Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet

Die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet 

Wie jedes Jahr bringt auch 2016 verschiedene Neuerungen mit sich. So wird das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland künftig kostengünstiger und es tritt eine EU-Regelung in Kraft, die die Netzneutralität vorschreibt. Computernutzer können in Zukunft selbst entscheiden, welchen Router sie verwenden wollen, und in ICEs 2. Klasse soll es kostenfreies WLan geben.

 

 

Hier also die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet in der Übersicht: 

 

Die Preise fürs Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sinken.

Wie schon in den Vorjahren sinken die Preise fürs Telefonieren und Surfen innerhalb der EU. Bis zum 30. April 2016 gelten noch die bisherigen 19 Cent für abgehende Gespräche, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten als Preis-Obergrenzen.

Danach bilden Maximalaufschläge auf den jeweiligen Heimtarif die neuen Obergrenzen. Für Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen die Anbieter dann nur noch 5 Cent pro Minute als Aufschlag in Rechnung stellen. Pro SMS dürfen maximal 2 Cent und pro Megabyte Datenvolumen höchstens 5 Cent mehr berechnet werden. Eine SMS beim Grenzübertritt wird nach wie vor darüber informieren, wie teuer das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland ist.

Ab dem 15. Juli 2017 sollen die Zusatzkosten dann endgültig abgeschafft werden. Wer im EU-Ausland telefoniert, SMS schreibt oder im Internet surft, muss dann nur noch die Gebühren bezahlen, die er auch zu Hause bezahlt. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen.

So sollen Netzbetreiber beispielsweise dann Zuschläge erheben dürfen, wenn die Nutzung das übliche Maß übersteigt. Konkrete Vorgaben dazu, wann und in welcher Höhe auch künftig Zuschläge erhoben werden dürfen, sollen bis Dezember 2016 festgelegt sein.    

 

Eine EU-Regelung gibt Netzneutralität vor.

Zum 30. April 2016 wird der Zugang zum offenen Internet durch eine EU-Vorgabe neu geregelt. Sie schreibt vor, dass grundsätzlich alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden müssen. Sender und Empfänger, Inhalt, Anwendung oder Dienst spielen dabei keine Rolle.

Diese Leitlinie wird auch Netzneutralität genannt. Allerdings ist es zulässig, dass der Netzbetreiber in bestimmten Fällen vom Grundsatz der Netzneutralität abweicht. Möglich ist dies beispielsweise, wenn eine drohende Netzüberlastung verhindert werden soll. Der Netzanbieter muss den Verbraucher dann aber darüber informieren, welche Auswirkungen die Einschränkung auf den Internetzugang und die Nutzung von Internet und Apps haben kann.

In welcher Form die Informationen bereitgestellt werden müssen, wird noch festgelegt. Reicht die Netzkapazität aus, darf der Netzanbieter außerdem Spezialdienste anbieten. Allerdings muss es notwendig sein, die Qualität bestimmter Dienste zu optimieren. Gleichzeitig darf die Optimierung bestimmter Dienste nicht zur Folge haben, dass diese Spezialdienste die reguläre Internetnutzung in Geschwindigkeit und Bandbreite einschränken. Konkrete Angaben dazu, wann die Netzkapazität ausreicht und was als Spezialdienst zur Verfügung gestellt werden darf, enthält die EU-Regelung aber nicht.

Im Rahmen des Vertrags muss der Netzanbieter zudem Angaben zu den Up- und den Download-Geschwindigkeiten machen. Dabei muss er im Festnetz die Mindestgeschwindigkeit, die regulär verfügbare Geschwindigkeit, die beworbene Geschwindigkeit und die Höchstgeschwindigkeit angeben. Im Mobilnetz reicht die Angabe der geschätzten Höchstgeschwindigkeit und der beworbenen Geschwindigkeit aus.   

 

Computernutzer können Router und Modems ihrer Wahl verwenden.

Einige Netzbetreiber lassen bislang ausschließlich ihre eigenen Router zu. Verbraucher konnten dadurch nicht wählen, welchen Router oder welches Modem sie für den Internetzugang verwenden möchten. Stattdessen müssen sie die Geräte ihres Anbieters nutzen. Gleichzeitig kam durch diese Praxis der Wettbewerb ins Stocken, denn die Hersteller von Router und Modems waren auf ein paar Netzbetreiber angewiesen. Damit soll künftig Schluss sein.

Ein neuer Entwurf des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, kurz FTEG, nimmt alle Arten von Endgeräten in die Liberalisierung auf. Die Grundlage hierfür schafft eine Neudefinition des Netzabschlusspunktes. Demnach endet das Netz des Anbieters an der Anschlussdose an der Wand. Router, Modems und andere Endgeräte, die daran angeschlossen sind, fallen somit nicht mehr in die Hoheit der Netzanbieter. Bislang definierten viele Anbieter ihre Endgeräte als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz und konnten Verbraucher folglich dazu verpflichten, vorgeschriebene Router zu verwenden, um ihre Internetdienste nutzen zu können.

Die Telekommunikationsunternehmen dürfen ihren Kunden zwar nach wie vor Endgeräte anbieten und zur Verfügung stellen. Verbraucher müssen solche Angebote aber künftig nicht annehmen, sondern können ein Gerät ihrer Wahl anschließen.

Damit die jeweilige Hardware in Betrieb genommen werden kann, müssen die Anbieter ihren Kunden die erforderlichen Zugangsdaten mitteilen. Bisher war es so, dass einige Unternehmen diese Zugangsdaten zurückbehielten und auf die automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber verwiesen. In Zukunft sind die Anbieter verpflichtet, Kunden die notwendigen Daten für die technische Einrichtung des Internetzugangs mit einem beliebigen Endgerät zur Verfügung zu stellen.

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf mit den genannten Neuerungen bereits auf den Weg gebracht. Sobald der Bundespräsident das geplante Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein halbes Jahr später tritt es dann in Kraft.  

 

In ICEs soll auch in der 2. Klasse kostenfreies WLan zur Verfügung stehen.

Fast alle ICEs verfügen über die WLan-Technik. Dabei empfängt die Anlage das Funksignal und leitet es in verstärkter Form in die einzelnen Waggons weiter. In der 1. Klasse können Fahrgäste das WLan kostenfrei nutzen. Im Laufe des Jahres sollen die Züge technisch soweit aufgerüstet werden, dass auch Fahrgäste in der 2. Klasse kostenfreies WLan nutzen können. Bisher ist dieser Service in der 2. Klasse kostenpflichtig.

Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

  • Daten in sozialen Netzwerken löschen - Infos und Tipps
  • Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten
  • Dank LTE schnelles Internet auf dem Smartphone
  • Bezahlen im Netz - Infos und Tipps
  • Tipps zur Handy- und mobilen Internetnutzung im Ausland
  • Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen
  • Thema: Die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
    Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil Per Vorkasse, über einen Online-Bezahldienst o...
    App-Berechtigungen und ihre Bedeutung
    Übersicht: App-Berechtigungen und ihre Bedeutung Für Smartphones und Tablets steht mittlerweile eine riesige Auswahl an unterschie...
    Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil
    Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil Wer im Internet surfen will, braucht neben einem Endgerät vor allem e...
    Phishing-Mails - wie man sich vor Schaden schützt
    Phishing-Mails - woran man sie erkennt und wie man sich vor Schaden schützt Tagtäglich werden unzählige E-Mails verschickt. V...
    9 aktuelle Fragen zu Chatbots, 1. Teil
    9 Fragen zu Chatbots, 1. Teil Sobald von Robotern, digitalisierten Abläufen und Künstlicher Intelligenz die Rede ist, dauert e...

    mehr Artikel

    Umstrittene IT-Regelungen in Deutschland Übersicht über die umstrittensten IT-Regelungen in Deutschland  Teilweise ist es schon recht verwunderlich, auf welche kreativen Ideen der Gesetzgeber kommt, wenn es um Regelungen im Zusammenhang mit der Informationstechnik geht. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die es den Behörden ermöglichen, zu schnüffeln, zu sperren und Gebühren zu erheben. Unbestritten ist, dass die Internet-Kriminalität zunimmt und insofern nicht nur klare Regeln notwendig sind, sondern auch die Möglichkeit bestehen muss, Straftaten im virtuellen Raum zu verfolgen.    Ganzen Artikel...

    Kauftipps fuer WLan-Router Kauftipps für WLan-Router Um nicht nur vom Schreibtisch aus surfen zu können, sondern auch von beispielsweise der Couch oder dem Balkon aus Zugriff aus das Internet zu haben, wird ein drahtloses Netzwerk benötigt. Dabei ersetzt ein WLan-Router das LAN-Kabel, so dass das Notebook per Funk mit dem Internet verbunden wird. Die günstigsten WLan-Router sind ab etwa 40 Euro zu haben, moderne Geräte mit USB, sicherer Verschlüsselung und schnellen Übertragungsgeschwindigkeiten kosten um die 100 Euro.   Ganzen Artikel...

    Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 2. Teil Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 2. Teil   Online einzukaufen, gehört längst zum Alltag dazu. Doch wer Ware im Internet bestellt, muss sie natürlich auch bezahlen. Früher waren die Vorkasse und der Kauf auf Rechnung die gängigsten Zahlungsmethoden. Inzwischen bieten Online-Shops eine Reihe weiterer Möglichkeiten, bei denen oft Drittanbieter oder Banken dazwischengeschaltet sind. Die Abläufe sollen dadurch nutzerfreundlich, einfach, schnell und sicher sein. Doch welche Bezahldienste gibt es überhaupt? Und welche Methode ist die beste Wahl? In einem zweiteiligen Beitrag vermitteln wir die wichtigsten Infos zum Thema. Hier ist der 2. Teil!    Ganzen Artikel...

    Was bedeutet Flex-Office? Was bedeutet Flex-Office?   Corona führte dazu, dass auf einmal etliche Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten mussten. Zwar gab es einige Mitarbeiter, die mit dem Home-Office bereits vertraut waren, wenn auch nicht in diesem Umfang. Doch für die große Mehrheit war es eine riesige Umstellung. Ohne große Vorbereitung einen Arbeitsplatz in der Wohnung einzurichten, der ungestörtes Arbeiten ermöglichte,  erwies sich mitunter als ganz schön schwierig.  Ganzen Artikel...



    Uebersicht zur WLan Sendeleistung Übersicht zur WLan Sendeleistung Das Kürzel WLan steht für Wireless Local Area Netwrok und meint ein lokales Netzwerk, das schnurlos betrieben wird. Durch WLan wird es somit möglich, das Internet ähnlich wie ein Handy auch unterwegs und an beliebigen Stellen in der Wohnung zu nutzen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein drahtloser Netzzugang zur Verfügung steht. Die Reichweiten von WLan hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, zu denen neben der Umgebung, den Sichtverhältnissen und dem Ort, an dem die Antenne aufgestellt ist, auch die Qualität der genutzten Geräte sowie die Dämpfung durch Kabel gehören.    Ganzen Artikel...