Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug

 

Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.

 

Den Anbieter rechtzeitig informieren

Steht ein Umzug ins Haus, sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Anbieter wenden und abklären, ob und zu welchen Konditionen er seinen Telefon- und Internetanschluss an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Da es etwas dauern kann, bis sich der Anbieter meldet, sollte der Kunde für die Antwort eine Frist von etwa drei Wochen setzen.

Ist der Umzug möglich, halten die meisten Anbieter ein Formular bereit. Mit diesem Formular kann der Kunde die Umschaltung seines Anschluss am Umzugstag oder einem anderen Termin beantragen. Teilt der Anbieter hingegen mit, dass er die Leistung am neuen Wohnort gar nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbringen kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Auf die Kündigung gehen wir später noch genauer ein. Jedenfalls kann sich der Kunde dann schon mal umsehen, welcher Anbieter am neuen Wohnort in Frage kommt.

 

Alles wie gehabt

Nimmt der Kunde seinen Anschluss beim Umzug mit, ändert sich am bestehenden Vertrag nichts. Der Anbieter muss am neuen Wohnort also genau die gleiche Leistung erbringen, wie sie für den alten Wohnort vertraglich vereinbart war. Das gilt auch für die Übertragungsraten. Kann der Anbieter die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht bereitstellen, muss er sich nicht mit einem anderen Tarif begnügen. Der Kunde kann zwar mit dem Anbieter vereinbaren, dass er in einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragsrate eingestuft wird. Oft wird der Anschluss dadurch zumindest etwas kostengünstiger. Aber der Kunde muss sich nicht damit einverstanden erklären. Schafft die Leitung am neuen Wohnort die vereinbarten Mindestgeschwindigkeiten nicht, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Auf die Laufzeit des Vertrags hat ein Umzug ebenfalls keine Auswirkungen. Bislang setzten die Anbieter bei einem Umzug gerne automatisch eine neue Laufzeit von 24 Monaten in Gang. Aber für diese Praxis gibt es keinen Grund. Der Kunde sollte also darauf achten, dass sein Vertrag weiterläuft.

 

Mitnahme der Rufnummer

Bleibt die Vorwahl gleich, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer behalten. Die Mitnahme der Telefonnummer wird auch als Portierung bezeichnet. Auf dem Antragsformular kann der Kunde meist angeben, ob seine Rufnummer portiert oder ob ihm eine neue Telefonnummer zugeteilt werden soll. Aber Achtung: Bei einigen Anbietern fallen für eine neue Rufnummer Gebühren an.

Die Mitnahme der Rufnummer ist auch möglich, wenn der Kunde den Anbieter wechselt. In diesem Fall muss er beim neuen Anbieter die Rufnummernportierung beantragen. Um alles Weitere kümmert sich dann der Anbieter. Doch damit wirklich alles klappt, sollte der Kunde den alten Vertrag nicht selbst kündigen, sondern auch das dem neuen Anbieter überlassen.

Festnetznummern sind ortsabhängig. Deshalb ist die Mitnahme der alten Telefonnummer nur dann möglich, wenn sich die Vorwahl nicht verändert. Zieht der Kunde in einen Ort mit einer anderen Vorwahl um, ist eine Portierung der Rufnummer nicht möglich. Im Mobilfunk ist das übrigens anders. Denn Mobilfunknummern sind nicht ortsabhängig. Deshalb kann der Kunde seine Mobilfunknummer immer behalten - bei einem Umzug genauso wie bei einem Anbieterwechsel.

 

Sonderkündigungsrecht

Bietet der bisherige Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht an, ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn der Anbieter zwar einen Telefon- und Internetanschluss bereitstellen kann, aber eben nicht in der Form, wie es vertraglich vereinbart war.

Der Kunde kann den Vertrag zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Allerdings muss er dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Und nach aktueller Rechtsprechung beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst, wenn der Kunde tatsächlich umgezogen ist. Für die Praxis bedeutet das: Der Kunde muss die Grundgebühr für den Telefon- und Internetanschluss in den drei Monaten nach seinem Umzug weiterzahlen. Wie lange vorher er gekündigt hatte, spielt keine Rolle. Selbst wenn der Kunde den Vertrag schon ein halbes Jahr vorher zum Umzugstermin gekündigt hatte, läuft die Frist erst ab dem Umzugstermin und endet drei Monate später.

Der Kunde muss also drei Monate lang für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr nutzen kann. Die Begründung für diese Regelung ist, dass sie die Interessen zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher ausgleichen soll. Denn während der Verbraucher aus dem Vertrag raus möchte, geht der Anbieter davon aus, dass der Vertrag über die beim Abschluss vereinbarte Dauer laufen wird. Die dreimonatige Kündigungsfrist soll hier einen Ausgleich schaffen und den Anbieter für seine Aufwendungen entschädigen.

Übrigens: Zieht der Kunde ins Ausland, greifen die gleichen Regelungen. Denn deutsche Anbieter betreiben üblicherweise nur im Inland ein eigenes Netz. Im Ausland können sie die vereinbarten Vertragsleistungen deshalb üblicherweise nicht erfüllen. Folglich ergibt sich auch hier ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden.

 

Kürzere Vertragslaufzeit


Weiß der Kunde, dass er innerhalb der nächsten zwei Jahre umziehen wird, oder möchte er sich nicht so lange an einen Anbieter binden, kann er von Anfang an einen Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit wählen. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, auch einen Tarif mit einer Mindestlaufzeit von nur zwölf Monaten anzubieten. Oft gibt es zudem Tarife, die monatlich gekündigt werden können. Solche Verträge sind zwar meist teurer, weil die Grundgebühren höher sind. Oder der Kunde bekommt keinen subventionierten Router zu seinem Vertrag dazu. Aber dafür bleibt er flexibler. Und wenn er umzieht und kündigt, spart er sich die Grundgebühren in den drei Monaten nach dem Umzug.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

 

 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Wie funktioniert Cell Broadcast?
Wie funktioniert Cell Broadcast? Wie werden Menschen vor Gefahren wie Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen gewarnt, wenn sie k...
Urteile zum Datenschutz bei E-Mails
Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob...
Zeitschriften zu Internet und WLan
Fachzeitschriften und Special-Interest-Zeitschriften zum Thema Internet & WLan im Kurzportrait Es gibt kaum eine andere Sparte, in der e...
Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss
Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht Bisher kam...
Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen
Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Von dem Phänomen Cybermobbing sind immer mehr Menschen betroffen. Dieser Beitrag erkl&au...

mehr Artikel

Cookies verwalten - Infos und Tipps Cookies verwalten - Infos und Tipps   “Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Surferlebnis zu bieten.” Ein Hinweis in diesem Stil erscheint auf vielen Internetseiten und informiert den Besucher darüber, dass der Seitenbetreiber sogenannte Cookies einsetzt.  Ganzen Artikel...

NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen Einige Kunden suchen in aller Ruhe nach passendem Kleingeld. Andere Kunden brauchen ewig, bis sie ihre Karte aus dem Geldbeutel gekramt, ins Terminal gesteckt und die PIN eingetippt haben. Und in der Zwischenzeit wird die Schlange an der Supermarktkasse immer länger. - In einer solchen Situation würde sich manch einer wünschen, dass zumindest der Bezahlvorgang beschleunigt werden könnte.    Ganzen Artikel...

Tipps zu WDS und Repeating Infos und Tipps zu WDS und Repeating Das Kürzel WDS steht für Wireless Distribution oder Distributed System und meint ein Funknetzwerk, das sich aus mehreren WLan-Basisstationen zusammensetzt. Ein WDS kommt beispielsweise dann ins Spiel, wenn ein Access Point nicht ausreicht, um in allen Räumen einer Wohnung per Wlan-Verbindung ins Internet zu gehen oder wenn ein DSL-Anschluss von mehreren Anwendern genutzt werden soll, die Router aber nicht per Kabel miteinander verbunden werden können. In diesem Fall erweitert das WDS das Funknetzwerk flächenmäßig, wobei keine Kabelverbindung mehr notwendig ist, aber jede Basisstation separat mit Strom versorgt werden muss.    Ganzen Artikel...

Die effektivsten IT-Sicherheitstipps fuer das Buero Die effektivsten IT-Sicherheitstipps für das Büro Die IT-Sicherheit ist ein sehr wichtiges Thema, denn Datenspionage, Datenklau und auch Viren und andere Schädlinge können schnell großen Schaden anrichten. Bei einem solchen Schaden handelt es sich vor allem für große Unternehmen dann aber oft nicht nur um einen finanziellen Schaden, sondern auch das Image kann spürbaren Schaden nehmen. IT-Sicherheit ist aber selbstverständlich nicht nur für Unternehmen ein Thema, denn auch im Privaten sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen notwendig, insbesondere wenn auf dem heimischen PC persönliche Daten abgelegt sind oder sensible Transaktionen wie beispielsweise Bankgeschäfte über den Rechner erledigt werden. Ganzen Artikel...



Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten Unterwegs im Internet surfen, den Computer mittels Touchscreen steuern, über das Display von Tablet und Smartphone wischen: Was bis vor kurzem noch als moderne Technologien gefeiert wurde, ist inzwischen längst Standard.   Ganzen Artikel...