreitet und ein Netz aufzubauen, ist weit weniger kompliziert, als es zunächst scheint. Zwar gibt es mittlerweile sehr viele Anbieter und damit auch mindestens genauso viele Hardware-Varianten, vom Prinzip her bleibt die Installation aber immer gleich.   Ganzen Artikel...

Infos und Tipps zu eSports, Teil 2 Infos und Tipps zu eSports, Teil 2   ESports sind digitale Wettkämpfe, bei denen zwei oder mehr Spieler im Mehrspieler-Modus von Videospielen gegeneinander antreten. Doch dabei geht es um weit mehr, als nur ein bisschen am Computer zu zocken. Durch eSports hat der Profisport die digitale Welt erreicht. Gleichzeitig wächst die Branche rasant und viele Spieler träumen davon, Profi-Gamer zu werden. Wir haben einen ausführlichen Ratgeber rund um eSports erstellt. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was genau eSports sind, warum sie auf so viel Begeisterung stoßen und welche Ausstattung benötigt wird. Hier ist Teil 2!  Ganzen Artikel...



Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen   Mit Freunden in aller Welt kommunizieren, in Foren stöbern, Infos recherchieren, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen: Das Internet lässt sich auf sehr vielfältige Weise und für die unterschiedlichsten Zwecke nutzen. Klar, dass das weltweite Netz manchmal auch einfach nur zu einem netten Zeitvertreib wird und sich prima eignet, um etwa mit Spielen die eine oder andere Stunde zu überbrücken. Aber genauso kann das Internet zu einer sehr nützlichen Plattform werden, um Neues zu lernen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Und viel mehr als ein bisschen Zeit und einen Internetzugang braucht es nicht, um sich frisches Wissen oder Können anzueignen. Wir haben zehn Anregungen zusammengetragen, wie der Nutzer surfen und gleichzeitig lernen kann.  Ganzen Artikel...