Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird 

Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensstandard dazu. Es ist nahezu selbstverständlich, zu Hause per Festnetz und unterwegs per Mobilfunk erreichbar zu sein und bereits im Kindergarten, spätestens aber in der Schule sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Computer.

 

Nun kann es aber durchaus vorkommen, dass die finanziellen Mittel sehr begrenzt sind und das Telefonieren dadurch zum teuren, mitunter sogar unbezahlbaren Luxus wird. In diesem Fall kann der Sozialtarif der Telekom möglicherweise eine Lösung sein. Allerdings wird dieser spezielle Tarif nur bestimmten Personengruppen gewährt und muss außerdem zusammen mit entsprechenden Nachweisen gesondert beantragt werden. 

 

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

Die Telekom ist bislang der einzige Telekommunikationsanbieter in Deutschland, der auf freiwilliger Basis einen Sozialtarif anbietet. Vorgesehen ist dieser spezielle Tarif für Kunden, die

·         wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einem geringen Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

·         eine schulische Ausbildung absolvieren und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, also BAföG, beziehen.

·         eine Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung haben und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Der Sozialtarif wird auch dann gewährt, wenn ein Angehöriger, der die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllt, im Haushalt des Anschlussinhabers wohnt.  

 

Sozialtarif der Telekom - wie er funktioniert

Im Rahmen des Sozialtarifs erhalten Kunden ein Gesprächsguthaben, das mit den Gebühren für die geführten Telefonate verrechnet wird. Dabei gibt es das monatliche Gesprächsguthaben in zwei verschiedenen Höhen. Diejenigen, die keinen oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, erhalten ein Gesprächsguthaben von 6,94 Euro.

Hierzu gehören unter anderem Empfänger von Sozialhilfe, von Grundsicherung im Alter, von Grundsicherung bei Erwerbsminderung, von Sozialgeld und von Arbeitslosengeld II. Schüler und Studenten, die BAföG beziehen, bekommen ebenfalls 6,94 Euro als monatliches Gesprächsguthaben. Bei blinden, gehörlosen und sprachbehinderten Personen beträgt die monatliche Gutschrift 8,72 Euro.

Das gewährte Guthaben gilt immer für einen Abrechnungszeitraum. Verbraucht ein Kunde sein Gesprächsguthaben in einem Monat nicht, wird es also nicht auf den nächsten Monat übertragen.  

Die Gutschrift wird dabei aber nicht vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen. Stattdessen wird das monatliche Gesprächsguthaben auf Standardverbindungen im Inland und ins Ausland angerechnet, die über das Netz der Telekom geführt werden. Außerdem werden Gespräche berücksichtigt, wenn die nationale Teilnehmerrufnummer die Vorwahl 032 hat.

Diese Rufnummern existieren seit 2005 und werden als ortsunabhängige Festnetznummern vergeben. Auf Verbindungen in Mobilfunknetze und zu Sonderrufnummern wird das Gesprächsguthaben jedoch nicht angerechnet. Gleiches gilt für die Grundgebühr und für Verbindungen, die im Rahmen von Call-by-Call oder Preselection über andere Anbieter geführt werden.

Zudem kann der Sozialtarif nicht gewährt werden, wenn der Kunde eine Flatrate vereinbart hat, ein Komplettpaket nutzt oder bereits anderweitige Vergünstigungen in Anspruch nimmt.  

 

Sozialtarif der Telekom - wie er beantragt wird

Verfügt ein Kunde über einen Festnetzanschluss bei der Telekom oder möchte er einen solchen beantragen und erfüllt er die Voraussetzungen für den Sozialtarif, kann er einen Antrag stellen. Hierfür gibt es ein Formular, das beispielsweise als PDF-Datei auf der Internetseite der Telekom hinterlegt ist.

Dieses Formular reicht der Kunde dann ausgefüllt und unterschrieben bei der Telekom Deutschland GmbH ein. Dem Antrag muss er entsprechende Nachweise beilegen, beispielsweise den BAföG-Bescheid, die Bescheinigung über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder den Schwerbehindertenausweis in Kopie. Empfänger für BAföG können den Sozialtarif über einen Zeitraum von jeweils einem Jahr in Anspruch nehmen, bei allen anderen Kunden kann er für maximal drei Jahre bewilligt werden.

Ist ein Bewilligungszeitraum abgelaufen und sind die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Andersherum ist der Kunde dazu verpflichtet, die Telekom unverzüglich zu informieren, wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen.    

 

Der Sozialtarif der Telekom - für wen er sich rechnet

Auch wenn der Sozialtarif dabei helfen kann, die Telefonkosten zu senken, ist er nicht immer die beste Lösung. Kunden, die tatsächlich nur einen Festnetzanschluss nutzen, keine Flatrate für Telefonate vereinbart haben und überwiegend innerhalb des Festnetzes telefonieren, profitieren sicherlich von dem monatlichen Gesprächsguthaben.

Auf Anrufe ins Mobilfunknetz und auf Verbindungen ins Internet wird das Guthaben jedoch nicht angerechnet und auch mit Flatrates kann der Sozialtarif nicht kombiniert werden. Gerade Familien entscheiden sich jedoch häufig für Komplettpakete, vor allem wenn sich die Familienmitglieder den Anschluss teilen und sowohl für Telefonate als auch fürs Internet nutzen.

Für sie ist der Sozialtarif deshalb letztlich keine Option, zumal die Konkurrenz im Bereich der Telekommunikation groß ist und es zahlreiche, deutlich kostengünstigere Tarife als Komplettlösungen gibt. Gleiches gilt für Studenten und Azubis, die auch bei anderen Anbietern mitunter recht attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Was kostet WLan?
Was kostet WLAN?Bis vor einigen Jahren war die Technik rund um WLAN noch mit sehr hohen Kosten verbunden und kam daher ausschließlich...
Infos und Tipps zum Abo-Commerce
Infos und Tipps zum Abo-Commerce Im Internet auf Shoppingtour zu gehen, wird immer beliebter. Waren es früher jedoch vor allem Kleidu...
Uebersicht zu WLan-Komponenten
Übersicht zu WLan-Komponenten Während das drahtlose Surfen vor wenigen Jahren noch recht exotisch anmutete und bestenfalls unter C...
Infos und Tipps zu eSports, Teil 2
Infos und Tipps zu eSports, Teil 2 ESports sind digitale Wettkämpfe, bei denen zwei oder mehr Spieler im Mehrspieler-Modus von Vide...
Internetsucht Infos und Fakten
Die wichtigsten Infos und Fakten zum Thema Internetsucht Das Internet ist längst zu einem festen Bestandteil des alltäglichen Lebe...

mehr Artikel

Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen   Mit Freunden in aller Welt kommunizieren, in Foren stöbern, Infos recherchieren, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen: Das Internet lässt sich auf sehr vielfältige Weise und für die unterschiedlichsten Zwecke nutzen. Klar, dass das weltweite Netz manchmal auch einfach nur zu einem netten Zeitvertreib wird und sich prima eignet, um etwa mit Spielen die eine oder andere Stunde zu überbrücken. Aber genauso kann das Internet zu einer sehr nützlichen Plattform werden, um Neues zu lernen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Und viel mehr als ein bisschen Zeit und einen Internetzugang braucht es nicht, um sich frisches Wissen oder Können anzueignen. Wir haben zehn Anregungen zusammengetragen, wie der Nutzer surfen und gleichzeitig lernen kann.  Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Infos zu Cybermobbing Die wichtigsten Infos zu Cybermobbing Das Internet ist längst zum festen Bestandteil des Alltags geworden und hat zweifelsohne vieles vereinfacht. Aber das Internet hat auch seine Schattenseiten. Immer mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen erleben, wie sie im Internet gemobbt werden. Über Wochen, manchmal sogar Monate kursieren falsche Behauptungen und diffamierende Bilder über die betroffene Person im Netz.    Ganzen Artikel...

Aenderungen - Medien und Telekommunikation ab 2012 Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 Wie nahezu jedes Jahr wird auch das Jahr 2012 einige Veränderungen für Verbraucher mit sich bringen. Im Bereich Medien und Telekommunikation ergeben sich die Änderungen dabei in erster Linie durch das novellierte Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, auch wenn das konkrete Datum, an dem das TKG in Kraft tritt, noch nicht endgültig feststeht.    Ganzen Artikel...

Was sind Bitcoins? Was sind Bitcoins?Um Online-Käufe zu bezahlen, stehen verschiedene Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung. So ist es beispielsweise möglich, die Zahlung per Überweisung oder Kreditkarte zu tätigen oder ein Online-Bezahlsystem zu nutzen. Einige Händler bieten auch den Kauf auf Rechnung an. Außerdem gibt es virtuelle Zahlungsmittel. Hierzu gehören die sogenannten Bitcoins.   Ganzen Artikel...



Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet   Plötzlich geht gar nichts mehr: Das Telefon ist tot, auf dem Computerbildschirm erscheinen anstelle von Internetseiten nur Fehlermeldungen und der per WLan verbundene Drucker gibt bestenfalls ein leises Piepsen von sich. Wer diese Situation schon einmal erlebt hat, kennt das unangenehme Gefühl der Ohnmacht, das sich dann einstellt. Mit etwas Glück hat sich nur irgendwo ein Kabel gelöst oder nach einem Neustart des Routers ist alles wieder in Ordnung. Doch was, wenn nicht? Was ist mit den Ausfallzeiten? Muss der Anbieter die Grundgebühr für die Zeiten ohne Gegenleistung erstatten? Besteht vielleicht ein Anspruch auf Schadensersatz?  Ganzen Artikel...