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Wissenswertes zum "Single-Sign-On"

Wissenswertes zum "Single-Sign-On" 

Auf vielen Plattformen und in zahlreichen Internetshops ist es möglich, sich mit einem anderen, bereits vorhandenen Benutzerkonto einzuloggen. Dadurch entfällt die mitunter umständliche Registrierung. Allerdings kann diese komfortable Lösung auch ihre Schattenseiten haben.

 

 

Fast jeder dürfte die Situation kennen: Beim Surfen im Internet stößt der Nutzer auf ein interessantes Angebot. Bevor er das Angebot nutzen kann, muss er aber erst ein Benutzerkonto anlegen und sich dafür wiederum mit seinen persönlichen Daten registrieren. Und selbst wenn ein Gastzugang möglich ist, muss der Nutzer doch wieder seine Daten angeben.

Da scheint es ganz schön praktisch, wenn der Seitenbetreiber anbietet, ein anderes Konto für das Einloggen zu verwenden. Bei diesem Konto kann es sich beispielsweise um das Profil aus einem sozialen Netzwerk, den Account bei einem anderen Internetshop oder das Benutzerkonto bei einem bestimmten Internetdienst handeln. Je nachdem, welches Benutzerkonto verwendet wird, kann darüber dann auch gleich die Zahlung abgewickelt werden.

Ein solcher Vorgang wird im erweiterten Sinne als Single-Sign-On bezeichnet. Denn das verwendete Benutzerkonto wird zu einer Art Generalschlüssel, der für die verschiedensten Anwendungen verwendet wird.Natürlich hat es seine Vorteile, wenn der Nutzer ein Benutzerkonto als Generalschlüssel nutzt. Schließlich muss er sich nicht jedes Mal neu registrieren, seine Daten angeben und sich ein neues Passwort ausdenken und merken.

Außerdem gibt es nicht noch einen Anbieter mehr, dem der Nutzer vertrauliche Angaben wie sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung anvertrauen muss. Doch ganz ohne ist ein Benutzerkonto als Generalschlüssel nicht.

Im Folgenden haben wir Wissenswertes zum Single-Sign-On zusammengestellt:

 

Das Single-Sign-On-Konto braucht ein sicheres Passwort

Gerät der Generalschlüssel für ein Haus in die falschen Hände, kann großer Schaden entstehen. Immerhin ermöglicht der Generalschlüssel Zutritt zu den Wohnräumen, dem Keller, der Garage und anderen Bereichen. Beim virtuellen Generalschlüssel ist das nicht anders. Verschaffen sich Unbefugte Zugriff auf das Passwort für das Single-Sign-On-Konto, können sie nicht nur dieses eine Konto nutzen.

Stattdessen können sie auf allen Internetseiten Unfug treiben, auf denen sie sich mit dem Konto einloggen können. Und selbst wenn der Nutzer achtsam ist, lässt sich nie ganz ausschließen, dass er zum Opfer einer Phishing- oder Hackerattacke wird. Sehr wichtig ist es deshalb, das Single-Sign-On-Konto besonders gut abzusichern. Der Nutzer sollte sich also ein wirklich sicheres Passwort überlegen und dieses Passwort ausschließlich für dieses eine Konto verwenden.

Außerdem sollte er sein Passwort immer mal wieder ändern. Ideal ist, wenn der Nutzer bestimmte Aktionen wie beispielsweise Zahlungen durch eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung schützt. Bei diesem Verfahren wird die Aktion erst dann ausgeführt, wenn zusätzlich zur Eingabe des Passworts noch ein zweiter Schritt erfolgt.

Bei diesem Schritt kann es sich beispielsweise um das Beantworten einer Sicherheitsfrage oder das Eingeben einer PIN, die dem Nutzer auf sein Handy geschickt wird, handeln. Auch hier sollte sich der Nutzer aber zunächst in der Datenschutzerklärung schlau machen, wie der Anbieter die Handynummer speichert und ob er sie an Dritte weitergibt.

Sollte doch eine Sicherheitslücke auftreten oder der Nutzer befürchten, dass etwas nicht stimmen könnte, sollte er sofort reagieren und das Passwort seines Single-Sign-On-Kontos ändern. Außerdem sollte er seine E-Mails und die Bewegungen auf seinem Bankkonto im Blick behalten. Tauchen Unstimmigkeiten auf, sollte er sich zum einen an seine Bank wenden und kann zum anderen die Polizei einschalten.     

Ein umfangreicher Datenaustausch ist denkbar

Dass das Passwort für das Single-Sign-On-Konto in die falschen Hände geraten könnte, ist längst nicht das einzige Risiko. Ein weiterer Minuspunkt ist, dass der Anbieter dieses Kontos oft Informationen darüber erhält, wo sich der Nutzer einloggt und was er auf diesen Seiten macht. Aus diesen Daten kann der Anbieter dann Rückschlüsse auf die Interessen, die Vorlieben, die Gewohnheiten und das Einkaufsverhalten ziehen und auf dieser Basis wiederum ein umfassendes Profil erstellen.

Die Folge davon kann sein, dass der Nutzer nur noch Werbung sieht, die auf sein Profil zugeschnitten ist. Denkbar ist sogar, dass dem Nutzer künftig in Onlineshops vor allem teure Produkte empfohlen und die günstigen Angebote vorenthalten werden.

Bevor sich der Nutzer mit seinem Single-Sign-On-Konto einloggt, sollte er deshalb einen Blick auf die Datenschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters werfen. Dort ist angegeben, welche Daten an Dritte übermittelt werden. Und auch beim Anbieter des Single-Sign-On-Kontos sollte sich der Nutzer erkundigen, welche Daten er sammelt, wenn sich der Nutzer mit diesem Konto einloggt. 

 

Das Einloggen kann Apps aktivieren

Ein weiterer Minuspunkt ist, dass durch das Einloggen mit dem Single-Sign-On-Konto Aktionen durchgeführt werden, von denen der Nutzer unter Umständen gar nichts mitbekommt. Hintergrund hierzu ist, dass eine Anwendung freigeschaltet wird, damit sich der Nutzer mit seinem Konto auf einer anderen Internetseite einloggen kann. Diese Anwendung ist eine App der Seite des Kontoanbieters. Einige dieser Apps fordern weitreichende Rechte vom Nutzer.

So verlangen sie beispielsweise, dass im Namen des Nutzers Inhalte geliked oder gepostet werden dürfen, ohne den Nutzer darüber zu informieren oder sich seine Zustimmung einzuholen. Welche Rechte die App haben möchte, wird aufgeführt, wenn der Nutzer sich einloggen will und in diesem Zuge das Aktivieren der dazugehörigen App bestätigen muss.

Der Nutzer ist gut beraten, wenn er nicht nur schnell den OK-Button anklickt, sondern sich die Bedingungen genau durchliest. In vielen Fällen ist es möglich, bestimmte Rechte zu verweigern, indem der Nutzer das jeweilige Häkchen entfernt. Geht das nicht, sollte sich der Nutzer gut überlegen, ob er der App die geforderten Rechte wirklich einräumen will.

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