Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

WLan und UMTS auf dem Handy
Infos und Tipps zu WLan und UMTS auf dem Handy Ein Handy ist heute nichts Besonderes mehr und es gibt sicherlich kaum noch jemanden, der au...
Strukturen von WLan-Netzwerken
Die Strukturen von WLan-NetzwerkenEin WLan-Netzwerk ist ein räumlich begrenztes drahtloses Netzwerk, das über eine Luftschnittstel...
App-Berechtigungen und ihre Bedeutung
Übersicht: App-Berechtigungen und ihre Bedeutung Für Smartphones und Tablets steht mittlerweile eine riesige Auswahl an unterschie...
W-Lan in Zukunft in Bussen und Bahnen
W-Lan zukünftig in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse & Bahnen) Nach Ansicht vieler Experten ist WLan eine ideale Zugangstech...
Natürliche Links aufbauen - Infos und Tipps
Natürliche Links aufbauen - Infos und Tipps Wie erfolgreich eine Webseite ist, hängt nicht nur von ihren Inhalten ab. Auch das...

mehr Artikel

Wie gefaehrlich ist Elektrosmog wirklich? WLan, Handy & Co. - wie gefährlich ist Elektrosmog wirklich? Nachdem Kopfschmerzen und Unwohlsein regelmäßig mit der kontinuierlich steigenden Handystrahlung begründet werden und elektromagnetische Strahlen schon lange im Verdacht stehen, Auslöser für Krebserkrankungen zu sein, gab es allein in den letzten zehn Jahren über 10.000 Studien, die sich mit der Auswirkung von elektromagnetischer Strahlung auf den menschlichen Körper beschäftigt haben. Die Ergebnisse der Studien sind dabei äußerst widersprüchlich.   Ganzen Artikel...

Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen Vermutlich jeder Internetnutzer hat in seinem virtuellen Briefkasten schon einmal eine E-Mail vorgefunden, die täuschend echt nach der eigenen Bank, dem Telekommunikationsanbieter, einem Online-Bezahlsystem, einer Kreditkartengesellschaft oder einem Online-Händler aussah.    Ganzen Artikel...

10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil 10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil   Immer mehr Produkte brauchen eine Verbindung zum Internet. Und weil viele von ihnen im Betrieb personenbezogene Daten verarbeiten, können sie zu Einfallstoren für Cyber-Kriminelle werden. Wie sicher die Produkte sind, ist bei der Auswahl aber oft kaum zu erkennen. Abhilfe soll nun das neue IT-Sicherheitskennzeichen schaffen. Es soll auf einen Blick über die Sicherheitsmerkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung informieren. Doch was genau hat es mit dem IT-Sicherheitskennzeichen auf sich? Wer bekommt es? Wofür wird es von wem vergeben? Wir beantworten zehn Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen!  Ganzen Artikel...

5 Fragen zur Cyberversicherung 5 Fragen zur Cyberversicherung   Hackerangriffe können nicht nur einen großen finanziellen Schaden anrichten, sondern auch das Image nachhaltig beschädigen. Betreiber von Webseiten, Onlineshops und Unternehmen sollten sich deshalb mit einer Cyberversicherung befassen. Doch was leistet so eine Versicherung eigentlich? Was deckt sie nicht ab? Und wie teuer ist sie? Wir beantworten fünf Fragen zur Cyberversicherung!    Ganzen Artikel...



Vor- und Nachteile Wechsel DSL-Anbieter Vorteile und Nachteile beim Wechsel des DSL- und Festnetz-Anbieters Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter, die nicht mehr nur einen Zugang zum Internet oder einen DSL-Anschluss, sondern auch einen Festnetzanschluss anbieten. Grundsätzlich gibt es für den Verbraucher damit unterschiedliche Varianten für die von ihm gewünschten Telekommunikationsdienstleistungen. So kann er seinen Festnetzanschluss bei einem Anbieter und seinen DSL-Anschluss bei einem anderen Anbieter abschließen, er kann sich für ein Komplettpaket entscheiden oder er kann sogar Festnetz-, DSL- und Handyvertrag miteinander kombinieren.   Ganzen Artikel...