Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers
Die wichtigsten Infos und Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers Heute gibt es kaum noch einen Haushalt, in dem nicht mindestens ein Fernsehe...
Radio per WLan
Radio per WLAN Das Internet macht es möglich, dass nahezu überall auf der Welt der Lieblingsradiosender gehört werden kann. D...
Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 1. Teil
Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 1. Teil Viele Dinge, die es heute gibt, sind nicht unbedingt lebensnotwendig, mache...
Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?
Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im station&au...
Günstige Auslandsgespräche - Infos und Tipps
Günstige Auslandsgespräche - Infos und Tipps Wer mit Freunden und Verwandten im Ausland telefoniert, muss mitunter tief in die Tas...

mehr Artikel

Wie funktioniert der Kauf von E-Books? Wie funktioniert der Kauf von E-Books? Viele lesen zwar gerne Bücher, aber nicht jeder hat Platz für eine große Bibliothek. Eine Alternative zu traditionellen, gedruckten Büchern können dann E-Books sein. E-Books sind Bücher im digitalen Format und auf einem Endgerät finden unzählige E-Books Platz. Inzwischen ist die Auswahl riesengroß.  Ganzen Artikel...

Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck? Wie effektiv sind Community Notes als Faktencheck?   Bei Facebook und Instagram gab es bislang einen Faktencheck, der auf grobe Falschaussagen aufmerksam machte. Zusätzlich dazu blockierten Content-Moderatoren massive Beleidigungen. Doch im Januar 2025 kündigte Facebook-Gründer und Meta-Chef Mark Zuckerberg an, dass sich das ändern soll. In Zukunft soll die Community selbst prüfen, ob Posts Falschinformationen enthalten. Aber was bedeutet das genau? Wie soll die Überprüfung funktionieren? Und welche Folgen könnte das haben?   Was hat es mit den Community Notes auf sich?  Ganzen Artikel...

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensstandard dazu. Es ist nahezu selbstverständlich, zu Hause per Festnetz und unterwegs per Mobilfunk erreichbar zu sein und bereits im Kindergarten, spätestens aber in der Schule sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Computer.   Ganzen Artikel...

5 aktuelle Tipps für sicheres Surfen im Urlaub 5 aktuelle Tipps für sicheres Surfen im Urlaub   Der Sommer naht und damit rückt auch die Urlaubszeit immer näher. Verglichen mit früher, hat sich dabei mit Blick auf die Kommunikation einiges verändert. So muss heutzutage niemand mehr Kleingeld sammeln oder eine Telefonkarte kaufen und eine Telefonzelle suchen, um vom Urlaubsort aus mal eben zu Hause anzurufen. Statt Postkarten werden SMS, E-Mails oder Nachrichten samt Bildern mit Messenger-Diensten verschickt. Und auch die Landkarte, der Straßenatlas und selbst die Urlaubslektüre bleiben immer öfter daheim. Sie finden sich nämlich zunehmend auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop.  Ganzen Artikel...



Cookies verwalten - Infos und Tipps Cookies verwalten - Infos und Tipps   “Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Surferlebnis zu bieten.” Ein Hinweis in diesem Stil erscheint auf vielen Internetseiten und informiert den Besucher darüber, dass der Seitenbetreiber sogenannte Cookies einsetzt.  Ganzen Artikel...