Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Moegliche WLan-Angriffsszenarien
Mögliche WLAN-Angriffsszenarien Im Zusammenhang mit den Minuspunkten von WLAN ist sicherlich die Sicherheit zu nennen, denn funkbasiert...
Das Internet - Basiswissen für Einsteiger
Das Internet - Basiswissen für Einsteiger In Zeiten, in denen in fast jedem Haushalt mindestens ein Computer, Notebook, Tablet oder Sm...
IT-Infrastruktur fürs Homeoffice optimieren
IT-Infrastruktur fürs Homeoffice optimieren Computer, Smartphone & Co. sind längst selbstverständliche Begleiter im A...
Die interessantesten Fakten zum Telefon
Die interessantesten Fakten zum Telefon in der Übersicht Heute ist es für die meisten selbstverständlich, ihren eigenen Telef...
Tipps zur Wahl des besten Mobilfunknetzes
Infos und Tipps zur Wahl des besten Mobilfunknetzes (fürs Telefonieren und fürs Internet) Bei einem Handyvertrag spielt ein geeign...

mehr Artikel

5 Fragen zur Cyberversicherung 5 Fragen zur Cyberversicherung   Hackerangriffe können nicht nur einen großen finanziellen Schaden anrichten, sondern auch das Image nachhaltig beschädigen. Betreiber von Webseiten, Onlineshops und Unternehmen sollten sich deshalb mit einer Cyberversicherung befassen. Doch was leistet so eine Versicherung eigentlich? Was deckt sie nicht ab? Und wie teuer ist sie? Wir beantworten fünf Fragen zur Cyberversicherung!    Ganzen Artikel...

Home-Office, Home-Schooling: Warum fällt vielen das so schwer? Home-Office, Home-Schooling: Warum fällt vielen das so schwer?   Seit März 2020 erleben die Gesellschaft und die Wirtschaft einen Wandel, wie es ihn in diesem Ausmaß in einem so kurzen Zeitfenster noch nie gab. Plötzlich mussten Geschäfte, Restaurants, Diskotheken und Kulturstätten schließen. Krankenhäuser und Pflegeheime waren für Besucher tabu, Familienfeiern, Feste und Großveranstaltungen mussten abgesagt werden. Auch Schulen und Kitas blieben geschlossen. Etliche Arbeitnehmer gingen in Kurzarbeit oder wurden zu Heimarbeitern. Von jetzt auf nachher waren Home-Office und Home-Schooling angesagt. Doch die wenigsten Unternehmen, Bildungsstätten und Familien waren auf so eine Situation wirklich vorbereitet. Andererseits ist die Digitalisierung schon lange in aller Munde. In fast jedem Haushalt gibt es mindestens einen Computer, das Smartphone ist ein selbstverständlicher Alltagsbegleiter und Online-Shopping gehört zur Normalität. Warum also fällt vielen die Sache mit dem Home-Office und dem Home-Schooling so schwer?    Ganzen Artikel...

Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet   Plötzlich geht gar nichts mehr: Das Telefon ist tot, auf dem Computerbildschirm erscheinen anstelle von Internetseiten nur Fehlermeldungen und der per WLan verbundene Drucker gibt bestenfalls ein leises Piepsen von sich. Wer diese Situation schon einmal erlebt hat, kennt das unangenehme Gefühl der Ohnmacht, das sich dann einstellt. Mit etwas Glück hat sich nur irgendwo ein Kabel gelöst oder nach einem Neustart des Routers ist alles wieder in Ordnung. Doch was, wenn nicht? Was ist mit den Ausfallzeiten? Muss der Anbieter die Grundgebühr für die Zeiten ohne Gegenleistung erstatten? Besteht vielleicht ein Anspruch auf Schadensersatz?  Ganzen Artikel...

Vorteile und Nachteile von IPTV Infos sowie Vor- und Nachteile von IPTV Hinter IPTV, dem Kürzel für Internet Protocol Television, steckt eine Verbreitungsform für digitales Fernsehen. Diese basiert auf einem Netzwerk, das mit dem IP, dem Internet Protocol, arbeitet und ursprünglich ausschließlich für Computer eingerichtet war. Mittlerweile gibt es jedoch mehrere Varianten der Übertragungsnetzwerke. So ist es möglich, dass der Computer nach wie vor das Transportnetzwerk darstellt und weil in diesem Fall die Empfangstechnik über einen Breitbandanschluss wie beispielsweise DSL oder über ein kabelgebundenes Modem angeschlossen ist, wird diese Variante auch als Internet-TV bezeichnet.   Ganzen Artikel...



Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Wie jedes Jahr bringt auch 2017 ein paar Neuerungen mit sich. Und was sich bei TV, Telefon & Co. ändert, erklärt die folgende Übersicht.   Ganzen Artikel...