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Tipps zur Namenswahl vor der Domainregistrierung

Die eigene Homepage - die wichtigsten Infos und Tipps

zur Namenswahl vor der Domainregistrierung 

Während vor einiger Zeit hauptsächlich Unternehmen Webpräsenzen unterhielten, richten sich mittlerweile auch immer mehr Privatpersonen ihre eigene Homepage ein. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig.

So möchten die einen über ihr Hobby berichten, andere veröffentlichen Fotos, Videos oder andere eigene Werke und wieder andere nutzen die eigene Webseite, um sich der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Unabhängig von den konkreten Gründen besteht einer der ersten Schritte, wenn die Entscheidung für eine eigene Webseite gefallen ist, darin, einen Namen auszuwählen und diesen Namen zu registrieren. Dabei will die Auswahl jedoch gut überlegt sein, denn der Name kann durchaus eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, wie erfolgreich der eigene Internetauftritt wird und wie er sich künftig entwickelt.

Die wichtigsten Infos und Tipps zur Namenswahl
vor der Domainregistrierung fasst die folgende Übersicht zusammen:
 
 

 

Wie ist eine Internetadresse aufgebaut?

Die Adresse einer Internetseite besteht aus einer sogenannten Top-Level- und einer Second-Level-Domain. Die Top-Level-Domain bildet die höchste Ebene und steht an der letzten Stelle des Namens, ist also das rechte Glied der Internetadresse. Heißt eine Internetseite beispielsweise www.beispiel.de, dann ist das .de die Top-Level-Domain dieser Webseite. Unterhalb der Top-Level-Domain kann der eigentliche Name der Internetseite dann mehr oder weniger frei gewählt werden. Im oben genannten Beispiel wäre der Namensbestandteil beispiel die Second-Level-Domain.  

Eine Vielzahl von Domains endet auf .com, .org, .int und .net. Die Endungen .mil sind dem US-Militär, die Endungen .gov der US-Regierung und die Endungen .edu Bildungseinrichtungen, die vom US-Bildungsministerium akkreditiert sind, vorbehalten. Daneben gibt es geographische Top-Level-Domains, beispielsweise .de für Deutschland, .ch für die Schweiz, .fr für Frankreich oder .nl für die Niederlande. Domains der Europäischen Union wiederum enden mit .eu.

Diese Domains werden durch die EURid verwaltet, die als zentrale Vergabestelle fungiert. Die Vergabe der Domains ist durch mehrere Verordnungen geregelt, basiert aber grundsätzlich auf dem Prioritätsprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der sich als Erster meldet, den Zuschlag erhält. 

 

Wer vergibt Domains?

Für die Verwaltung von Domainnamen ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, kurz ICANN, zuständig. Hierbei handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die die Vergabe der Domainnamen wiederum an sogenannte Network Information Center, kurz NIC, im jeweiligen Land weitergibt.

In Deutschland übernimmt dies die DENIC eG mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Aufgaben der DENIC besteht im Wesentlichen darin, den Serverdienst für alle Domains mit der Endung .de zu betreiben und sich um das zentrale Registrierungssystem für diese Domains zu kümmern. Dabei gilt auch bei der DENIC das Prioritätsprinzip. Möchte jemand einen Domainnamen registrieren lassen, muss er einen entsprechenden Antrag bei der DENIC stellen. Im Zuge des Antrags muss er versichern, dass er keine Rechte Dritter verletzt, sich dazu verpflichten, mögliche Streitigkeiten zu beseitigen, und die DENIC von Rechtsverfolgungskosten entbinden.

Hintergrund hierfür ist, dass die DENIC nur prüft, ob der gewünschte Name noch frei ist. Eine Überprüfung, ob Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt hingegen nicht. Eine Alternative zur Registrierung bei der DENIC besteht darin, die eigene Domain bei dem Internetprovider zu registrieren, der den Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dies ist in aller Regel kostengünstiger als eine direkte Registrierung bei der DENIC. 

 

Was bedeuten die Begriffe Domain-Handel

und Domain-Grabbing?

Möchte jemand eine Internetadresse registrieren, wird er mitunter auf das Problem stoßen, dass sein Wunschname bereits vergeben ist. Ruft er diese Seite dann auf, sieht er häufig, dass die Seite keine Inhalte hat, seit längerer Zeit als Baustelle gekennzeichnet ist oder er wird auf eine völlig andere Seite weitergeleitet.

Dies liegt daran, dass zahlreiche Namen für Internetadressen nur deshalb registriert werden, um sie später an Interessenten weiterverkaufen zu können. Gegen diesen sogenannten Domain-Handel ist aus juristischer Sicht nichts einzuwenden, solange Rechte Dritter unverletzt bleiben. Der Kauf eines Domainnamens wird dann im Rahmen eines Domain-Übertragungsvertrags geregelt.

Von Domain-Grabbing wird gesprochen, wenn die Reservierung oder Nutzung eines Domainnamens missbräuchlich erfolgt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch die Reservierung Namens-, Marken- oder Kennzeichnungsrechte verletzt werden und die Registrierung nur erfolgt, um die Domain gut weiterverkaufen oder um den bekannten Namen für unlautere Zwecke nutzen zu können.

Dies ist nicht nur sittenwidrig, sondern das Domain-Grabbing kann zudem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche rechtfertigen.  

Worauf sollte bei der Auswahl

eines Domainnamens geachtet werden?

Zunächst einmal gilt, dass der Domainname zu den Inhalten auf der Seite passen sollte. Zudem sollte der Name nicht allzu kompliziert sein, denn je länger und umständlicher ein Name ist, desto schlechter lässt er sich einprägen und desto geringer sind die Chancen, dass die eigene Homepage gefunden wird. Letztlich bleibt der Name aber natürlich auch ein Stück weit eine Frage des Geschmacks.

Ratsam ist übrigens, eine Liste mit mehreren Namen anzufertigen, um eine Alternative zur Hand zu haben, falls der Wunschname bereits vergeben sein sollte. Sehr wichtig vor einer Registrierung ist aber, zu überprüfen, ob möglicherweise Rechte Dritter verletzt werden.

Dies wäre nämlich nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr teuer werden. Wer sich nicht sicher ist, kann auf professionelle Hilfe zurückgreifen. So gibt es spezielle Dienstleister, die eine Überprüfung durchführen können, aber auch entsprechende Fachanwälte bieten diesen Service an.



Muss eine Domain immer aus einem

oder mehreren Wörtern bestehen?

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, bei dem es um die Registrierung der Second-Level-Domain vw.de ging und bei dem die Beschwerde der DENIC keinen Erfolg hatte, hat sich die DENIC dazu entschieden, die Richtlinien bei der Registrierung zu lockern.

Deshalb dürfen seit dem 23.10.2009 auch Domains registriert werden, die nur aus einer oder zwei Stellen oder lediglich aus Ziffern bestehen oder einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen. Außerdem dürfen Domainnamen die Zahlen 0 bis 9, Bindestriche, die Buchstaben A bis Z und weitere Zeichen aus den gültigen Domainrichtlinien enthalten.

Allerdings dürfen Domains keine Bindestriche an erster, an dritter und vierter oder an letzter Stelle haben und müssen aus mindestens einem Zeichen bestehen. Domains aus 63 Zeichen können ebenfalls nicht registriert werden.

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Homepage - Tipps zur Namenswahl vor der Domainregistrierung

 
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