Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co.

Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. 

Wie jedes Jahr bringt auch 2017 ein paar Neuerungen mit sich. Und was sich bei TV, Telefon & Co. ändert, erklärt die folgende Übersicht.

 

 

Roaming-Aufschläge innerhalb der EU fallen weg.

In den vergangenen Jahren sind die sogenannten Roaming-Gebühren, die beim Telefonieren und Surfen im EU-Ausland anfallen, immer weiter gesunken. Ab dem 15. Juni 2017 sind die Aufschläge Geschichte, denn zu diesem Stichtag werden die Roaming-Gebühren endgültig abgeschafft. Für den Verbraucher heißt das, dass er bei einem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat genauso viel bezahlt, wie wenn er zu Hause telefoniert, Kurznachrichten verschickt oder im Internet surft.

Ruft der Verbraucher von einem EU-Land aus in Deutschland an, darf sein Anbieter derzeit einen Aufschlag von 6 Cent pro Minute berechnen. Bei Kurznachrichten können 2 Cent pro Nachricht dazukommen. Wird der Verbraucher angerufen, können Zusatzkosten von 1,2 Cent pro Minute entstehen. Surft der Verbraucher im Internet, darf jedes Megabyte Datenvolumen mit bis zu 6 Cent zusätzlich abgerechnet werden. Mit diesen Roaming-Aufschlägen, die in dieser Höhe seit April 2016 gelten, soll ab Mitte Juni 2017 also endgültig Schluss sein.

Allerdings wird es wohl eine Sonderregelung geben, die dann greift, wenn ein Verbraucher das Roaming zweckwidrig oder missbräuchlich nutzt. Die EU arbeitet dazu an einer Lösung, durch die die Mobilfunkanbieter abschätzen können sollen, ob eine vertragswidrige Nutzung durch einen Kunden vorliegt. Ein erster Lösungsansatz in diesem Zusammenhang sah vor, dass es beim Roaming eine Beschränkung auf Basis vom Zeit- und Datenvolumen geben sollte. Nach massiver Kritik wurde diese Idee aber wieder verworfen.  

 

Beim Rundfunkbeitrag ist eine rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung möglich.

Erfüllt ein Verbraucher die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder zumindest für eine Ermäßigung, kann er den entsprechenden Antrag nun auch rückwirkend stellen. Die Frist beläuft sich dabei auf drei Jahre. Stellt der Verbraucher seinen Antrag also beispielsweise im Januar 2017, kann er rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 von der Beitragszahlung befreit werden. Voraussetzung ist aber natürlich, dass der Verbraucher in diesen drei Jahren die Bedingungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt hat.

Möglich wird die rückwirkende Antragsstellung durch eine Änderung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Konkret geht es dabei um § 4 Abs. 4. Vor allem Verbraucher, die sich bisher nicht oder nur unregelmäßig um eine Befreiung oder Ermäßigung gekümmert haben, profitieren von der neuen Regelung. Denn durch einen rückwirkenden Antrag lässt sich vermeiden, dass hohe Rückstände zusammenkommen, die viele Betroffene oft nicht ausgleichen konnten. 

Auf der anderen Seite können die Landesrundfunkanstalten ab 2017 schneller Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bisher war es so, dass die Hoheit für die Beitreibung von offenen Rundfunkbeiträgen bei den zuständigen Behörden lag. Meist waren dies die Stadt- oder Gemeindekassen. Durch eine Änderung der Beitragssatzungen können die Rundfunkanstalten nun auch Inkassounternehmen einschalten, wenn vorhergehende Mahnungen erfolglos geblieben sind.  

 

DVB-T2 wird zum neuen Standard beim Fernsehen per Antenne.

Empfängt ein Verbraucher sein Fernsehen mittels Antenne, kommt schon bald eine neue Empfangstechnik auf ihn zu. Denn Ende März 2017 wird in den Ballungsgebieten auf den Standard DVB-T2 umgestellt. Durch diesen neuen Standard soll die Empfangsqualität auf große Flachbildfernseher angepasst werden. Dazu werden die Programme hochauflösend in HD übermittelt. Ein neues Kompressionsverfahren namens HEVC sorgt außerdem dafür, dass der Verbraucher mehr Programme empfängt.

Die bisherigen DVB-T-Empfänger lassen sich allerdings nicht so auf- oder umrüsten, dass sie auch DVB-T2 empfangen können. Für den Verbraucher heißt das, dass er sich ein neues Empfangsgerät zulegen muss. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Verbraucher noch einen alten Röhrenfernseher oder schon einen modernen Flachbildfernseher mit integriertem DVB-T-Empfänger hat. In beiden Fällen wird der Verbraucher nicht darum herumkommen, sich einen DVB-T2-Reciever als externe Set-Top-Box zuzulegen.

Und dabei gibt es drei Möglichkeiten:

1.       Möchte der Verbraucher nur die unverschlüsselten öffentlich-rechtlichen Sender empfangen und verzichtet er auf die Privatsender, die HD nur verschlüsselt ausstrahlen, genügt eine einfache DVB-T2 Set-Top-Box. Eine solche Box ist kostengünstig erhältlich und weitere Folgekosten fallen nicht an.

2.       Möchte der Verbraucher nicht auf die verschlüsselten Privatsender verzichten, braucht er eine Set-Top-Box mit einem integrierten Entschlüsselungsmodul. Auf der Box steht dann die Kennzeichnung „freenet-TV“. Eine andere Möglichkeit ist, einen Flachbildfernseher oder eine einfache Box zu nutzen, die DVB-T2-HD-fähig sind. In diesem Fall braucht der Verbraucher nur ein sogenanntes CI+ -Modul für die Entschlüsselung. Für eine Box muss der Verbraucher mit etwa 70 Euro pro Jahr rechnen, ein Entschlüsselungsmodul schlägt mit rund 80 Euro zu Buche.

3.       Schon seit längerer Zeit werden Fachbildfernseher verkauft, in die ein DVB-T2-Empfänger integriert ist. Hat der Verbraucher einen solchen Fernseher, kann er ihn nutzen, wenn das Gerät den Kompressionsstandard HEVC verwendet. Arbeitet der Fernseher hingegen mit dem Kompressionsstandard MPEG, klappt der Empfang mittels DVB-T2 in Deutschland damit nicht. Einige öffentlich-rechtliche Sender haben angekündigt, ihre Programme nach der Umstellung Ende März kurzzeitig noch im alten und im neuen Standard auszustrahlen. Nach dieser Übergangszeit wird die DVB-T-Übertragung in den Ballungsräumen aber endgültig eingestellt. Und bis Mitte 2019 soll dann nach und nach auch in anderen Regionen auf DVB-T2 umgestellt werden.

Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

  • Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil
  • Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 1. Teil
  • Infos und Tipps zu Software-Updates
  • Künftig freie Wahl beim Internetrouter
  • Infos und Tipps zum Streaming
  • WLan und Mobilfunk im Flieger - Infos und Tipps
  • Thema: Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co.

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Geplante Drosselung des Internetzugangs
    Geplante Drosselung des Internetzugangs - die wichtigsten Fragen und Antworten dazu Anfang Mai teilte die Telekom mit, dass die Bandbreite d...
    Home-Office, Home-Schooling: Warum fällt vielen das so schwer?
    Home-Office, Home-Schooling: Warum fällt vielen das so schwer? Seit März 2020 erleben die Gesellschaft und die Wirtschaft eine...
    Achtung: Nicht auf Tech Support Scam hereinfallen!
    Achtung: Nicht auf Tech Support Scam hereinfallen! Vorsicht, wenn Mitarbeiter von Microsoft am Telefon angeblich einen technischen Suppo...
    Infos und Tipps zu LTE
    Die wichtigsten Infos und Tipps zu LTE Dank LTE wird es möglich sein, bald in ganz Deutschland im Internet zu surfen und auch das Surf...
    Fakten und Infos zur Handystrahlung
    Die interessantesten Fakten und Infos zur Handystrahlung Während eine nahezu uneingeschränkte Erreichbarkeit vor wenigen Jahren no...

    mehr Artikel

    App-Berechtigungen und ihre Bedeutung Übersicht: App-Berechtigungen und ihre Bedeutung Für Smartphones und Tablets steht mittlerweile eine riesige Auswahl an unterschiedlichsten Apps zur Verfügung. Jedes Mal, wenn der Nutzer eine neue App herunterladen und auf seinem Gerät installieren möchte, wird ihm eine Liste mit den sogenannten App-Berechtigungen angezeigt.   Ganzen Artikel...

    Zeitschriften zu Internet und WLan Fachzeitschriften und Special-Interest-Zeitschriften zum Thema Internet & WLan im Kurzportrait Es gibt kaum eine andere Sparte, in der es so viele unterschiedliche Zeitungen sowie Fach- und Special-Interest-Zeitschriften gibt, wie im Bereich Computer und Internet. Oft sind die Regale mit Computerzeitschriften im Zeitschriftenhandel, im Bahnhofskiosk und selbst im Supermarkt meterlang, so dass die Auswahl entsprechend schwer fällt. Dass es ein so großes Angebot gibt, hat unterschiedliche Gründe. Einer dieser Gründe ist, dass sich der EDV-Bereich in viele unterschiedliche Disziplinen gliedert.    Ganzen Artikel...

    Sicheres WiFi für Gäste - 3 Grundregeln Sicheres WiFi für Gäste - 3 Grundregeln   Kunden, externen Partnern und anderen Gästen WiFi anzubieten, ist nicht nur längst üblich, sondern gehört ein Stück weit sogar zum guten Ton. Gäste des Unternehmens sollen auf dem Firmengelände die Möglichkeit haben, ihre mobilen Endgeräte schnell und unkompliziert zu nutzen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Freunde und Verwandte daheim zu Besuch sind.  Ganzen Artikel...

    Dank LTE schnelles Internet auf dem Smartphone Dank LTE schnelles Internet auf dem Smartphone Die Möglichkeit zu haben, überall und jederzeit im Internet zu surfen, ist für viele längst selbstverständlich geworden. Die Zeiten, in denen Internetnutzer vor ihrem heimischen Computer saßen und sich mit langsamen Internetverbindungen begnügten, sind lange vorbei. Der Computer im Büro oder im Arbeitszimmer wird zwar nach wie vor genutzt, um das weltweite Netz zu erkunden.    Ganzen Artikel...



    Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen Daten vom Smartphone vor einem Verkauf sicher löschen   Kontaktdaten, Fotos, E-Mails, Chatverläufe, Passwörter, Zugangsdaten zum Online-Banking: Auf dem Smartphone sammeln sich im Laufe der Zeit jede Menge persönliche Informationen an. Geraten solche sensiblen Daten in die falschen Hände, kann das nicht nur unangenehm für einen selbst werden, sondern Kriminellen auch die Möglichkeit zum Datendiebstahl und Datenmissbrauch eröffnen. Erschwerend kommt dazu, dass auf dem Endgerät neben den eigenen Daten auch Informationen über die Kontakte und damit über Dritte vorhanden sind. Auf der anderen Seite funktionieren viele Endgeräte einwandfrei und werden nur deshalb austauscht, weil der Besitzer etwas Neues haben möchte. Insofern macht es durchaus Sinn, das Altgerät zu verkaufen. Doch vor einem Verkauf sollten die Daten vom Smartphone sicher gelöscht werden. Und wie das geht, erklären wir in diesem Beitrag!  Ganzen Artikel...