Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone?
Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone? Viele Mobilfunkkunden wurden oder werden von ihrem Anbieter darü...
Wie funktioniert Cell Broadcast?
Wie funktioniert Cell Broadcast? Wie werden Menschen vor Gefahren wie Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen gewarnt, wenn sie k...
Einrichtung von WLan-Netzwerken
Grundwissen zur Einrichtung von WLan-Netzwerken und dem Sinn eines WLan-Verstärkers Ob Computer, Notebook, Drucker, Faxgerät, Musi...
Infos und Tipps zur SD-Karte mit WLan
Infos und Tipps zur SD-Karte mit WLan Für alle diejenigen, die eine Digitalkamera mit SD-Kartenslot nutzen und immer ein wenig genervt...
Aspekte fuer guenstiges Surfen
Die zwei grundlegenden Aspekte für günstiges Surfen Insgesamt ist das Surfen im Internet mittlerweile deutlich kostengünstige...

mehr Artikel

Welche Ausstattung braucht ein Home-Office? Welche Ausstattung braucht ein Home-Office?   Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unabhängigkeit. Das Home-Office scheint da eine sehr gute Lösung zu sein. Schließlich spart sich der Arbeitnehmer den Weg ins Büro, kann sich seine Arbeitszeiten etwas flexibler einteilen und den Job besser mit der Familie unter einen Hut bringen. Telefon und Internet sorgen für die Vernetzung mit dem Arbeitgeber und den Kollegen.  Ganzen Artikel...

W-Lan in Zukunft in Bussen und Bahnen W-Lan zukünftig in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse & Bahnen) Nach Ansicht vieler Experten ist WLan eine ideale Zugangstechnik für einen Großteil der Nutzer. Dies erklärt sich in erster Linie damit, dass eine Internetverbindung über WLan in aller Regel schneller und kostengünstiger ist als eine Mobilfunkverbindung. Hinzu kommt, dass moderne mobile Zugangsgeräte wie Tablet-PCs teilweise nur über WLan Zugang zum Internet haben. Der Entwicklung des mobilen Internets steht in Deutschland jedoch der langsame und begrenzte Ausbau der WLan-Infrastruktur gegenüber.   Ganzen Artikel...

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug   Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.  Ganzen Artikel...

Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten   “Not Found. The requested URL/name.htm was not found on this server.” Diese Zeile hat vermutlich jeder Nutzer schon gesehen. Denn sie erscheint als Standard, wenn der Internetnutzer eine Seite aufrufen will, die es inzwischen jedenfalls unter dieser Adresse nicht mehr gibt. Doch statt den Nutzer mit der Fehlermeldung alleine zu lassen, sollte der Betreiber der Webseite dem Nutzer besser eine Hilfestellung anbieten. Und das hat mehrere Gründe. Wir erklären, warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten.  Ganzen Artikel...



Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck? Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck?   Bei Facebook und Instagram gab es bislang einen Faktencheck, der auf grobe Falschaussagen aufmerksam machte. Zusätzlich dazu blockierten Content-Moderatoren massive Beleidigungen. Doch im Januar 2025 kündigte Facebook-Gründer und Meta-Chef Mark Zuckerberg an, dass sich das ändern soll. In Zukunft soll die Community selbst prüfen, ob Posts Falschinformationen enthalten. Aber was bedeutet das genau? Wie soll die Überprüfung funktionieren? Und welche Folgen könnte das haben?   Was hat es mit den Community Notes auf sich?  Ganzen Artikel...