Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

In 10 Schritten zum WLan-Netz
In 10 Schritten zum funktionierenden WLan-Netz Mittlerweile ist WLan auch in Privathaushalten weit verbreitet und ein Netz aufzubauen, ist w...
Die effektivsten IT-Sicherheitstipps fuer das Buero
Die effektivsten IT-Sicherheitstipps für das Büro Die IT-Sicherheit ist ein sehr wichtiges Thema, denn Datenspionage, Datenklau un...
Die grössten Gefahren beim Online-Banking
Übersicht: die größten Gefahren beim Online-Banking Es ist durchaus verständlich, dass immer mehr Bankkunden auf das O...
4 Punkte bei der Wahl des Webhostings
4 Punkte bei der Wahl des Webhostings Die Wahl des Webhostings ist eine sehr wichtige Entscheidung und sollte sorgfältig erfolgen....
Bluetooth als Ergaenzung zum WLan
Bluetooth als Ergänzung zu WLAN Trotz großer Fortschritte im Bereich des WLANs haben die WLANs nach dem a- und b-Standard nach wi...

mehr Artikel

6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält 6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält   Kaum aufgeladen und schon wieder fast leer: Viele Smartphone-Nutzer würden sich wünschen, dass der Akku länger hält. Moderne Akkus sind zwar inzwischen deutlich leistungsfähiger geworden. Doch auf der anderen Seite haben sich auch die Smartphones zu echten High-Tech-Paketen weiterentwickelt. Was zum Beispiel den Prozessor, das Display oder den Arbeitsspeicher angeht, ist so manches Smartphone einem normalen Desktop-Computer längst überlegen.  Ganzen Artikel...

Uebersicht zur WLan Sendeleistung Übersicht zur WLan Sendeleistung Das Kürzel WLan steht für Wireless Local Area Netwrok und meint ein lokales Netzwerk, das schnurlos betrieben wird. Durch WLan wird es somit möglich, das Internet ähnlich wie ein Handy auch unterwegs und an beliebigen Stellen in der Wohnung zu nutzen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein drahtloser Netzzugang zur Verfügung steht. Die Reichweiten von WLan hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, zu denen neben der Umgebung, den Sichtverhältnissen und dem Ort, an dem die Antenne aufgestellt ist, auch die Qualität der genutzten Geräte sowie die Dämpfung durch Kabel gehören.    Ganzen Artikel...

WLan und UMTS auf dem Handy Infos und Tipps zu WLan und UMTS auf dem Handy  Ein Handy ist heute nichts Besonderes mehr und es gibt sicherlich kaum noch jemanden, der auf das doch sehr praktische Mobiltelefon verzichtet.   Die ursprüngliche Idee von Handys bestand darin, eine Möglichkeit zu schaffen, auch unterwegs erreichbar zu sein und in der Tat wurden Handys lange Zeit ausschließlich zum Telefonieren und zum Schreiben von SMS genutzt.      Ganzen Artikel...

Verdacht auf Hackerangriff: die wichtigsten Maßnahmen Verdacht auf Hackerangriff: die wichtigsten Maßnahmen   Ein Nutzer meldet sich in seinem Benutzerkonto an und muss feststellen, dass er Opfer eines Hackerangriffs wurde. – Diese Situation haben viele schon erlebt. Angesichts der gewaltigen Menge an Daten und Internetseiten, die Tag für Tag im Einsatz sind, ist es inzwischen leider keine Seltenheit mehr, dass sich Unbefugte dazwischenschalten, Informationen abgreifen und für ihre Zwecke missbrauchen. Zumal sowohl die Software als auch die Methoden der Cyber-Kriminellen immer raffinierter und leistungsstärker werden.  Ganzen Artikel...



Tipps zu WDS und Repeating Infos und Tipps zu WDS und Repeating Das Kürzel WDS steht für Wireless Distribution oder Distributed System und meint ein Funknetzwerk, das sich aus mehreren WLan-Basisstationen zusammensetzt. Ein WDS kommt beispielsweise dann ins Spiel, wenn ein Access Point nicht ausreicht, um in allen Räumen einer Wohnung per Wlan-Verbindung ins Internet zu gehen oder wenn ein DSL-Anschluss von mehreren Anwendern genutzt werden soll, die Router aber nicht per Kabel miteinander verbunden werden können. In diesem Fall erweitert das WDS das Funknetzwerk flächenmäßig, wobei keine Kabelverbindung mehr notwendig ist, aber jede Basisstation separat mit Strom versorgt werden muss.    Ganzen Artikel...