Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers
Die wichtigsten Infos und Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers Heute gibt es kaum noch einen Haushalt, in dem nicht mindestens ein Fernsehe...
Tipps zu WDS und Repeating
Infos und Tipps zu WDS und Repeating Das Kürzel WDS steht für Wireless Distribution oder Distributed System und meint ein Funknetz...
Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck?
Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck? Bei Facebook und Instagram gab es bislang einen Faktencheck, der auf grobe Falschauss...
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office?
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office? Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unabhängigkeit. Das Home-Office scheint da e...
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil Per Vorkasse, über einen Online-Bezahldienst o...

mehr Artikel

Achtung: Nicht auf Tech Support Scam hereinfallen! Achtung: Nicht auf Tech Support Scam hereinfallen!   Vorsicht, wenn Mitarbeiter von Microsoft am Telefon angeblich einen technischen Support anbieten! Oder wenn beim Surfen im Internet plötzlich Warnhinweise auftauchen, die auf einen Befall mit Viren aufmerksam machen und zur Kontaktaufnahme mit dem Support auffordern. Dahinter steckt in aller Regel eine Betrugsmasche, die Betrügern den Zugriff auf den Computer ermöglichen soll.  Ganzen Artikel...

Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen? Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen? Zum 1. Juni ist eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur in Kraft getreten. Sie verpflichtet Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen dazu, ein Produktinformationsblatt bereitzustellen. Darin muss auch die verfügbare Datenübertragungsrate aufgeführt sein.   Ganzen Artikel...

Wissenswertes zum "Single-Sign-On" Wissenswertes zum "Single-Sign-On" Auf vielen Plattformen und in zahlreichen Internetshops ist es möglich, sich mit einem anderen, bereits vorhandenen Benutzerkonto einzuloggen. Dadurch entfällt die mitunter umständliche Registrierung. Allerdings kann diese komfortable Lösung auch ihre Schattenseiten haben.   Ganzen Artikel...

Interessantes und Wissenswertes über Emoticons Interessantes und Wissenswertes über Emoticons  “Punkt, Punkt, Komma, Strich - fertig ist das Mondgesicht.” Was die meisten noch aus ihren Kindertagen kennen und einst liebevoll mit dem Stift auf Papier gemalt haben, hat längst auch in die digitale Welt Einzug gehalten. Die kleinen Gesichter, die sich aus Satzzeichen zusammensetzen, heißen hier Emoticons und sind die Zeichen, durch die in E-Mails, SMS oder beim Chatten Gefühle ausgedrückt werden.    Ganzen Artikel...



NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen NFC: Kontaktlos mit Karte bezahlen Einige Kunden suchen in aller Ruhe nach passendem Kleingeld. Andere Kunden brauchen ewig, bis sie ihre Karte aus dem Geldbeutel gekramt, ins Terminal gesteckt und die PIN eingetippt haben. Und in der Zwischenzeit wird die Schlange an der Supermarktkasse immer länger. - In einer solchen Situation würde sich manch einer wünschen, dass zumindest der Bezahlvorgang beschleunigt werden könnte.    Ganzen Artikel...