Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Übersicht zu den aktuellen Roaming-Kosten
Übersicht zu den aktuellen Roaming-Kosten Für viele gehören das Smartphone oder der Tablet-PC mittlerweile genauso selbstvers...
Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen
Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen Kontaktdaten, Fotos, E-Mails, Chatverläufe, Passwörter, Zugangsdate...
Fakten und Infos zur Handystrahlung
Die interessantesten Fakten und Infos zur Handystrahlung Während eine nahezu uneingeschränkte Erreichbarkeit vor wenigen Jahren no...
Günstige Auslandsgespräche - Infos und Tipps
Günstige Auslandsgespräche - Infos und Tipps Wer mit Freunden und Verwandten im Ausland telefoniert, muss mitunter tief in die Tas...
Konfiguration Scanner
Konfiguration Scanner

mehr Artikel

Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck? Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck?   Bei Facebook und Instagram gab es bislang einen Faktencheck, der auf grobe Falschaussagen aufmerksam machte. Zusätzlich dazu blockierten Content-Moderatoren massive Beleidigungen. Doch im Januar 2025 kündigte Facebook-Gründer und Meta-Chef Mark Zuckerberg an, dass sich das ändern soll. In Zukunft soll die Community selbst prüfen, ob Posts Falschinformationen enthalten. Aber was bedeutet das genau? Wie soll die Überprüfung funktionieren? Und welche Folgen könnte das haben?   Was hat es mit den Community Notes auf sich?  Ganzen Artikel...

Tipps zu WDS und Repeating Infos und Tipps zu WDS und Repeating Das Kürzel WDS steht für Wireless Distribution oder Distributed System und meint ein Funknetzwerk, das sich aus mehreren WLan-Basisstationen zusammensetzt. Ein WDS kommt beispielsweise dann ins Spiel, wenn ein Access Point nicht ausreicht, um in allen Räumen einer Wohnung per Wlan-Verbindung ins Internet zu gehen oder wenn ein DSL-Anschluss von mehreren Anwendern genutzt werden soll, die Router aber nicht per Kabel miteinander verbunden werden können. In diesem Fall erweitert das WDS das Funknetzwerk flächenmäßig, wobei keine Kabelverbindung mehr notwendig ist, aber jede Basisstation separat mit Strom versorgt werden muss.    Ganzen Artikel...

NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen Einige Kunden suchen in aller Ruhe nach passendem Kleingeld. Andere Kunden brauchen ewig, bis sie ihre Karte aus dem Geldbeutel gekramt, ins Terminal gesteckt und die PIN eingetippt haben. Und in der Zwischenzeit wird die Schlange an der Supermarktkasse immer länger. - In einer solchen Situation würde sich manch einer wünschen, dass zumindest der Bezahlvorgang beschleunigt werden könnte.    Ganzen Artikel...

Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten Für viele sind Smartphone und Tablet längst zum treuen Alltagsbegleiter geworden, ein Verzicht auf die mobilen Endgeräte und die ständige Verfügbarkeit des Internets kaum denkbar. Vor allem die vielen, oft kostenfreien Apps sind beliebte kleine Helfer und ein netter Zeitvertreib für zwischendurch.    Ganzen Artikel...



Kinder und das Internet - ein Ratgeber Kinder und das Internet - ein Ratgeber   Früher wurden in der Schule kleine Zettelchen geschrieben und untereinander ausgetauscht. Außerdem führten die Kids stundenlange Telefonate, obwohl sie ihre Freunde doch gerade erst noch gesehen hatten. Inzwischen haben sich solche Aktivitäten ins Internet verlagert. Vor allem Apps von Community- und Messenger-Diensten stehen hoch im Kurs. Doch ein sicheres Terrain ohne Risiken ist das Internet nicht. Damit stellt sich die Frage, wann Kinder alt genug sind, um im Internet zu surfen. Wie lange sollten sie in der virtuellen Welt unterwegs sein? Und wie können die Eltern zu sicherem Surfen beitragen? Hier ein Ratgeber zu Kindern und Internet!  Ganzen Artikel...