Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Tipps zu WDS und Repeating
Infos und Tipps zu WDS und Repeating Das Kürzel WDS steht für Wireless Distribution oder Distributed System und meint ein Funknetz...
WLan Netzwerkaufbau
Netzwerkaufbau für WLan Wenn von einem Netzwerk und Wlan gesprochen wird, denken sicher die meisten Menschen zuerst einmal an die kabel...
Was bedeutet Flex-Office?
Was bedeutet Flex-Office? Corona führte dazu, dass auf einmal etliche Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten mussten. Zwar gab es e...
Uebersicht zu WLan-Komponenten
Übersicht zu WLan-Komponenten Während das drahtlose Surfen vor wenigen Jahren noch recht exotisch anmutete und bestenfalls unter C...
Künftig freie Wahl beim Internetrouter
Künftig freie Wahl beim Internetrouter Bislang mussten Verbraucher an ihrem Breitbandanschluss oft den Router ihres Netzbetreibers verw...

mehr Artikel

NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen Einige Kunden suchen in aller Ruhe nach passendem Kleingeld. Andere Kunden brauchen ewig, bis sie ihre Karte aus dem Geldbeutel gekramt, ins Terminal gesteckt und die PIN eingetippt haben. Und in der Zwischenzeit wird die Schlange an der Supermarktkasse immer länger. - In einer solchen Situation würde sich manch einer wünschen, dass zumindest der Bezahlvorgang beschleunigt werden könnte.    Ganzen Artikel...

Infos und Fakten zu VoIP Alle wichtigen Infos und Fakten zu VoIP Das Kürzel VoIP steht für Voice over IP und meint das Telefonieren mithilfe des Internet Protokolls über Computernetzwerke. In Abhängigkeit davon, wo und auf welche Weise das Telefonieren erfolgt, wird von IP Telefonie, Internet Telefonie, LAN Telefonie oder auch von DSL Telefonie gesprochen, wobei die Technik an sich immer die gleiche ist. Der grundlegendste Unterschied zwischen dem normalen Telefonieren und VoIP ist, dass bei letzterem keine Leistungen geschaltet werden. Die Sprache wird in Pakete umgewandelt, jedes dieser Pakete einzeln übertragen und auf nicht festgelegten Wegen im Netzwerk zu ihrem Ziel gesendet.  Ganzen Artikel...

4 Tipps zum sicheren Surfen in öffentlichen WLan-Netzen 4 Tipps zum sicheren Surfen in öffentlichen WLan-Netzen   Ob am Flughafen oder im Hotel, im Zug, im Café oder bei einem Bummel durch die Stadt: Die Anzahl der öffentlichen Wifi-Hotspots steigt stetig. Und wer mit Smartphone, Tablet oder Laptop unterwegs ist, greift gerne auf das Angebot zurück. Schließlich kann so im Internet gesurft werden, ohne dass das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags leidet.  Ganzen Artikel...

Bluetooth als Ergaenzung zum WLan Bluetooth als Ergänzung zu WLAN Trotz großer Fortschritte im Bereich des WLANs haben die WLANs nach dem a- und b-Standard nach wie vor das Problem, dass sie keine Sprachdienste umsetzen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird versucht, verschiedene Funktechniken miteinander zu verbinden. Ein Beispiel hierfür ist Bluetooth.   Ganzen Artikel...



Infos und Tipps zu LTE Die wichtigsten Infos und Tipps zu LTE  Dank LTE wird es möglich sein, bald in ganz Deutschland im Internet zu surfen und auch das Surfen per Handy wird bald deutlich schneller werden. Das Kürzel LTE steht für Long Term Evolution und stellt den Nachfolger des Mobilfunkstandards UMTS inklusive dessen Varianten HSDPA und HSUPA dar. Die erste Generation bestand aus analogen Autotelefonen und Handys, als zweite Generation folgten digitale Portables und Mobiltelefone mit GSM. Als dritte Generation gilt UMTS und als dessen technische Weiterentwicklung wird LTE als vierte Generation oder kurz 4G bezeichnet.   Ganzen Artikel...