Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Grundwissen zum Stichwort Virtuelle Welten
Grundwissen zum Stichwort Virtuelle Welten Virtuelle Welten bringen die meisten mit Computernetzwerken und modernen Computerspielen in 3D...
10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil
10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil Immer mehr Produkte brauchen eine Verbindung zum Internet. Und weil viele von ihn...
Infos und Tipps zu eSports, Teil 3
Infos und Tipps zu eSports, Teil 3 Bei eSports geht es nicht darum, sich die Zeit mehr oder weniger regelmäßig mit Computersp...
Checkliste bei Fehlern im WLan unter Windows Vista/XP
Checkliste bei Fehlern im WLan unter Windows Vista / XP Natürlich sind auch Drahtlosnetzwerke vor Fehlern nicht gefeit, wobei sich die...
Infos rund ums Geoca­ching
Infos rund ums Geoca­ching Wahrscheinlich jeder hat als Kind davon geträumt, einmal auf abenteuerliche Schatzsuche zu gehen und ein...

mehr Artikel

9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil 9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil   Bei Anwendungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, dem Machine Learning oder Robotern tauchen immer öfter auch die sogenannten Chatbots auf. Und der Zuspruch ist erstaunlich groß. So können sich nicht nur viele Unternehmen und Privatpersonen vorstellen, auf Chatbots zurückzugreifen. Vielmehr haben sprachgesteuerte Bots längst Einzug in die Haushalte gefunden. Grund genug, sich die ganze Sache einmal näher anzuschauen. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir neun Fragen zu Chatbots. Dabei ging es im 1. Teil darum, was Chatbots überhaupt sind, was sie können, wo sie schon im Einsatz sind und was sie mit Künstlicher Intelligenz zu tun haben. Hier ist der 2. Teil!  Ganzen Artikel...

Änderungen Medien und Telekommunikation in 2013 Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation in 2013 Wie jedes Jahr bringt auch 2013 einige Änderungen und Neuerungen mit sich. Einige dieser Neuerungen entlasten den Geldbeutel, andere wiederum führen zu höheren Kosten. Im Bereich Medien und Telekommunikation gibt es im Wesentlichen zwei große Änderungen.   Ganzen Artikel...

Uebersicht zur WLan Authentifizierung Übersicht zu der WLan Authentifizierung WLan ist zwar zweifelsohne komfortabel und praktisch, aufgrund der fehlenden physischen Verbindung zwischen den Knoten jedoch anfällig für Angriffe und Datendiebstähle. Insofern gehören Maßnahmen, die zumindest ein möglichst hohes Sicherheitsniveau sicherstellen, zu den großen Aufgaben der IT und den unabdingbaren Pflichten des WLan-Nutzers. Zu den grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen, die jeder WLan-Nutzer treffen sollte, gehört dabei, ·         den Router oder den Access Point so einzustellen, dass eine sichere Methode für die Verschlüsslung aktiviert ist und ein sicherer Netzwerkschlüssel vergeben wird.·         die vom Hersteller voreingestellten Passwörtern abzuändern.·         den vom Hersteller voreingestellten SSID-Namen, der meist Rückschlüsse auf den Gerätetyp zulässt, zu ersetzen.·         die Fernkonfiguration des Routers zu desaktivieren.    Ganzen Artikel...

Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen   Kontaktdaten, Fotos, E-Mails, Chatverläufe, Passwörter, Zugangsdaten zum Online-Banking: Auf dem Smartphone sammeln sich im Laufe der Zeit jede Menge persönliche Informationen an. Geraten solche sensiblen Daten in die falschen Hände, kann das nicht nur unangenehm für einen selbst werden, sondern Kriminellen auch die Möglichkeit zum Datendiebstahl und Datenmissbrauch eröffnen. Erschwerend kommt dazu, dass auf dem Endgerät neben den eigenen Daten auch Informationen über die Kontakte und damit über Dritte vorhanden sind. Auf der anderen Seite funktionieren viele Endgeräte einwandfrei und werden nur deshalb austauscht, weil der Besitzer etwas Neues haben möchte. Insofern macht es durchaus Sinn, das Altgerät zu verkaufen. Doch vor einem Verkauf sollten die Daten vom Smartphone sicher gelöscht werden. Und wie das geht, erklären wir in diesem Beitrag!  Ganzen Artikel...



Wissenswertes zur Strahlung von Smartphones Wissenswertes zur Strahlung von Smartphones   Experten machen sich zunehmend Sorgen über die gesundheitsschädliche Strahlung von Handys und ihre Folgen für den menschlichen Körper. Dass der sogenannte Elektrosmog zu einem Gesundheitsrisiko werden kann, ist bekannt. Schlafstörungen, Entwicklungsprobleme, Unfruchtbarkeit oder auch Krebserkrankungen sind ein paar Beispiele für Gefahren, die damit in Verbindung gebracht werden.  Ganzen Artikel...